Ok, ein Anruf wird aber vermutlich wenig bringen also dann eher ein Schreiben, Rücktritt vom Kaufvertrag Bezug nehmend auf den entsprechenden Paragraphen und frist von 2 Wochen setzen?
Probleme mit Media Markt Service, Gewährleistung
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Schriftlich ist immer am besten. Und denke daran ein Datum zu verwenden und nicht 14 Tage oder 2 Wochen reinzuschreiben ;).
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Wobei ich vorsichtig wäre, was den Wasserschaden "nach IP67" angeht. Gibt es darüber was schriftlich und was sagt die BDA zum Thema Wasser"dicht" bzw. zum Thema "Gebrauch"??
Welches Handy war es denn?
Denn es kann gut sein, dass die Garantie(!) zur Recht abgelehnt wurde. Und die Gewährleistung nicht greift, weil kein Sachmangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
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Viele Menschen glauben, dass man bei "Wasserdicht" mit den Geräten problemlos Duschen oder in den strömenden Regen kann. Also sobald irgendwo "Wasserdicht" draufsteht->in die Bedienungsanleitung schauen.

IP67 = Staubdicht (Kennziffer 6) und dicht gegen kurzzeitiges Untertauchen (Kennziffer 7). DIN EN 60529. Wobei "kurzzeitiges Untertauchen" alles heissen kann. Beim Duschen und Starkregen würde ich nicht mehr von kurzzeitig sprechen.
Natürlich kann das Gerät auch einen Riss haben. Aber das wissen wir ja nicht.
Aber hatten wir das Thema nicht erst vor kurzer Zeit?
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Zitat
Original geschrieben von mumpel
Viele Menschen glauben, dass man bei "Wasserdicht" mit den Geräten problemlos Duschen oder in den strömenden Regen kann. Also sobald irgendwo "Wasserdicht" draufsteht->in die Bedienungsanleitung schauen.
IP67 = Staubdicht (Kennziffer 6) und dicht gegen kurzzeitiges Untertauchen (Kennziffer 7). DIN EN 60529. Wobei "kurzzeitiges Untertauchen" alles heissen kann. Beim Duschen und Starkregen würde ich nicht mehr von kurzzeitig sprechen
Untertauchen bedeutet komplett in Wasser gelegen.
Ich hatte mal ein Panasonic Eluga das konnte man auch beqeum ins volle Waschbecken oder legen. Das war eine Gaudi wo ich das Handy während der Mittagspause einfach in das Glas Wasser gesteckt habe.
Da der Mangel bereits 2x auf Garantie beseitigt wurde kann MM das nun nicht mehr ablehnen, es handelt sich ja um den selben Fehler wie zuvor. -
Doch, da MM keine Garantie gibt, sondern Gewährleistung.
Und die Garantie kann immer abgelehnt werden, da immer am konkreten Mangel bzw. an der konkreten Garantiefrage geprüft wird. Nur weil zweimal ein Wasserschaden auf Garantie repariert wurde,muss es beim dritten Mal auch nichts so sein....
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Was steht denn auf den Reperaturaufträgen? Die bei MM kreuzen gern mal Garantie statt Gewährleistung an.
Hier muss man als Kunde schon von Anfang an drauf achten sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen... -
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Doch, da MM keine Garantie gibt, sondern Gewährleistung.Ok, es geht hier um die Gewährleistung nicht Hersteller Garantie.
In diesem Fall ist Mediamarkt in der Beweispflicht das der Mangel bereits vor Ablauf der Beweislastumkehr angezeigt und auch MM zur Reparatur übergeben wurde. Der Servicebetrieb hat entschieden das kein Garantie ist.
Das ist aber nicht das Problem des TE der möchte das MM die Gewährleistung erfüllt.
Die müssen nun beweisen das der Mangel nicht vorlag, das wird durch die bisherigen (durchgeführten) Reparaturen sehr schwierig werden dürfte. -
Wieso?
Wir wissen ja aktuell nicht einmal, ob der Wasserschaden überhaupt ein Mangel ist, was ich extrem anzweifele, wenn ich mir die restlichen BDA der "Outdoor"-Handys ansehe.
Da garantiert KEINER was, mit Ausnahme von Sony, da aber nur in den Garantien, die frei verhandelbar in der Anwendung sind.
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Es geht um ein Galaxy S4 Active was laut Werbung 30 min. bei maximal 1 Meter Tiefe dicht sein soll. Die Verkäuferin hatte es auch extra Beworben das man damit auch unter Wasser Filmen könne da das Gerät dafür sogar einen extra Kameramodus hat.
Auf den ersten beiden Reparaturebelegen steht: "Anspruch aus gesetzlichem Leistungsstörrecht oder Herstellergarantie: Herstellergarantie".
Bedeutet also ich habe aus Gewährleistungssicht noch keine 2 Reparaturen hinter mir und kann nicht auf Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen?EDIT: Da ich die 2 vorherigen defekte auch über den Händler (als MM) habe reparieren lassen sollte das doch IMHO dazu zählen oder?
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