Beiträge von Sliders

    Zitat

    Original geschrieben von klaushei
    gesendet am Freitag, 29 Mai 2009, 22:33:59 Uhr


    per E-Mail und Bestätigt von Klarmobil mit E-Mail


    Mit einer überstürzten Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt
    Währe ich vorsichtig


    Naja, überstürzt wäre es ja nur dann, wenn man was zu verlieren hat. Und zu verlieren habe ich auch nichts, vor allem, weil mich das nichts kostet, zumindest derzeit nicht. Und allgemein gilt ja öfters, dass man mit dem Widerspruch der veränderten AGB auch keine Basis für einen weiteren Vertragsverhältnis aufrecht erhalten möchte.
    Bei Mobilfunk muss das nicht so sein, aber bei anderen Bereichen schon, zB bei dem Ticket-Abo.


    Habe aber heute per Email gekündigt.

    Ok, ich habe die Email auch bekommen :) So nen Mist:


    ußerdem möchten wir Sie über eine weitere Änderung informieren: Ebenfalls zum 1.7.2009 aktualisieren wir unsere AGB. Das ist zum Teil aufgrund gesetzlicher Änderungen erforderlich geworden.



    Sie finden die geänderten AGB am Ende dieser E-Mail.


    Was genau sich am 01.Juli 2009 an den AGB ändern wird, haben wir für Sie farblich hervorgehoben.


    Auf einen Punkt möchten wir aber gesondert an dieser Stelle hinweisen:



    Die bisherige Regelung unter Ziffer 5.11 der AGB, wonach im Falle der Nichtnutzung einer Karte etwaige Aktionsvorteile nachträglich dem Kunden berechnet werden können, entfällt künftig. Stattdessen berechnen wir künftig für alle Bestandskunden, wie auch schon seit dem 1.2.2009 für Neukunden, monatlich 1,- EUR für die Kontopflege, wenn der monatliche Rechnungsbetrag unter 3 EUR liegt. Damit wird sichergestellt, dass die SIM-Karte auch für solche Kunden dauerhaft nutzbar bleibt, die selbst nicht telefonieren, sondern nur erreichbar sein wollen. Die vollständige Regelung finden Sie wieder unter 5.11 der AGB.




    3. Widerrufsrecht


    Das nachstehende Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Der Kunde kann seinen Antrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen oder durch Rücksendung der empfangenen Sachen (SIM-Karte, Handy etc.) widerrufen. Der Lauf der Frist beginnt mit Erhalt einer gesonderten Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). In der Regel erfolgt dies durch die Belehrung auf unserem Lieferschein, den der Kunde mit der Ware erhält. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der empfangenen Sachen. Der Widerruf ist zu richten an: klarmobil GmbH, Postfach 0661, 24752 Rendsburg oder per E-Mail an service@klarmobil.de, bei Lieferung von Mobiltelefonen, Zubehör oder sonstiger Waren an das im Lieferschein genannte Logistikunternehmen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die empfangenen Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden, sofern der Wert der Bestellung 40,- EUR nicht übersteigt. Anderenfalls trägt klarmobil die Kosten der Rücksendung. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen. Der Widerruf kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss, wenn klarmobil mit der Ausführung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

    Sorry, ich dachte, dass das ne Sache mit e. wäre. Habe zu schnell gepostet. Aber da bis jetzt auch die aktuellen AGB´s sich nicht geändert haben (ich habe mal auf deren aktuelle Webseite geschaut), glaube ich der Sache nicht so ganz...


    Endgültige Gewissheit kriegt man am Montag, denn da ist der Support Chat wieder da.