ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Und wenn man im schlimmsten Fall z.B. ab dem Hals gelähmt ist, weder Arme noch Beine bewegen kann lebt man von 2.000€ auch nicht mehr besser als von Sozialhilfe.

CH
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ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Und wenn man im schlimmsten Fall z.B. ab dem Hals gelähmt ist, weder Arme noch Beine bewegen kann lebt man von 2.000€ auch nicht mehr besser als von Sozialhilfe.

CH
ZitatOriginal geschrieben von newage_02
Mich wunderts eh,dass kein Moderator bisher eingegriffen hat.
Weil sich die Diskussion bisher auf einem anständigen Level bewegt hat, und da ist es eher unwichtig ob diese denn nun genau zum Topic passt zumal sie sich aus diesem ergeben hat.
Und was Deine Bekannte angeht:
Mag hart klingen aber dann ist sie selber Schuld an Ihrer Situation und müsste nicht mit den ca. 650 € im Monat auskommen.
Sicherlich ist es nicht schön wenn man seine eigenen Ansprüche runterschrauben muss, aber imho zahlt der Staat eine durchaus angemessene Wohnung alles was darüber hinausgeht ist Luxus und den muss man sich eben selber leisten können oder drauf verzichten. Es kann nicht angehen das hier der Staat auch eine "Luxuswohnung" bezahlen soll. Jeder Erwerbstätige kann sich nur das an Wohnraum leisten was sein eigenes Gehalt hergibt, da kann man nicht als Erwerbsloser erwarten das einen der Staat besser behandelt.
CH
Re: fonmarkt.de verschenkt Handys: 6230i,V3,K600i,6030,2600!!!
ZitatOriginal geschrieben von fonmarkt.de
-jeden Monat 2 x 25 Frei-SMS oder MMS oder Minuten
Sorry wenn ich noch mal nachfrage aber dieser Satz bedeutet:
Entweder 25 SMS oder 25 MMS oder 25 Freiminuten?
CH
Könnt Ihr gegen Aufpreis ggf. auch ein 2tes Handy anbieten? Oder zwei ältere Modelle?
Hätte da nämlich 2 Kandidaten in der Familie für die so ein Vertrag durchaus sinnvoll wäre, allerdings brächten beide noch ein Gerät. (Wie gesagt müsste keine High End sein.)
Ansonsten würde ich ggf. das mitgelieferte Handy verscherbeln und zwei andere Geräte dafür kaufen.
CH
Dann formulier doch mal genauer was Du denn eigentlich suchst.
Die klassischen Sehenswürdigkeiten sind für Dich (warum auch immer) nicht interessant, Party willst Du auch nicht.
Was willst Du denn nun genau? Ein paar Beispiele wären nicht schlecht.
CH
ZitatOriginal geschrieben von newage_02
Nein die gute Frau kriegt kein Wohngeld und kein Unterhalt vom Mann,weil es den nicht mehr gibt.
Das kann nicht sein, außer sie hat sich selbstverschuldet irgendeine Sperre eingefangen oder wohnt in einer unangemessenen Wohnung.
Noch muss in Deutschland niemand zwangsweise auf der Straße wohnen, ein Dach über dem Kopf und die Grundversorgung sind immer gesichert.
CH
ZitatOriginal geschrieben von elBundy
Ich war beim Pilotseminar von Masche einer von vier Teilnehmern hier aus dem
Forum
Wer waren die anderen und könnten die ggf. auch mal ein Statement anbringen?
CH
Ansonsten auch mal in das jeweilige Hochschulgesetz des Bundeslandes schauen in dem Du studieren willst, Stichwort Hochschulzugang.
In Berlin ist das bspw. so geregelt:
Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) eröffnet mit der Vorschrift des § 11 unter bestimmten schulischen und beruflichen Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne das Abitur oder die Fachhochschulreife ein Studium an einer Berliner Hochschule zu beginnen - allerdings ausschließlich fachgebunden:
* "Wer den Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung besitzt,
* eine für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung abgeschlossen
* und danach eine mindestens vierjährige Berufserfahrung erworben hat,
* oder wer eine Prüfung als Abschluß einer Fortbildung zum Meister oder Meisterin
* oder einen Abschluß als staatlich geprüfter Techniker/Technikerin bzw. als staatlich geprüfter Betriebswirt/ Betriebswirtin in einer für das Studium geeigneten Fachrichtung
* oder eine vergleichbare Ausbildung
erfolgreich abgelegt hat, kann an den Hochschulen zum Studium im betreffenden Studiengang vorläufig immatrikuliert werden.
Ersatzzeiten sind anzurechnen. Die vorläufige Immatrikulation gilt im Regelfall für die Dauer zweier Semester, längstens jedoch für vier Semester. Danach entscheiden die zuständigen Prüfungsaussschüsse der Hochschule auf der Grundlage der erbrachten Studienleistungen über die endgültige Immatrikulation. Wer die Abschlußprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält die allgemeine Hochschulreife."
Bitte gern geschehen und einmal ist ja bekanntlich immer das erste Mal gell?
Ansonsten ist das hier:
TT Regeln zum erstellen eines Beitrags
durchaus eine gute Hilfe.
Und mal so gefragt:
Wenn Du Dir keine Mühe beim schreiben Deines Beitrages gibst, wieso sollten sich andere User dann die Mühe machen das zu lesen und Dir zu antworten?
Schließlich hast Du eine Frage bei der Dir weitergeholfen werden soll und nicht jeder Leser ist gewillt Hieroglyphen zu entziffern.
Aber genug OT
CH