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Original geschrieben von MaVaderXY
was ist falsch?? wenn ich mir elektronikartikel kaufe bekomme ich 2 jahre garantie!! und das ist gesetztlich so!
Nein eben nicht.
Du bekommst 2 Jahre Gewährleistung
(Hersteller)Garantie bekommst du nur falls es vereinbart ist.
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Und da ist sie wieder, die große Verwechslung von Garantie und Gewährleistung :>
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Original geschrieben von cvdl
Natürlich bleibt es bei der von Ihnen gemachten Geräteauswahl, diese ist davon unberührt!
Denke das heißt auch selber Preis
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Original geschrieben von Michl
EBay = Auktion. Auktion = Keine Garantie.
Falsch
Ebay = sogenannter Verkauf zum Höchstgebot = ganz normaler Kaufvertrag mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten
(BGH NJW 2005, S. 53 ff)
Zitat
Original geschrieben von DanielW
Für die gesetztliche Gewährleistung ist es nämlich völlig unerheblich ob es nun ne Auktion oder sonst was war.
Auch falsch, bei einer echten Auktion gibts keine Gewährleistung
Und nochwas, weil hier schon wieder munter Garantie und Gewährleistung durcheinandergebracht werden.
Das was Nokia anbietet ist eine sog. Herstellergarantie. Dazu sind sie gesetzlich nicht verpflichtet, deswegen können sie dies im Grunde so ausgestalten wie sie das wollen. Daher gibt es auch bspw. gegenüber Nokia keinen Anspruch auf ein Neugerät.
Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Gewährleistung. Diese ist gesetzlich genau geregelt und steht dem Käufer gegenüber dem Verkäufer selbstverständlich auch bei Ebay-Auktionen zu (Ausschluß ist nicht möglich sofern der Verkäufer gewerblich tätig ist)
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Re: Re: dritte Anfrage zum selben Thema!
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Original geschrieben von Staro
Willst Du hier jemand für "dumm" verkaufen? Genau das, was Du "nicht verstanden" hast, hast Du doch einen Tag vor schon gemacht: Oder wer hat diese Beiträge in den Thread eingebracht???
omg
Staro
omg, er hat höflich gefragt, muß man nicht so ne patzige Antwort drauf geben. Jeder fängt irgendwie mal an .....
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Original geschrieben von peteradolf86
Welche Zeitspanne war "kurz danach" bei euch?
Weis ich jetzt nicht mehr genau 
So 2 Wochen bis 1 Monat :>
(also nach Bestätigung der Kündigung der alten Karten)
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Ich (und meine Frau auch) hatten so im August dieses Jahren je 2 Klarmobil Karten. Da haben wir das Startguthaben abtelefoniert, dann gekündigt, und kurz darauf problemlos (sogar ohne neue Schufaanfrage) wieder je 2 Karten bekommen (die haben wir aber atm noch)
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Original geschrieben von semilasso
Fragt Vodefone eigendlich bei der Schufa nach, wenn schon ein (Sprach) Vertrag besteht (z.B.: Student 50)?
Bei mir haben sie nochmals angefragt
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Hört sich ja vielversprechend an.
Und scheint mir auch einigermasen seriös zu sein :>
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