Naja sollen sie doch - wird dann hoffentlich im Revisionsverfahren angemessen gewürdigt...
Beiträge von ChickenHawk
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Warum überrascht mich das kein bisschen? Scheinbar müssen die die Dreck am Stecken haben nach außen hin immer den Moralapostel geben um sich selbst zu beruhigen.
Aber was will man von der sonst auch schon noch erwarten? Selbst die von ihr als gequälte Opfer auserkorenen Damen des horizontalen Gewerbes wollten sich von der Dame nicht vorschreiben lassen wie sie ihre Arbeit zu tun haben

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Handyman
Auf dem Reperaturauftrag den Du bei MM erteilst und unterschreibst steht explizit drauf was (Mängelhaftung/Garantie) in Auftrag gibst. Wer das (mehrfach) "blind" unterschreibt ohne zu lesen wofür er seine Unterschrift hergibt muss sich das z.T. auch selbst ankreiden lassen. -
So so konkludentes Handeln wenn es mehrfache unterschrieben Aufträge gibt bei denen auf die entweder oder Frage eindeutig auf die Garantie abgestellt wird - interessant.
Ist das Vorgehen von MM 100% sauber? Nö, aber ganz so einfach wie mancher hier kann man es sich dann auch nicht machen...
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Ok Du kannst es also nicht belegen, danke mehr wollte ich nicht wissen.
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Neues Handy, Akku nach 2 Monaten platt = Gewährleistung (+) wg. Beweislastumkehr
Garantie hier (-) da idR Akkus (oder sonstige Verschleißteile) von der Garantie ausgenommen sind.Solange die Garantie aber zusätzlich neben der Mängelhaftung steht ist das kein Problem, da 437 ff nicht eingeschränkt sind.
Du behauptest aber der Leistungsumfang einer Garantie dürfe nicht schlechter sein als die Mängelhaftung...Von daher noch mal: Kannst Du diese Aussage inhaltlich sinnvoll belegen?
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Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Meine Aussage ist zudem nicht auf die Dauer der Garantie angelegt,sondern auf den LEISTUNGSUMFANG - ich dachte das wäre soweit klar.

Auch wenn Du hier rumschreist: Diese Aussage ist und bleibt falsch.
477 ff. lesen, denken und verstehen...
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Zitat
Original geschrieben von handyman1981
P.S:Was immer wieder gern übersehen bzw. falsch verstanden wird: zwar ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Vertragspartners/Herstellers,sie darf allerdings nicht schlechter sein,als die gesetzliche Gewährleistung,sonst würde der Vertragspartner das Gesetz unterlaufen.
Wie kommst Du zu dieser wundersamen Aussage? (Die genau wie der Rest Deines Postings aus jur. Sicht schlichter Unfug ist...)
Ich als Hersteller kann auch eine 1tages Garantie gewähren wenn ich das möchte - natürlich entbindet das den Verkäufer nicht von seinen Pflichten im Rahmen der Sachmängelhaftung.
Ist Hersteller und VK also ein und derselbe muss ich natürlich die Pflichten aus der Gewährleistung tragen und kann den Kunden nicht auf meine 1tages Garantie verweisen und Ansprüche abweisen.
Hier sind VK (MM) und Hersteller (Samsung) aber zwei paar Schuhe. MM müsste für die Gewährleistung/Mängelhaftung gerade stehen, Samsung für die Garantie (die aussehen kann wie sie will - ok lebenslange Garantie sind untersagt - solange sie klar und verständlich formuliert ist).
Der TE hat explizit (wenn auch unwissentlich) MM den Auftrag erteilt die Herstellergarantie zu bemühen. Es besteht kein Zwang die Gewährleistung zuerst in Anspruch zu nehmen, insofern kann ich mir als Käufer aussuchen ob Garantie oder Gewährleistung. Man könnte jetzt höchstens noch drüber streiten, ob der TE eigentlich die Gewährleistung bei MM ziehen wollte und von denen (bewusst) beschissen worden ist oder nicht - viel Spaß bei diesem Streit...
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Nö zumindest nicht aus Sicht von MM, die haben Dich frei nach dem Motto: "Wer hier kauft ist blöd..." sauber abrasiert.
Im Endeffekt hat MM bei den drei Anläufen nichts gemacht außer Bote für Dich zu spielen und das Gerät in deinem Namen zum Hersteller zu schicken um die Garantie in Anspruch zu nehmen (hast Du ja so beauftragt bzw. unterschrieben).
Das hättest Du aber auch ohne MM ggf. selbst machen können.Gewährleistung? Fehlanzeige...
Das wird Dich einige Zeit und Nerven kosten das mit denen auszufechten.
Ich müsste einmal (seit dem kaufe ich in dem Laden max. Kleinkram fast ne halbe Stunde mit dem Service inkl. Vorgesetzten diskutieren, weil ich eben darauf bestanden habe, dass die in den Reparaturauftrag Gewährleistung und nicht Garantie reinschreiben.Scheint bei MM aber tägliche Masche und Kundenverarsche zu sein
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Was steht denn auf den Reperaturaufträgen? Die bei MM kreuzen gern mal Garantie statt Gewährleistung an.
Hier muss man als Kunde schon von Anfang an drauf achten sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen...