Wieso gehst Du davon aus, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist?
Du bzw. Deine Bekannte haben bei meisel bestellt und diese haben geliefert:
Angebot + Annahme = (zunächst) wirksamer KV
Es ist richtig, dass man in bestimmten Konstellationen (Fernabsatzgeschäfte §312b BGB) ein Widerruf oder Rückgaberecht zusteht, aber es gibt da auch noch den §357 BGB:
2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Es kommt also darauf an was ihr mit meisl verhackstückt habt bzw. was evtl. im Vertrag oder den AGB`s steht.
Ohne Kenntnis der kompletten Sachlage kann man darüber kein genaues Urteil bilden.
Und ganz nebenbei:
Meisl macht sicherlich viel Mist aber jeden sofort zum Anwalt zu jagen ist IMHO auch nicht das Maß aller Dinge...
Gruß
CH