Beiträge von Eldschi

    Re: Gratis-Netbook oder -Tablet-PC für Orders bei der Onvista Bank


    Zitat

    Original geschrieben von xinyi
    Gilt die Freundschaftswerbung auf für den Ehepartner?

    Warum nicht? Neukunde ist Neukunde. Die Teilnahmebedingungen für KWK sind klar definiert. KWK lässt sich übrigens auch mit PayTip kombinieren - zumindest kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es definitiv bei der just zu Ende gegangenen Gold-Aktion noch so war. :)

    Zitat

    Original geschrieben von stringtime
    Anschlussfrage OnVista: Reichen 1.000 Euro mit denen ich jeweils 10 x kaufe und 10 x verkaufe?

    Theoretisch ja, da die eigentliche Transaktion mind. 1.000 € betragen muss. Da aber in jedem Fall Gebühren hinzukommen - bei Käufen, die nicht aus Freebuys finanziert werden und bei allen Verkäufen fällt zusätzlich die OnVista-Provision an - reichen also 1.000 € als "Startguthaben" bei weitem nicht aus.

    Einen RA um Rat fragen und die eigene Auffassung der Rechtslage bestätigen (oder verwerfen) lassen, hätte ich - so schrieb ich es ja auch - genauso gemacht. Und den LS-Storno auch. Ansonsten aber einfach locker bleiben und den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten, sofern er denn kommt. Evtl. vorher noch auf die 1.Mahnung, die hingegen wohl sicher kommen wird, schriftlich antworten, den Sachverhalt kurz schildern (nicht existierende Geschäftsbeziehung aufgrund des fristgemäßen schriftlichen Widerrufs vom ...) und schreiben, dass man auf etwaige weitere Mahnungen nicht reagieren wird und aus Gründen der Kostenreduktion dringend anrate, unmittelbar eine juristische Klärung herbeizuführen (Im Falle des Falles hat man so einen Beweis, dass die Nebenkosten, die durch das innerbetriebliche Mahnverfahren inkl. Inkassounternehmen entstehen werden, vermeidbar waren). Die seelische Belastung eines aktiv angestrengten Prozesses ist doch imho weit größer, mal abgesehen von dem finanz. Risiko (In der Rolle des Klägers einen Prozess zu gewinnen ist i.d.R. schwieriger als in der Rolle des Beklagten). Naja, und wen willst du denn eigentlich verklagen und worauf? Ich sehe ehrlich gesagt hier nur die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen den Provider, weil er unberechtigt Geld abbucht. Denn nennenswerter wirtschaftlicher Schaden ist dir durch den Widerruf nebst LS-Storno ja bisher nicht entstanden, oder habe ich etwas übersehen?

    Würde mich auch mal interessieren, was dabei herauskommt.
    Nach meinem (laienhaften) Rechtsverständnis handelt es sich hier doch um (mind.) 2 Verträge, die du eingegangen bist: a) Einen V. über eine Telekommunikationsdienstleistung mit einem Provider und b) einen (Kopplungs-)V. mit einem Händler/Makler/Vermittler über die Vermittlung dieses Geschäftes. Folgerichtig widerruft man - wenn schon - beide V., was du ja auch gemacht hast. Wenn der Provider dem Vermittler die Prämie nun noch vor Ende der Widerrufsfrist ausgezahlt haben sollte, kann das nicht das Problem des Endkunden sein. Wenn mir das alles ein RA im Prinzip so bestätigen würde, hätte ich wie du die Lastschrift zurückgehen lassen. Allerdings würde ich - im Gegensatz zu dir - dann nicht aktiv einen Gerichtsprozess vorantreiben, sondern den Provider kommen lassen.