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Es geht hier nicht um den eigentlichen Tarif, sondern nur um die Roaming-Option, auch wenn die als "EU-Roamingtarif" bezeichnet wird.
Die SMS ist an mich wahrscheinlich auch versendet worden, nur hatte ich sie nicht empfangen wegen ausgeschalteten Endgeräts und daher nicht drauf reagiert. Jedenfalls passierte dann das hier und im Folgepost Beschriebene.
In der ursprünglichen Roaming-Option des O2 Blue ist in Teilen die Ländergruppe 2 enthalten, was für mich der Grund wäre, einer Umstellung zu widersprechen, in der das nicht mehr der Fall wäre.
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Man sollte vielleicht auch noch anmerken, dass die alte Simkarte in Regionen, in denen es nur (noch) MF-Netze jenseits von 3G gibt. überhaupt nicht funktioniert, also auch nicht zum Nur-Telefonieren.
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Ich antworte mir mal selbst: Die KB kann es rückgängig machen.
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Das habe ich noch nie gehört.[...]
Kein Wunder. Das, was hier manchmal an grenzenlosem Unsinn zu lesen ist und in die Welt hinaus posaunt wird, lässt einen erschaudern
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Meine, von ePlus migrierten Alttarife, die seither als "Mein Base von o2" weitergeführt werden, erhielten heute plötzlich jeweils eine SMS von o2, dass sie zum nächsten Werktag in den regulierten EU-Roamingtarif (zwangs-) umgestellt werden, weil ich nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen der Umstellung widersprochen hätte. Mal abgesehen davon, dass zuvor keinerlei Info über diese geplante Maßnahme bei mir angekommen ist, würde diese Umstellung für mein Nutzungsprofil einen Nachteil bedeuten. Bisher ist z.B. ein wenngleich geringes Daten-Freivolumen (auch) für die Ländergruppe 2 enthalten, was wegfallen würde.
Gibt es weitere Betroffene, und gibt es Erfahrungswerte, ob sich die Umstellung - so sie denn tatsächlich erfolgt - rückgängig machen lässt?
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Wer bei der Postbank auch nur halbwegs clever war, den interessiert dieses Urteil nicht die Bohne, denn für diesen Personenkreis gibt es schlichtweg nichts zurückzuholen, was zuvor gezahlt worden ist 
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In der Filiale wurde uns gesagt, dass nur Gehalts- bzw. Renteneingänge für den Mindestbetrag angerechnet werden.
An der Hotline meinten die Mitarbeiter, dass die Ehefrau überweisen kann und somit das Girokonto Basic kostenfrei sei.
Ich habe gestern mal die Commerzbank angeschrieben und bisher keine Antwort erhalten.
Mein Mann würde sehr gerne sein Konto dort behalten.
Lass' dich nicht verunsichern von leider, leider grottenschlechten Mitarbeitern und Usern hier, die deren Unsinn in die Welt hinaus posaunen.
Die Info der Hotline ist zwar nicht falsch, aber auch nicht komplett richtig, s. meine bisherigen Beiträge dazu.
Ob die Mitarbeiter, die deine Email beantworten mehr Kompetenz haben bleibt zu hoffen, allein mir fehlt der Glaube. Evtl gibt es sogar eine Weisung "von oben" derartige Anfragen nicht vollständig/umfassend zu beantworten, das ist aber reine Spekulation von mir.
Was du tun könntest um es definitiv genau zu wissen, wäre es für den ersten (vollen) Monat drauf ankommen zu lassen und lediglich mittels Eigenüberweisung(en) den geforderten Mindesteingang zu erreichen, während die übrigen Monate des Quartals Fremdüberweisungen (auch der Ehegatte ist in dem Sinne natürlich "fremd") dazu dienen. Mit der nächsten Abrechnung - die evtl quartalsmäßig erfolgt - siehst du es dann schwarz auf weiß. Das finanzielle Risiko beträgt also max. eine Monatsgrundgebühr des Basic-Kontos.
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Also langsam wird es etwas albern. Ich halte dich nicht davon ab, den telefonischen Aussagen irgendeiner Hotlinerin oder Hotliners mehr Glauben zu schenken als den offiziellen Veröffentlichungen im Download-Bereich der Bank. Und da du anscheinend den grundsätzliches Unterschied zwischen Übertrag und Überweisung nicht zur Kenntnis nehmen willst oder kannst, beende ich hiermit meine Beiträge zu diesem Teilthema.
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Natürlich eine Überweisung, aber nicht nur "für mich" ist das so. Ein Übertrag liegt vor, wenn bankintern von einem Unterkonto übertragen wird.