Beiträge von Maarthok

    Zitat

    Original geschrieben von MaVaderXY
    was ist falsch?? wenn ich mir elektronikartikel kaufe bekomme ich 2 jahre garantie!! und das ist gesetztlich so!


    Nein eben nicht.


    Du bekommst 2 Jahre Gewährleistung


    (Hersteller)Garantie bekommst du nur falls es vereinbart ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Michl
    EBay = Auktion. Auktion = Keine Garantie.


    Falsch


    Ebay = sogenannter Verkauf zum Höchstgebot = ganz normaler Kaufvertrag mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten


    (BGH NJW 2005, S. 53 ff)


    Zitat

    Original geschrieben von DanielW


    Für die gesetztliche Gewährleistung ist es nämlich völlig unerheblich ob es nun ne Auktion oder sonst was war.


    Auch falsch, bei einer echten Auktion gibts keine Gewährleistung


    Und nochwas, weil hier schon wieder munter Garantie und Gewährleistung durcheinandergebracht werden.


    Das was Nokia anbietet ist eine sog. Herstellergarantie. Dazu sind sie gesetzlich nicht verpflichtet, deswegen können sie dies im Grunde so ausgestalten wie sie das wollen. Daher gibt es auch bspw. gegenüber Nokia keinen Anspruch auf ein Neugerät.


    Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Gewährleistung. Diese ist gesetzlich genau geregelt und steht dem Käufer gegenüber dem Verkäufer selbstverständlich auch bei Ebay-Auktionen zu (Ausschluß ist nicht möglich sofern der Verkäufer gewerblich tätig ist)

    Re: Re: dritte Anfrage zum selben Thema!


    Zitat

    Original geschrieben von Staro
    Willst Du hier jemand für "dumm" verkaufen? Genau das, was Du "nicht verstanden" hast, hast Du doch einen Tag vor schon gemacht: Oder wer hat diese Beiträge in den Thread eingebracht???


    omg


    Staro


    omg, er hat höflich gefragt, muß man nicht so ne patzige Antwort drauf geben. Jeder fängt irgendwie mal an .....