Was definitiv ohne einen Cent Verlust geht ist das grundsätzliche Übertragen auf einen o2- Laufzeittarif. Mein Tipp: Sich vom o2-Händler unseres Vertrauens telefonisch beraten lassen ![]()
Beiträge von Eldschi
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Auch wenn du deine Frage noch 20 x stellst, wirst du von kompetenter Seite hier keine Antwort bekommen, behaupte ich.
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Auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung kann man sich kostenlos rechtsberaten lassen. Mir ist bekannt, dass die ARAG so etwas anbietet, allerdings nicht telefonisch, sondern als Chat, zB unter https://www.arag.de/coronavirus. Das jeweilige Anliegen muss dabei keinen Corona-Bezug haben.
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Ich muss zum Anmelden niemals die IBAN angeben [...]
Ich auch nicht, und das, obwohl ich ein Girokonto dort habe. Ich behaupte, dass auch niemand anders das tun muss. Allenfalls kleine Teile daraus...
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[...]Sind die denn ernsthaft der Meinung jemand würde sich auf solch einen Kuhhandel einlassen???
Wohl kaum einer. Aber welche Möglichkeit hat der Kunde diese Kündigung rückgängig zu machen bzw. den bisherigen Vertrag unverändert fortzuführen? Sofern es keine Verpflichtung seitens o2 telefonica gibt, derartige Verträge bis zum Sanktnimmerleinstag so fortführen zu müssen, sehe ich adhoc keine Möglichkeit.
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Ja klar, denn alles was es außer der (offiziellen) Reihe gibt ist eine Ermessensentscheidung.
Klar ist es glaube ich aber nur demjenigen, der von vorneherein weiß, dass es sich hier um einen Sachverhalt "außerhalb der (offiziellen) Reihe" handelt

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Achso, der Agent entscheidet das. Dann ist es ja kein Wunder, dass es hier im Forum sehr unterschiedliche Erfahrungen hinsichtlich der Wiederholungsmöglichkeit innerhalb einer Vertragslaufzeit gibt.
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Grob gesagt geht es dadrum, dass die Inlandsgeschwindigkeit auch der Roaminggeschwindigkeit entsprechen soll.
Ich hoffe aber mal sehr, dass es umgekehrt kommt und sich die Roaminggeschwindigkeit der Inlandsgeschwindigkeit anpasst

