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Hallo Gemeinde,
ich habe mir gedacht ich sage euch mal welche Tarife ich nun nach der SUPER Beratung von [USER="105685"]vodafrank[/USER] habe:[...]
Das glaube ich erst, wenn ich die Abrechnung dazu sehe, sprich mit genau den 4 genannten Tarifen inkl. der jeweiligen Optionen für einen monatl. Rechnungsgesamtbetrag von 22,97 €. Vorher halte ich das für ein Ammenmärchen 
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smava zahlt aktuell -10% Kreditbonus aus.
Und wie sieht es mit den Unkosten aus?
(Nur für den Fall, dass es jemand nicht merken sollte, das ist lediglich ein Hinweis auf die negativen Auszahlungen...)
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Traurig sag ich nur... [...]
Für denjenigen, für den dein Sammelsurium an Anforderungen - aus welchen Grüden auch immer - MustHaves sind, sollte nicht rumjammern, sondern adios zur PoBa sagen und woanders hingehen, sofern er denn tatsächlich fündig wird 
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Die Knirpse kommunizieren teilweise ausschließlich über Whatsapp[...]
Und das Perverse dabei ist, dass sie sich gegenseitig per WA laufend und x-fach Voicemails schicken, anstatt sich mal kurz anzurufen, um irgendeine Kleinigkeit abzuklären. Verstehe die Jugend wer will... 
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Entweder hast du den Alttarif mit allen Vor- und Nachteilen, oder den Neutarif. Sich einen Tarif selbst zusammen stricken, mit dem besten des alten, und dem besten des neuen, das gibt es nicht, gab es nie, und wird es auch nie geben. [...]
Das siehst du genau richtig. Allerdings ist diese absolute Binsenweisheit nicht einmal ansatzweise Thema meines Posts. Es geht ausschließlich um die Frage, auf was sich das Widerrufsrecht bei einem Tarifwechsel bezieht.
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Also mit einer alten Karte mit Easy Money kann ich die Option nicht buchen. Als Popup erschein die Valentinstag Aktion zwar, wenn ich auf "Aktivieren" klicke, komme ich in den Pack bereich und da steht die Option nicht...
In der App ist die Option zwar vorhanden (heute als "kostenlos" bepreist), aber wenn man sie "jetzt kostenpflichtig bestellt" kommt eine Fehlermeldung
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[...]Von Netzclubs Seite her ist da nichts dreist![...]
Da kann man durchaus geteilter Meinung sein. Wäre die Buchung des neuen Tarif möglich gewesen ohne dabei zwingend den Alttarif beenden zu müssen, könnte ich deiner Argumention zumindest dahingehend folgen, dass es sich um zwei voneinander unabhängige Vorgänge handelt, wovon der eine (nämlich die Kündigung) einer einseitigen Willensentscheidung des Kundens zur Vertragsbeendigung entsprang und daher hierfür kein Widerrufsrecht in Anspruch genommen werden kann. Da es aber nicht an dem ist, und es auch nicht der Kunde zu verantworten hat, dass es diese Verknüpfung zwischen Neu-Buchung und Alt-Kündigung gibt, liegt die Sache für mich anders. Auch die Benutzerführung beim Durchführen der Tarifumstellung lässt diese (verdeckte) Trennung nicht erahnen. Insofern sehe ich das durchaus als Verstoß gegen das Widerrufsrecht. Aber ich bin ja auch kein Rechtsverdreher, sondern nur ein Normalo mit (hoffentlich) gesundem Menschenverstand 
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Alter Schwede. Wie war das mit dem Universum und Dummheit?
:top: Frank wird sich sicher schon ganz doll freuen auf den neuen Kunden 
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[...]Also bei einer uns gekündigten Karte zum 31.01.2019 ist noch alles vorhanden. [...] Wir haben nicht getestet, ob da noch Zahlungen drüber gehen, ich gehe aber mal davon aus[...]
IMHO ist das ein Spiel mit dem Feuer, denn dieser Test könnte einen echten Negativeintrag bei der Schufa wegen eines vertragswidrigen Karteneinsatzes nach sich ziehen. Es bleibt natürlich dir überlassen, ob du dieses Risiko eingehen willst...
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Ich frage mich, warum die Postbank nicht dabei ist aber die Deutsche Bank schon.
Ich find's zu 100% schlüssig. Im Gegensatz zur Mutter weiß die Postbank nämlich seit jeher, was Kunden wollen und wofür sie bereit sind zu zahlen 