na da hab ich wohl den Mahnbescheid mit dem Vollstreeckungstitel verwechselt...
Wie ambesten schulden eintreiben
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Alles andere ist rausgeschmissenes Geld.Richtig, und beim nächsten Mal lieber vorher nachdenken wo man was reinhält, dann sollten solche Dinge zu vermeiden sein

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bei geld hört alles auf, entweder moskau inkasso oder selber druck machen !
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Nur, wie schon gepostet, ohne Beweise wird das alles nix.
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Original geschrieben von ThaFUBU
entweder moskau inkasso oder selber druck machen !Dies reflexartige und dumme Nennen von "Moskau Inkasso" geht mir so langsam auf die Nerven.
Ist es denn wirklich so schwer zu verstehen, dass man in der geschilderten Situation ohne jeden Beweis der Schuld auch keinerlei rechtliches Druckmittel hat?
Und wie SG schon andeutete: Nur eine absolute Hohlbirne wird zu einem Druckmittel greifen welches ihn wesentlich teurer kommt als nur 600EUR. -
Also ich würd den Manhbescheid auf jeden Fall versuchen! Ich treibe seit 2 Jahren die Forderungen für unsere Studierendenschaft ein und hab damit gute Erfahrungen gemacht.
Klar, Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist möglich, aber dazu muss man auch ein wenig Ahnung von der Materie haben. Meine Erfahrung: Viele sind von einem Brief durch das Gericht so beeindruckt, dass sie gar nicht an die Möglichkeit zum Widerspruch denken!Und nach 14 Tagen kann man den Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch hier ist Widerspruch möglich! Aber nicht mehr in der Sache direkt! Nur noch gegen Formfehler oder Ähnliches! Die eigentliche Forderung im VB anzugreifen ist sehr schwierig. Geht wohl nur, wenn du z.B. auch EInsetzung in den vorherigen Stand beantragst und da brauchst du gute Gründe für (Krankenhaus, Fernreise usw.)
Bei uns gab es noch nie Probleme wegen nem VB, wenn der MB durch war.
Und mit nem VB hast du alle Trümpfe in der Hand: PfüB (Pfändungs und Überweisungsbeschluss -also die Kontopfändung) ist dann am einfachsten und preiswertesten. Wenn das nicht zieht, kann man vom Gerichtsvollzieher die Wohnung durchsuchen lassen. Und wenn die Schuldnerin dann noch zickt, kannst du ratz fatz einen Haftbefehl bekommen (wenn sie z.B. dem Gerichtsvollzieher nicht aufmacht). Und glaub mir, so ein Haftbefehl hat bisher immer Eindruck gemacht: Meistens reicht es, dem Schuldner ne Kopie von dem Ding zu schicken und die Kohle kommt. Hatte bisher erst einmal den Fall, dass ich jemanden dann wirklich verhaften lassen musste.Die Frage ist natürlich, ob du das wirklich willst! Sowas kann nämlich dann ja noch richtig Stress geben -vor allem dann, wenn sie die Patte nicht hat und die Eidesstattliche Versicherung abgibt und dann in der Schufa steht. Das nehmen einige persönlich!
Edit: Bei einem Mahnbescheid wird erstmal nicht geprüft, ob Du deine Forderungen belegen kannst! Nur so zur Info.
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Wieso sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen? :confused: :mad:
Vielleicht sollte man den Threadersteller (Nr. 6) erstmal fragen, ob und wie oft er überhaupt schon versucht hat, mit seiner Ex ein klärendes Gespräch zu suchen.
Man sollte auch bedenken, dass man diese Person (also in dem Falle Nr. 6´s Ex Freundin) mal geliebt hat und nicht gleich mit Moskau Inkasso und anderen (hier im Forum nicht gern gelesenen) Geldeintreibern drohen oder denen gar einen Auftrag erteilen!!!
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Ich schließe mich der Meinung von porschewheels an, ein klärendes Gespräch zu suchen.
In Zukunft kann unabhängig davon, bei einem Notar das Eigentum der jeweiligen Partner eintragen und beglaubigen lassen.
So hat man auf jeden Fall Beweise, was einem gehlört und was dem Partner gehört.
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Zitat
Original geschrieben von Doc-b
Und nach 14 Tagen kann man den Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch hier ist Widerspruch möglich! Aber nicht mehr in der Sache direkt! Nur noch gegen Formfehler oder Ähnliches!Sehr wohl ist da Widerspruch an der Sache möglich! Unter "Ähnliches" versteht der Vollstreckungsbescheid z.B. auch unbegründete Forderungen und dann steht man ganz schön blöd da

Edit: Übrigens, wenn die verflossene Ex halbwegs was in der Birne hat gibt sie "Mahnbescheid" in Google ein und damit sind dann alle Chancen vertan das Geld jemals wieder zu sehen

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Man könnte ja auch erstmal vor/mit einem Zeugen das Gespräch mit ihr suchen. Vielleicht gibt sie im Rahmen des Gesprächs die bestehende Forderung zu so ala "die 600 tacken behalte ich für die scheiß Zeit mit dir"-
Wäre dann vielleicht einfacher zu belegen...
(manchmal klappen auch die ältesten Tricks - Versuch macht kluch)
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