Beiträge von ChickenHawk

    Warum überrascht mich das kein bisschen? Scheinbar müssen die die Dreck am Stecken haben nach außen hin immer den Moralapostel geben um sich selbst zu beruhigen.


    Aber was will man von der sonst auch schon noch erwarten? Selbst die von ihr als gequälte Opfer auserkorenen Damen des horizontalen Gewerbes wollten sich von der Dame nicht vorschreiben lassen wie sie ihre Arbeit zu tun haben ;)

    handyman


    Neues Handy, Akku nach 2 Monaten platt = Gewährleistung (+) wg. Beweislastumkehr
    Garantie hier (-) da idR Akkus (oder sonstige Verschleißteile) von der Garantie ausgenommen sind.


    Solange die Garantie aber zusätzlich neben der Mängelhaftung steht ist das kein Problem, da 437 ff nicht eingeschränkt sind.
    Du behauptest aber der Leistungsumfang einer Garantie dürfe nicht schlechter sein als die Mängelhaftung...


    Von daher noch mal: Kannst Du diese Aussage inhaltlich sinnvoll belegen?

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    P.S:Was immer wieder gern übersehen bzw. falsch verstanden wird: zwar ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Vertragspartners/Herstellers,sie darf allerdings nicht schlechter sein,als die gesetzliche Gewährleistung,sonst würde der Vertragspartner das Gesetz unterlaufen. ;)


    Wie kommst Du zu dieser wundersamen Aussage? (Die genau wie der Rest Deines Postings aus jur. Sicht schlichter Unfug ist...)


    Ich als Hersteller kann auch eine 1tages Garantie gewähren wenn ich das möchte - natürlich entbindet das den Verkäufer nicht von seinen Pflichten im Rahmen der Sachmängelhaftung.


    Ist Hersteller und VK also ein und derselbe muss ich natürlich die Pflichten aus der Gewährleistung tragen und kann den Kunden nicht auf meine 1tages Garantie verweisen und Ansprüche abweisen.


    Hier sind VK (MM) und Hersteller (Samsung) aber zwei paar Schuhe. MM müsste für die Gewährleistung/Mängelhaftung gerade stehen, Samsung für die Garantie (die aussehen kann wie sie will - ok lebenslange Garantie sind untersagt - solange sie klar und verständlich formuliert ist).


    Der TE hat explizit (wenn auch unwissentlich) MM den Auftrag erteilt die Herstellergarantie zu bemühen. Es besteht kein Zwang die Gewährleistung zuerst in Anspruch zu nehmen, insofern kann ich mir als Käufer aussuchen ob Garantie oder Gewährleistung. Man könnte jetzt höchstens noch drüber streiten, ob der TE eigentlich die Gewährleistung bei MM ziehen wollte und von denen (bewusst) beschissen worden ist oder nicht - viel Spaß bei diesem Streit...

    Nö zumindest nicht aus Sicht von MM, die haben Dich frei nach dem Motto: "Wer hier kauft ist blöd..." sauber abrasiert.
    Im Endeffekt hat MM bei den drei Anläufen nichts gemacht außer Bote für Dich zu spielen und das Gerät in deinem Namen zum Hersteller zu schicken um die Garantie in Anspruch zu nehmen (hast Du ja so beauftragt bzw. unterschrieben).
    Das hättest Du aber auch ohne MM ggf. selbst machen können.


    Gewährleistung? Fehlanzeige...


    Das wird Dich einige Zeit und Nerven kosten das mit denen auszufechten.
    Ich müsste einmal (seit dem kaufe ich in dem Laden max. Kleinkram fast ne halbe Stunde mit dem Service inkl. Vorgesetzten diskutieren, weil ich eben darauf bestanden habe, dass die in den Reparaturauftrag Gewährleistung und nicht Garantie reinschreiben.


    Scheint bei MM aber tägliche Masche und Kundenverarsche zu sein