Die Frage ist, ob
a)
du die Gewährleistung des Händlers nach durchgeführten Garantiereparaturen in gleicher Sache noch in Anspruch nehmen kannst
b)
Kaufdatum (habe ich das überlesen?), Stichwort=Beweislastumkehr
c)
was deine BDA (Bedienungsanleitung) aussagt. Auf der Webseite von Samsung steht klar in den Garantiebedingungen, das KEINE Garantie für Wasserschäden übernommen wird.
http://www.pcgameshardware.de/…y-S4-Active-IP67-1080827/
http://ejoker.de/blog/keine-ga…fur-das-galaxy-s4-active/
http://www.samsung.com/de/cons…es/GT-I9295ZOADBT-support