Beiträge von Eldschi

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: DAB 2,6%


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nun ja, dieses Datum wird seit rund einem Jahr regelmäßig geändert...

    Ok, so kann man es natürlich auch machen, wenn man unbedingt sein eigenes PLV untergraben (oder keinen Passus "gilt nur für Kontoeröffnungen vor dem..." wie bei der 1822direkt aufführen) will...

    Re: Re: Re: Re: DAB 2,6%


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Das gilt allerdings nur für sehr alte Konten. Schon seit rund 1 Jahr ist das DAB-Girokonto ohne Bedingungen dauerhaft kostenlos.

    Ja stimmt, zumindest zurzeit gibt es eine solche Aktion. Ab 01.09.2011 sollen aber wieder die normalen Bedingungen gelten, s. [URL=http://www.dab-bank.de/kunde-werden/girokonto-eroeffnen.html?MC=a_w_11_06_goldZins2,6_girokonto_d_n]hier[/URL]

    Re: Re: DAB 2,6%


    Zitat

    Original geschrieben von ferris.b
    Eine direkte Rücküberweisung vom Tagesgeldkonto ist nicht möglich. Zuerst muß eine Umbuchung aufs Depotkonto erfolgen, vom dem dann auf ein externes Referenzkonto überwiesen werden kann (0,20 Euro je Überweisung).

    Umgehen kann man diese Gebühr, indem man ein Girokonto dort führt und die externen Zahlungsströme darüber abwickelt. Ab 1.000 € monatl. ext. Geldeingang kostenfrei (Geld kann unmittelbar nach Eingang wieder abgezogen werden).

    RE: Bonus und Steuer


    Es steht für mich völlig außer Frage, dass derartige Boni vom Steuerpflichtigen im Rahmen seiner EkSt.-Erklärung anzugeben sind, so wie es CortalConsors auch kürzlich in deren Schreiben zur Depotübertragsprämie formuliert hat.


    Es soll aber auch (steuerehrliche) Leute geben, die es zutiefst bedauern, dass die Boni nicht als Kapitalerträge gewertet werden, denn dann wäre die Steuerbelastung m.o.w. deutlich geringer...

    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Natürlich war der Bonus der Anreiz.
    Das Geld wird zwar nicht dringend anderweitig benötigt. Das macht ja auch keiner, Geld, das er dringend benötigt, längerfristig anzulegen.
    Die Anlage hat aber den Nachteil, dass man für 90 Tage auf ein halbes Prozent verzichten muss. Sprich die Opportunitätskosten würden bei der maximalen Anlagesumme von 100.000 Euro dann 125 Euro ausmachen.

    Wir reden etwas aneinander vorbei, schätze ich. Zum einen spreche ich selbstredend von unvorhergesehenen, kleineren "Geldnöten". Zum anderen ging es in meiner Betrachtung ausschließlich um das Thema, ob es Sinn macht, schon vorzeitig, also vor Ablauf von 3 Monaten, über angelegtes Geld zu verfügen. Da man aber strafzinsfrei nur über 2K/Monat verfügen darf, bezieht sich die Überlegung auch nur auf diesen Höchstbetrag und nicht (ggf.) die volle Anlagesumme. Und wer hat es nicht schon selbst erlebt, dass eine unerwartete größere Forderung plötzlich ins Haus flattert und man zwecks Ausgleichs den Dispo bemühen muss. Das wäre eine typische Konstellation, welche imo den "Aufwand" lohnt.

    Re: Alternative Marktplätze


    Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Da Ebay immer mehr einschränkt (PayPal-Zwang) ..., versuche ich vermehrt meine Sachen auf anderen Seiten zu verkaufen.

    Nun ja, ich gehöre zur Käufergruppe und empfinde PayPal-Zahlungen als Vorteil, von daher würde ich ebay im Zweifelsfall vorziehen.


    Aber gehört dieses Thema nicht eher ins Geplauder?

    Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    ...Wg. 5€ würde ich das nicht machen...

    Selbst wenn es nur 5 €/Monat wären, sind das schon 60 € im Jahr. Da ergibt sich ein ordentlicher Stundenlohn für das bischen Kündigungs- und Neuabschlussarbeit. Das würde ich schon allein aus Prinzip nicht einsehen zu "verschenken".

    Zitat

    Original geschrieben von MarkP800
    ...in der paradiesstr. 1 in kirchheim gibts nen handyshop mit inhaberin fr. erdin

    Wann hier wohl deren erstes Angebot gepostet wird ;)


    Aber mal im Ernst: Solange es sich nicht um die gleiche Person handelt, der der insolvente Shop gehörte, ist da doch erstmal nichts gegen einzuwenden, auch wenn es die Ehefrau oder eine Verwandte des Pleiteshopbetreibers ist.

    Bonus und Steuer


    Wieso hält sich die Annahme so hartnäckig, ein derartiger Bonus unterliege womöglich der Kapitalertrag- bzw. Zinsabschlagsteuer und wirke sich daher möglicherweise auf die Höhe des (noch offenen) Freistellungsauftrags aus? Das ist totaler Quatsch, weil es sich überhaupt nicht um einen Kapitalertrag handelt! Und da die Steuergesetzgebung den Abschlag nur für Kapitalerträge erlaubt, handelt die Bank gesetzeswidrig, wenn sie ihn dafür erheben bzw. abführen würde.