Re: Re: Vertrag und Handy
Also erstmal Zustimmung in dem Punkt, "so einfach ist es nicht" 
Zitat
Original geschrieben von Rolli
so einfach ist es nicht... ..weder schwarz, noch weiss... ..mehr grau :mad:
nun ja, der händler muss seiner vetraglichen verpflichtung gegenüber den netzbetreiber nachkommen und diese sind doch sehr eindeutig.
darauf näher eingehen will ich jedoch nicht.
Diese vertragliche Verpflichtung sieht nicht im entferntesten vor daß man ein Handy bei Abschluß eines Mobilfunkvertrages subventionieren muß.
Man kann und tut es im Normalfall jedoch natürlich, da sonst wohl niemand einen Vertrag abschließen würde...
Ansonsten sind die Provisionsauszahlung an den Händler bei Vertragsabschluß und wie der Händler diese Provision im Endeffekt einsetzt 2 verschiedene Paar Schuhe.
Die einzigen die da ein bißchen aus der Reihe geschert sind sind o2, die (teilweise erfolgreich) Verträge mit Provisionsauszahlung an den Endkunden zu stoppen versuchen.
Zitat
zum anderen macht ein händler ein angebot: normalerweise bestehend aus
-mobilfunkvertrag
-subv. mobiltelefons, da er sonst kaum in unserer heutigen deutschen mobilfunklandschaft einen vertrag schalten würde.
Soweit korrekt.
Was er für ein Angebot macht liegt natürlich in seiner Hand...
Zitat
zum anderen, wird in den vertragsunterlagen der typ des mobiltelefons eingetragen(ggf. auch "sonstiges"). der händler hat dann für das handy zu sorgen, mündl. nebenabsprachen sind ungültig.
es sei denn es wurde schriftlich im vertrag festgehalten.
z.b. ohne handy oder ähnliches.
Nein auch daß ist so nicht richtig.
Es gibt zwar die Möglichkeit bei dem Vertrag eine IMEI-Nr. mit einzugeben, man muß dies jedoch nicht tun. (ist eigentlich nur wichtig für die Abrechnung im Gewährleistungsfall).
Aufgrund dieser IMEI Nummer kann man zwar erkennen welcher Endgerätetyp mit dem Vertrag zusammen gewünscht worden ist, jedoch nicht den Preis!
Klar, anhand der offiziellen Preisliste des Netzbetreibers/Providers sollte man natürlich zumindest erwarten daß dieser Preis nicht darüber liegt.
In diesem Fall liegt jedoch alles ganz anders, beim Vertragsabschluß wurde eben kein Handy benötigt und deswegen wurde keine IMEI Nummer oder irgendwas in der Richtung auf dem Vertrag vermerkt.
Selbstverständlich könnte der Händler irgendwas gesagt haben in der Art "sie können auch noch ein paar Monate warten und ich geb ihnen dann ein Handy für 1 Euro", aber wie Du schon geschrieben hast, mündliche Nebenabreden haben grundsätzlich keine Gültigkeit.
Zitat
empfohlene vorgehensweise:
nun erstmal bei o2 über den händler beschweren, diese können ihn auf die finger klopfen o. druck machen.
direkten einfluss darauf können sie nicht nehmen.
Mit welcher Begründung sollten sie dem Händler "auf die Finger klopfen"? :confused:
Erstens haben sie dazu überhaupt keine rechtliche Handhabe, zum anderen werden sie insgeheim sagen: "Teufelskerl, macht Duo-Verträge ohne Endgeräte zu bezuschussen, davon brauchen wir mehr!"
(Gut, ich übertreibe jetzt etwas :D)
Zitat
auf rechtlichen weg müsste erstmal geklärt werden, welches angebot vom händler unterbreitet wurde.
ggf. sogar ob es sich ein pauschales handelte u. der kunde davon ausgehen konnte das es bei vertragsabschluss, mobiltelefon(e) subventioniert dazu gibt.
aber das muss wie schon erwähnt, ein gericht entscheiden, die chancen stehen hier jedoch zugunsten des kunden :top:
Das möchte ich aber sehr stark bezweifeln...
Wovon der Kunde ausgeht und was dann im Endeffekt juristisch Fakt ist sind meistens 2 komplett verschiedene Welten!
Ganz aktuelles Beispiel:
Vor kurzem war ein türkisches Mädchen bei mir im Shop, grad mal 18 oder sowas um den Dreh und hat einen Vertrag abgeschlossen mit einem Nokia 6230.
2-3 Tage danach kam der Bruder des Mädchens rein, knallt mir das Handy auf den Tisch und sagt der Vertrag soll storniert werden, das würde ja bis 14 Tage nach Abschluß noch gehen.
Das Handy wäre auch noch unbenutzt.
Ich sollte keine Probleme machen und es jetzt sofort zurücknehmen.
Die ganze Sache hatte 3 verschiedene Fehler:
1.) Das Handy hatte dafür daß es nicht benutzt war ziemlich heftige Gebrauchsspuren.
2.) Das 14-tägige Rückgaberecht gilt nur bei telefonischen oder Online-Geschäften, im Shop wird der Vertrag sofort durch die Unterschrift des Antragsstellers wirksam.
3.) Der Vertrag ist zwischen seiner Schwester und dem Netzbetreiber abgeschlossen worden, was hat er damit zu tun?
Richtig, gar nichts.
Ok sorry, ich schweife ab, zurück zum Thema 
edit: Schreibfehler