Egal, wie ich zu Metin Kaplan stehe : Die Gesetze unseres Rechtsstaates sind nunmal so wie sie sind und gelten für alle gleich.
Herrn Kaplans Aufruf zum nun ähm Mord oder wie immer man es bezeichnen will an einem seiner Konkurenten hat zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Herrn Kaplan geführt.
Herr Kaplan wurde dafür zu vier Jahren Haft verurteilt und hat die Haftstrafe wohl auch angetreten und abgesessen.
Der zugegeben Verfassungsfeindliche Verein Kalifatsstaat wurde verboten, das Vereinsvermögen beschlagnahmt.
Stellt sich mir die Frage, warum und wieso man den Mann jetzt noch ausweisen KANN.
Ich hätte ja nicht wirklich ein Problem damit, wenn man den guten Mann postwendend in die Türkei zurück schicken würde, nur wie wird diese Ausweisung eigentlich begründet?
Er hat seine Haftsrafe verbüßt, seine Organisation ist verboten.
Davon abgesehen : Wir haben ein Grundgesetz, und das sagt , daß politisch Verfolgte Menschen ein Recht auf Asyl haben.
Und dieser Artikel im GG unterscheidet nicht, warum jemand zu Hause
politisch verfolgt wird.
Der Umgang der Türkei mit politisch anders denkenden scheint für mich als juristischer Laie eigentlich Grund genug für einen gerechtfertigten Asylantrag.
Und selbst wenn Herr Kaplan die aktuelle Staatsform der Türkei in Richtung Gottesstaat verändern will, dann ist das noch lange kein Grund für eine Abschiebung.
Die Türkei will ihn zwar wieder haben deswegen, nur
welche Staatsform in der Türkei herrscht, geht uns ja wohl irgendwie nix an.
Klar, auch mir geht der Typ auf die Nerven, nur : Ich sehe momentan nicht die Möglichkeit, ihn loszuwerden, bei aller verständlichen Verärgerung .