Hast Du gut gemacht :top: :top:
CH
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Hast Du gut gemacht :top: :top:
CH
Okay soweit kann ich folgen.
Ein Würfel ist daher diskret weil es nur mögliche Ereignisse von 1 od. 2 od. 3 etc. gibt korrekt?
Wenn ich aber sage wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das wir uns innerhalb einer Viertelstunde treffen ist das stetig da es z.B.
10Uhr 50 und 1. Sek oder 10 Uhr 50 und 1/100 Sek. sein kann bzw. unendlich viele Möglichkeiten gibt?
Wäre klasse wenn ich es jetzt getickt hätte...
Danke
CH
Moin,
ich "darf" demnächst mal wieder mich an meinem Matheschein versuchen.
Ich denke diesesmal sind die Chancen zu bestehen gar nicht so schlecht nur eine Sache kann ich trotz Vorlesung + Büchern immer noch nicht ergründen:
Was genau unterscheidet eine diskrete von einer kontinuierlichen Verteilung?
Wenn jemand dazu was weiß bitte möglichst simpel (+Bsp.??) erklären.
Definitionen ala N ist Element von R ... helfen mir dabei nicht so wirklich weiter...
Danke
CH
ZitatOriginal geschrieben von ashd
Das mag schon stimmen. Davon hattest Du aber nichts geschrieben (sondern: "Seit .. gilt ...").
Ok wenn schon juristisch dann auch richtig... war eine mehrdeutige Aussage...
Zitat
Würde ich gerne im Palandt nachlesen. Mache ich vielleicht morgen. Lt. Jauernig, den ich hier habe, sind allerdings selbst Klauseln wie "Kauf in Bausch und Bogen" oder "wie es steht und liegt" zulässig.
Gerade gefunden:
=> http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r32.html
Also vielleicht doch eine wirksame Klausel?
Zitat
Nein da Fahrlässigkeit und Vorsatz grundsätzlich nie ausgeschlossen werden dürfen und gemäß dem Grundsatz der geltungserhaltenden Reduktion dürfte das hier nicht klappen
Ch
UPS :apaul: meinerseits...
CH
ZitatOriginal geschrieben von ashd
Das war auch nach altem Recht schon so ...
Jein die Fristen und der Umfang wurden durch die Reform um einiges verschärft...
Zitat
Aus der Kommentierung von Jauernig / Vollkommer (7. A.) zu § 476 BGB:
Zitat
Stimmt schon aber es steht im Kaufvertrag nichts von "Wie besichtigt" sondern lediglich ein "Alles ausgeschlossen" und das ist immer unwirksam...
Immer wieder Ebay...
also dazu fällt selbst mir nichts mehr ein...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2031321276
besonders schön finde ich das mit dem "Ihr schickt mir das Handy zu..."
Gruß
CH
ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Tja, du meldest dann eben eine Ordnungswidrigkeit und die Herren Oberförster werden natürlich das ganze annehmen, wenn ihnen sozusagen die gebratenen Tauben in den Mund fliegen...;)
Nanana...
ich ärgere mich selber auch über jedes Knöllchen das ich bekomme wenn ich mal eben Geld vom Automaten hole aber ich denke wir sollten hier eins nicht vergessen:
Aufgrund der hohen PKW Dicht in der BRD und der teilweise schon recht merkwürdigen "Moral" einiger Fahrer ist eine staatliche Regelung nun mal von Nöten (in dem RTL2 Beitrag ging es um Innenstädte, dass es häufig vollkommen sinnlose Regelungen auch JWD gibt darüber brauchen wir nicht zu diskutieren...)
Wer falsch parkt und dafür löhnen muss sollte sich IMHO nicht beschweren.
Gerade wenn es in bevölkerungsstarken Städten um Rettungswege für Feuerwehr und Krankenwagen geht verstehe ich keinen Spaß.
(Wenn man zu einem Einsatz gerufen wird und nicht helfen kann weil gerade mal jemand "für ganz kurz" falsch parkt geht die Toleranz gegen Null...)
Genauso die Unsitte auf Behindertenparkplätzen zu stehen und dummdreiste Ausreden zu bringen ist unter aller Sau.
Keine Frage es gibt genügend Situationen in denen Städte und Gemeinden nur ihre Kasse aufbessern wollen aber jedesmal zu meckern wenn jemand für eine OWI bezahlen soll finde ich übertrieben
Gruß
CH
Bin zwar kein absoluter Asienexperte aber wenn ich damals in der Schule nicht komplett gepennt habe ist das "Hakenkreuz" im asiatischen Raum ein Sonnensymbol.
IMHO ist die Drehrichtung bzw. die Ausrichtung der Kreuzenden gegenläufig.
Gruß
CH
P.S. Ich meine das das Hakenkreuz auch von diesem Symbol abgekupfert bzw. entlehnt wurde....
Dann will ich auch mal:
Du willst keine Rechtsberatung und das ist auch gut so
Aber so wie ich die Sache sehe:
Seit der Schuldrechtsmodernisierung (seit 01.01.02) gilt auch eine Gewährleistung für die Verkäufe von Privatpersonen.
Zwar kann man diese im privaten Bereich einschränken jedoch nicht mit dem Satz "Auschluss jeder Gewährleistung" vom Tisch wischen.
Wenn ich das richtig rausgelesen habe seid ihr beim Kauf zu zweit gewesen d.h. Du hast einen Zeugen für die Aussage des Verkäufers das Motor Bremsen etc. in Ordnung sind.
Damit bist Du (mit Einschränkungen) gut dran, da es nicht Aussage gegen Aussage steht. (Schriftliche Fixierungen sind natürlich sicherer)
Sofern Du im ADAC bist würde ich ruhig mal mit denen Kontak aufnehmen schließlich kennen die sich da am besten aus.
Ansonsten evtl. erstmal sachlich mit dem Verkäufer reden und sehen was dabei rumkommt.
Viel Glück
Gruß
CH