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Der entscheidende Passus der Bonprix-Karte fehlt bei der Roller-Karte völlig: Unter Punkt 3 Kontoführung/Abrechnung gibt es einen zusätzlichen Unterpunkt, der da lautet:
Nicht verzinst werden Verfügungen im Handel (Handelsumsätze), die erstmalig Eingang in den monatlichen Rechnungsabschluss gefunden haben und die der Kunde bis zum 5. des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats ganz oder teilweise zurückgezahlt hat (Grace Period); die Verpflichtung des Kunden nach Ziffer 5 bleibt hiervon unberührt. Handelsumsätze sind nur Verfügungen, die im Lastschriftverfahren (auch Online-Lastschriftverfahren und Elektronisches Lastschriftverfahren) oder im electronic-cash-Verfahren getätigt werden, sowie Erstverfügungen durch Zahlungsanweisung zugunsten des Handelsunternehmens zwecks Kaufpreiszahlung im Sinne von Ziffer 1.c. Handelsumsätze, die bei rechtzeitiger Rückzahlung nicht verzinst werden können, werden auf der schriftlichen Abrechnung gemäß Buchstabe d. angezeigt. Die Rückzahlung muss durch Überweisung auf das Kreditkonto des Kunden erfolgen; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Soweit eine Rückzahlung nicht erfolgt, wird der aus den neuen Verfügungen noch offene Saldo ab dem Ersten des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats taggenau verzinst.
Damit dürften sich die Hinweise verdichten, dass es bei der Roller keine Grace-Period gibt. :flop:
Und genau wie Hamal es schrieb, verstehe ich es auch: Es muss nach dem Bettelanruf bei der Bank ein Umsatz bei Roller erfolgen, damit der cashback wirklich gezahlt wird/genutzt werden kann. Ergo: Echter Nepp! Die Karte ist imo nicht das Material wert, aus dem sie besteht.
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Wie hoch waren denn eure jeweiligen Aufladungen?
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Zitat
Original geschrieben von rmol
...Roller-Einkaufsgutschein oder Rechnungsgutschrift?
Lt. modern-banking verhält es sich mit der Gutschrift wie folgt: Sie wird, sofern sie mindestens EUR 5,00 beträgt, einmal jährlich am 30.10. auf dem Kartenkonto gutgeschrieben.
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Zitat
Original geschrieben von rmol
Vielleicht war auch nur gemeint, dass man für die Umwandlung der im Laufe des Jahres angesammelten Cashback-Punkte in eine Gutschrift anrufen muss und diese Jahresgutschrift nicht automatisch wie bei der Bonprix erfolgt...
Mag sein, das wäre dann aber a) von ihm sehr missverständlich formuliert und würde b) auch nicht zu seiner Aussage passen, dass die Telefonkosten (bei Nutzung des 0180er Zugangs) m.o.w. den Cashback "auffressen".
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So ein Schreiben halte ich für völlig überflüssig, eher kontraproduktiv und aufwändig noch dazu (selbst wenn es nur 10 Min. sind). Lastschrift stornieren und fertig! Wenn die was wollen, werden die sich schon melden. Dann kann man punktgenau und somit besser reagieren.
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Wie jetzt? Muss man bei jedem Umsatz bzw. jeder Abrechnung betteln gehen, um den Cashback zu erhalten. Kann das gar nicht glauben.
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Vielleicht ist die Frage im Parallel-Forum "Vertragsanfragen" besser angesiedelt.
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Re: Re: Re: cardNmore als Tagesgeld- bzw. Sparkonto
Zitat
Original geschrieben von rmol
...ja, die Frage hatte ich explizit so gestellt.
Dann muss BC hat innerhalb des letzten halben Jahres an dieser Stelle generelle Anpassungen vorgenommen haben, denn mit einer anderen Karte als der cardNmore klappte das vor ca. 6 Monaten ohne Probleme.
Im Preisverzeichnis steht (ohne Einschränkung auf Online-Service o.dergl.), dass Rücküberweisungen auf's hinterlegte Girokonto kostenfrei sind. Daraus würde ich schließen, dass egal auf welche Art und Weise diese Rücküberweisung beauftragt wird, keine Kosten anfallen.
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Re: cardNmore als Tagesgeld- bzw. Sparkonto
Zitat
Original geschrieben von rmol
...Edith hat eben bei der Bank angerufen. Es ist tatsächlich so, dass Verfügungen nur zu maximal 5000€ monatlich möglich sind - auch wenn das eigene Guthaben höher ist...
Hast du speziell gefragt, ob Rücküberweisungen auf's Referenzkonto auch zu den Verfügungen in dem hier gemeinten Sinn zählen? Denn in dem von dir zitierten Passus geht es, so wie ich es lese, um den Überweisungsservice i.A.. Auch wenn dort von Überweisung auf's eigene Konto bei der Hausbank die Rede ist: Dies muss ja nicht zwingend das Referenzkonto sein.
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Zitat
Original geschrieben von Faro22
Entweder die "Student" (Vorteil: 2,2% Zins) oder die "New Visa" (Vorteil: Barabhebung kostenfrei)
Welche Karte macht den mehr Sinn in Bezug auf ein brauchbares Kreditkartenlimit?
Glaube kaum, dass sich ein KK-Limit am KK-Produkt orientiert, sondern eher an der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Von daher dürfte es egal sein. Die New VISA (oder besser noch Gold VISA, weil inkl. kleinem Versicherungspaket) sehe ich aufgrund der kostenfreien Bargeldverfügungsmöglichkeit und mithin des kostenfreien Barkredits klar vorn, da es sich - zumindest in Kombination mit der potentiellen Dauer dieses Kredits - um ein Alleinstellungsmerkmal am Markt handelt. Zum Anlegen von Geldern, die täglich verfügbar sein sollen, gibt es hingegen mehrere vergleichbare andere Möglichkeiten.
Zitat
Holt sich Barclay eigentlich ne Bankauskunft von den angegebenen Hausbank? Man brechtigt sie ja dazu lt. AGB!
Das stimmt zwar, nur mitbekommen habe ich eine solche Nachfrage noch nie, sollte es sie denn tatsächlich gegeben haben.
Zitat
Berechnet die Hausbank dafür Gebühren?
Vermutlich ja, aber ganz sicher nicht dir, sondern der anfragenden Bank.
Zitat
Original geschrieben von Faro22
...werden Zahlungen vom Guthaben ... des KK-Konto´s direkt abgezogen?
Ja, Verfügungen wirken sich (genau wie Gutschriften) grundsätzlich "sofort" auf den Kontostand aus.