Beiträge von Sliders

    Mein Verwandter will mit der Lufthansa fliegen, innereuropäisch. Als Gepäck nimmt er ein Handgepäck und ein nagelneues Kinder-Reisebett (also im Original-Karton drinnen, weil als Geschenk. Maße zusammengeklappt ca. 88 x 27 x 27 +ca. 5cm zusätzlich wegen Karton, Gewicht ca. 12kg). Leider gab außer einen Verweis auf die Webseite keine weiteren Infos bei Lufthansa trotz Anfrage. Von der Webseite konnte ich nicht viel erfahren, auch nicht, was so die Länge sein sollte. Vielleicht hat ja einer praktische Infos:


    Er will das Bett als Freigepäck aufgeben. Vom Gewicht her ist das kein Problem, aber wie sieht es mit der Verpackung aus? Muss es irgendwie einen Handgriff haben oder kann man das ohne Probleme als Karton abgeben (oder wird das als Sperrgut gelabelt. Falls ja, kostet das extra?).


    Könnte man eigentlich das Reisebett auch ohne Karton abgeben? Weil es ja auch eine Außentasche hat und somit wäre es einfacher zu transportieren als wenn man einen Karton schleppt.

    Wenn ich an der Stelle des Käufers wäre, würde ich auch Überweisung statt Nachname machen, da man bei der Überweisung ja was stichfestes hat, falls es Probleme gibt.


    Das Wichtigste ist; ein seriöser Käufer fragt genauer nach Zustand, Alter, Rechnung & Co und natürlich nach einem weiteren Rabatt. Ein unseriöser hat da so kein Interesse an solchen Fragen.

    @ Dauerposter: der praktische Fall kam tauchte zwischendurch auf, nachdem du die Antwort geschickt hast.


    Ich habe ihr nochmals (zum dritten Mal) geschrieben, dass sie den Sachverhalt mit der entsprechenden Abteilung klären soll. Hat sie gemacht und ich bekam das Geld.


    Und nochmals: die Nadine hat es wohl tatsächlich nicht mit dem Rechnen. Wie kann man Rücksendekosten mit Hinsendekosten verrechnen, wenn ich es beide Mal selber bezahlt habe? Geht doch logischerweise nicht, sondern nur dann, wenn ich Hinsendekosten bezahle und die die Frankatur übernehmen, aber das war ja nicht so.


    Was mir aber klar wurde: die setzen wohl auf "naive" Kunden, obwohl das ja laut BGH nicht erlaubt ist.

    at Dauerposter:


    So, leider loest sich das Problem nicht mit den Hinsendekosten:


    Ich habe fuer 13€ + 6€ Porto eingekauft. Danach ging es zurueck, habe es als Paeckchen auf eigene Kosten zurueckgesendet.


    Nun habe ich nur 13€ erstattet bekommen.


    JETZT frage ich nach, wo die 6euro bleiben:


    "Guten Tag,


    gerne erkläre ich Ihnen die Berechnung der Portokosten.


    Wir verrechnen wir Ihr Rückporto mit dem Hinporto auf der Rechnung. Der Differenzbetrag beträgt in diesem Fall 1,00 Euro.
    Diese haben Sie dann auf Ihren PayPal Konto direkt überwiesen bekommen.
    Das Hinporto wird immer vom Käufer getragen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Nadine B."


    Was soll ich machen? Was die mit 1 Euro Differenzbetrag meinen, weiss ich auch nicht, aber es geht hier um Hinsendekosten.

    Und hoch damit: wie ist folgende Rechtslage (theoretisch):


    ich bestelle bei Spielzeug-Handel jetzt, bezahle direkt. Nun merke ich 1 Stunde später, dass ich es woanders günstiger bekommen hätte.


    3 Stunden später sende ich einen Widerruf per Email.


    So, bis die da meine Email lesen kann es passieren, dass es morgens in der Zwischenzeit bereits verpackt wird für den Versand und danach verschickt wird. Aber den Widerruf habe ich vor dem verpacken gesendet.


    Nun kann ich die Annahme verweigern, aber wer trägt dann die Portokosten? Dürfen die es einbehalten und den Rest erstatten oder habe ich Anspruch auf alles?


    Bei einer anderen Sachen: gilt das noch?
    http://www.jurablogs.com/de/bg…iderruf-hinsendungskosten