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außerdem deckt seine Haftpflichtversicherung der Schaden! Sie sieht nur keine Haftung beim Eigentümer wegen der höhere Gewalt und hat Dir deswegen einen negativen Bescheid geschickt. Wenn Du nun weiter gegen den Eigentümer vorgehst, schickt der das wieder zur Versicherung und die sagt weiterhin das Sie keine Haftung sieht usw usw.... Lösung wird dann oft erst vor Gericht gefunden. Sorry aber das ist dir Realität!
Im Zweifel kann Dir in der Situation nur ein Anwalt weiterhelfen, wobei wenn man es realistisch betrachtet Du wenig Chance haben dürftest (Windstärke 11 und somit höhere Gewalt + erst renoviertes Haus).
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Deckung müsste die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers schon bieten, ich würde mal fragen warum die Versicherung die Deckung ablehnt. Was in diesem Fall wohl eher ein Problem darstellen dürfte ist, dass bei Windstärke 11 schon mit einer großen Sicherheit von höheren Gewalt auszugehen ist und somit der Hausbesitzer für den Schaden nicht haftet! Dies wäre aber zu prüfen ob die Dachziegel Ordnungsgemäß befestigt waren.
Hast Du eine Teilkaskoversicherung? Diese dürfte diese Sturmschaden abdeckung und würde sich dann im Speziellenfall nach Prüfung Regreß beim Hausbesitzer holen (dann hast du nicht den Streß...).
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Das Vorgehen der Versicherung ist richtig, wenn in dem Gutachten die MwSt. auch angesetzt wurde. Siehe z.B. hier . Die MwSt. wird nur noch bezahlt wenn diese auch wirklich angefallen ist.
Sprich wenn keine Rechnung der Wiederherstellung mit MwSt. vorliegt bekommst Du diese auch nicht ersetzt. (War früher mal anderst....)
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Andi: da geb ich Dir recht, kommt wie immer auf den genauen Fall an. Daher auch das "eventuell" 
Da ja aber der AG wohl nicht direkt beim Diebstahl nicht dabei war, wird es auch recht schwierig für ihn werden zu beweisen, dass er den Geldbeutel offen auf dem Tisch hat liegen lassen.......... naja lassen wir das......
Ach ja Deine Privathaftpflichtversicherung zahlt den Schaden nicht, da es sich hierbei um Deine dienstliche Tätigkeit handelt die in aller Regel nicht im Rahmen der PHV mitversichert ist.
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Seit Sept. 1993 hat der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes die Grundsätze zur Haftung der Arbeitnehmer neu definiert. Die Haftungsbeschränkung bei "gefahrgeneigter Arbeit" ist künftig auf alle Tätigkeiten übertragbar.
Nach diesem "geltenten Recht" haftet ein AN gegenüber dem AG wie folgt:
Bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz hat der AN in aller Regel den gesamten Schaden allein zu tragen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nicht. Bei normaler Fahrlässigkeit (Außerbetrachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt), so ist eine Haftungsquote zwischen AN und AG zu finden, wobei die Gesamtumstände von Schadenanlass und Schadenfolge nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutsbarkeitsgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen sind.
In Deinem Fall würde eventuell eine normale Fahrlässigkeit in Betracht kommen, so dass eine Quotelung zu finden wäre.
Hoffe dies hilft erstmal weiter 
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ich hoffe mal Ihr habt in eurer Haftpflichtversicherung die sogenannten "Mietsachschäden" an fremden Immobilien mitversichert? Sonst könnte es Probleme geben, da in den allgemeinen Haftpflichtbedingen Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen sind. Sollte aber eigentlich in jeder PHV abbedungen sein.
BTW: Grobe Fahrlässigkeit ist in der Haftpflichtversicherung immer mitversichert, der Ausschluß gilt nur für Vorsatz. Anderst sieht das in der Hausratversicherung aus, da ist grobe Fahrlässigkeit erstmals ausgeschlossen und kann gegen extra Prämie mitversichert werden.
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Frage zur Schufa...
hatte eine Barclay Kreditkarte diese wurde mir gekündigt, da ich einen Betrag von 30 EUR nicht bezahlt hatte (konnte den nicht zuordnen hatte dann streß mit Barclay und das hat sich hingezogen).
Es kam zur Kündigung der Karte und dann hat sich das Problem erst geklärt. Sprich ich konnte den Betrag doch zuordnen und hab dann mein Konto auch noch nachträglich bei denen ausgeglichen inclusive der Zinsen die die gefordert hatten. Hab ich jetzt ne negative Eintragung?? Ich hab kein anderen Kredit am laufen, ein festes Einkommen und auch bei meiner Hausbank ohne Probleme eine neue Kreditkarte bekommen?
Bekomm ich nun niee mehr ein Kredit :mad:
Gruß Sven
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Schick doch da mal ne Mail hin http://www.funk-privat.de/ bzw. frag dort mal an. Ich weiß, dass die für Hymer Wohnwagenkäufer einen Spezialtarif mit irgendeiner Versicherung haben. Denke aber das das auch bei anderen Wohnwägen gehen dürfte und ein Angebot kostet ja nix 
Viele Erfolg :top:
Gruß Sven
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Zitat
Original geschrieben von elgo
Also gerade für einen Fahranfänger würde ich einen Mini nicht empfehlen - etwas Sicherheit kann nie schaden und zumindest ein Airbag sollte drin sein 
Den Punto1 mit dem 1,2l 60 PS Motor als SX-Ausstattung ist sicherlich auch ein gutes Anfängerauto.
Naja in nem Mini gegen ende der Bj. ist auch schon ein Airbag drin
mein zweiter Wagen nach meinem Führerschein (also so mit 20 Jahren) war auch ein Mini und ich fahr in heute noch und bin glücklich damit. Ist halt ein besonderes Auto für kleines Geld... für mich wärs nochmal eine Überlegung
Gruß sven
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yup danke hab grad bei Google auch nochmals nen Bericht gefunden. Hab dem lieben Herren eine freundliche e-Mail zurück geschrieben. Sollte er doch so blöd sein und sich nochmals melden dann geh ich zur Polizei. Das BKA hat für diese Art des Scheckbetrugs wohl schon eine Fahndungsgruppe gebildet.
Hätte ich ja eigentlich echt nicht gedacht, dass es so schnell gehen kann. Ich merke ich bin doch noch einfach zu gutgläubig aber aus so etwas lernt man.
So guts Nächtle euch allen und lasst euch nicht ver******* :mad:
Gruß Sven