Wie ambesten schulden eintreiben

  • Da gebe ich Martyn ausnahmsweise mal Recht. Wenn sich die Dame nicht gerade von einem Mahnbescheid einschüchtern lassen würde (was sie sicher nicht wird, wenn sie nicht gerade völlig blöde ist), dann gibt es angesichts der beschriebenen Ausgangslage nicht die geringste Chance, an dieses Geld zu kommen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • liest hier eigentlich noch jemand die posts????


    "sebastian gollwitzer" hat sich doch eigentlich mehr als verständlich ausgedrückt..............

  • Ohne wirkliche Beweise (schriftliche Vereinbarung) wird es kein Geld geben. Sonst könnte ja jeder behaupten "ätsch meine Ex schuldet mir noch Geld, also lasse ich mal bei ihr Zwangsvollstrecken". Schreib das Geld ab und freu dich, dass es nur 600EUR sind. Meine schuldet mir noch ein bisschen mehr, das würde teurer für mich werden wenn wir uns trennen sollten ;)

  • Re: Re: Re: Wie ambesten schulden eintreiben


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Stimmt so natürlich nicht - die Existenz eines Vertrages hat nichts mit der Form desselben zu tun


    Da hast Du natürlich recht.
    Die Existenz eines mündlichen Vertrages unter vier Augen ohne jede weiteren Be- oder Nachweise ist nur in der Praxis ziemlich gleichbedeutend mit "gar kein Vertrag".


    Zitat

    Original geschrieben von tOmAtEl
    Frag doch mal den User "moskauinkasso"


    Auch wenn das noch so gerne angedeutet wird: Die Firma dieses Namens (den sie sich sicherlich hat schützen lassen) ist eine ganz normale Inkassofirma ohne jede illegale Methoden.
    Die werden - genau wie jedes andere Inkassobüro - diesen Auftrag nicht annehmen, weil für diese Forderung der Nachweis des tatsächlichen Bestehens fehlt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Ich würd zumindest mal den Mahnbescheid versuchen. Sollte sie diesen nämlich ignorieren, und das kommt sicher auch mal vor, kommst du evtl doch zu deiner Kohle.
    Imho ist das so, daß wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Amtsgericht Einspruch einlegt, die Forderung rechtskräftig ist, sie es quasi zugegeben hat. Dann hast du 30 Jahre nen Titel gegen sie in der Hand und kannst die Kohle über einen Anwalt eintreiben.

  • Ganz so einfach ist das auch nicht:


    Wenn Sie dem Mahnbescheid nicht widerspricht, muss der Gläubiger noch einen Vollstreckungsbescheid aufgrund des Mahnbescheids beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Erst dieser gilt dann als Titel und berechtigt den Gläubiger auch daraus die Zwangsvollstreckung zu betreiben.


    Hier solltest Du Dir das Mahnverfahren aber gründlich überlegen:
    Die Kosten für den Mahnbescheid trägst Du, wenn Deine EX ohne Begründung widerspricht läuft das Ding ins Leere und Du hast schlechtem Geld noch gutes hinterhergeworfen.


    Sofern Du also keine gerichtstauglichen Beweise hast, dass Dir das Geld auch wirklich zusteht solltest Du versuchen Dich ohne Anwalt und Gericht zu einigen, denn sonst wird es nur unnötig teuer und der Ausgang bei so einer Geschichte ist immer ungewiss.

  • Die Gerichtsgebühr liegt aber gerade mal bei 35€ und wenn man den Mahnbescheid selbst beantragt kommen auch keine Anwaltskosten mehr hinzu.

  • Mir wären auch 35 € zuviel Geld, wenn die Gegenpartei mit einem einfachen Kreuz auf dem Antwortvordruck "Ich widerspreche der Forderung" und einer Unterschrift die Sache aus der Welt wischen kann.


    Derartige Sachen machen imho nur Sinn, wenn man auch vorhat die Kiste bis zum bitteren Ende, also hier Notfalls bis zur Klage durchzuziehen und das wiederum macht nur Sinn, wenn man auch was in der Hand hat was vor Gericht zieht.


    Alles andere ist rausgeschmissenes Geld.

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