Beiträge von Hanswurscht

    Ich fürchte auf Grund eigener schlechter Erfahrungen, dass du da nur mit mails und Bitten auf die Schnelle nicht weiterkommst.


    Ich empfehle Folgendes:


    Schriftlich (nachweisbar, also Einschreiben o.ä) mitteilen, dass du mit der Rechnung nicht einverstanden bist, weil du keinen Tarifwechsel beauftragt hast und deshalb anstatt Betrag X nur bereit bist, BEtrag Y zu bezahlen. (Es bleibt dir wohl nichts übrig, als selber auszurechnen, was du mit dem alten Tarif hättest bezahlen müssen.


    Zusätzlich reinschreiben, dass du deshalb aufforderst, den Differenzbetrag von (X - Y) umgehend an dich zurückzubezahlen (mit Frist!!! so ca. 10 Tage). Und die Drohung mit aufnehmen, dass nach Fristablauf die Lastschrift zurückgibst.


    Falls sie bis Fristablauf nicht reagieren, würde ich die Lastschrift zurückbuchen lassen und den richtigen Betrag sofort überweisen.


    Aber Achtung: Du provzierst damit voraussichtlich weiteren Ärger und solltest dir überlegen, ob du bereit bist das bis zum Ende durchzuziehen. Die werden wahrscheinlich erstmal ne zusätzliche Gebühr für die Rücklastschrift berechnen (die selbstverständlich auch unberechtigt ist, da wegen der vorherigen Fristsetzung deine Rücklastschrift in Ordnung sein dürfte). Und wenn du dieses Spiel ein paar Monate durchziehst, kann es natürlich sein, dass irgendwann dein Anschluss gesperrt wird. Dann wirds aber wieder schön, denn dann kannst du fristlos kündigen (muss aber dann sofort passieren), da sie dir die Leistung nicht zur VErfügung stellen; alles weitere wäre dann egal, da du dann gare nichtse mehr bezahlen musst. Oder gleich auf Aufhebung der Sperre klagen (z.B, durch einstweilige Verfügung).


    Ich hab das zusammen mit nem Kumpel letztes Jahr bei o2 durchgezogen: Tarifwechsel ohne Absprache -> höhere Gebühren berechnet -> Aufforderung zur Rückzahlung mit Fristsetzung -> Rückzahlung ist nicht erfolgt -> Rückbuchung der Lastschrift und BEzahlung des echt geschuldeten Betrages -> nächste Rechnung gleiches Spiel, zusätzlich Gebühr für Rücklaastschrift -> Androhung Sperre -> Anschluss gesperrt -> Entscheidung, nicht zu kündigen, daher Einstweilige Verfügung auf Aufhebung der Sperre beantragt -> nach ca. 2 Wochen war die Sperre wieder aufgehoben (ohne zu zahlen!!) -> "rückständige" Rechnungsbeträge wurden von o2 ausgebucht.


    Viel Erfolg!!!

    Zitat

    Original geschrieben von Abi99
    Aber genau um dieses Risiko abzufangen und es mindern zu können, ist der Rückschein da. Kommt der Rückschein nicht, kann es sein, dass es auf dem Postweg verloren ging. Ich weiß dann darum und kann reagieren (Anrufen, neu Versenden, persönlich Abgeben).


    Ich geb dir Recht, in dem Fall weißt du wenigstens sicher, dass dein Brief angekommen ist, die Sicherheit habe ich mit meiner Variante natürlich nicht.



    Zitat

    Original geschrieben von Abi99
    Wenn Du tausend und einer Quelle in den Medien nicht glaubst, rate ich Dir eine Rechtsberatung einzuholen, gerade wenn Du laufend damit zu tun hast.


    Deine beiden angegebenen Quellen bestätigen im Übrigen exakt, was ich geschrieben habe ("Rechtsirrtum Nr. 15: Einschreiben mit Rückschein", "Einschreiben mit Rückschein kann auch schädlich sein").

    Worauf willst du hinaus? Wie schon gesagt, das Risiko, dass etwas auf dem Postweg verlorengeht, kannst du überhaupt nicht vermeiden, egal wie du etwas verschickst, da bleibt es bei den 20 oder 25 Euro Ersatz von der Post. Eine solche Illusion habe ich nie gehabt.


    Alle anderen Risiken lassen sich mit meinem Weg definitiv aus der Welt räumen, und zwar gerade ohne große und teure Geschütze aufzufahren. Du kannst so jederzeit nachweisen, was du verschickt hast und dass es angekommen ist. Das ist bei allen Dingen, die fristgebunden sind, manchmal sehr hilfreich, gilt nicht nur für Mobilfunkverträge, auch für Kündigung Vermieter, Einspruch Steuerbescheide etc. Wenn du tagtäglich mit solchen Dingen zu tun hast, erlebst du es regelmäßig und bist froh um den Nachweis...


    Das hat mit Vertrauen gar nix zu tun, bei jedem können Fehler passieren und eingegangene Briefe verlorengehen oder Akten unauffindbar bleiben, auch ohne bösen Willen. Und wenn ich als Absender dann nur behaupten kann, ich hätte was verschickt, Näheres weiß ich aber nicht, dann habe ich in einem solchen Fall eben einfach Pech gehabt.


    Aber wenn jemand ne Idee hat, wie sich die gleiche Sicherheit mit weniger Aufwand/Kosten erreichen lässt, bin ich für jeden Hinweis dankbar.

    Die D1 bwhz habe ich soeben kostenlos eingerichtet: debitel mini home als Anker, über Zwischenhändler ohne Anschlussgebühr, 24 Monate x 9,95, möglichst hochwertiges Handy dazu ausgesucht und bei Ebay für 244 Euro verscheuert.

    Zitat

    Original geschrieben von Elf99
    Ich frag mal was anderes und häng mich dran:


    Hat jemand die korrekte Adresse für Kündigungen bei Talkline? Müsste auch mal eine rausschicken.


    Wäre gut wenn das jemand postet, weil passt super zum Betreff und wird bestimmt öfter mal über die Suche hier und Google gesucht.


    Haben die Rechnungen oder sonstiger Schriftwechsel keine Absenderangabe?? Für den Zugang der Kündigung reicht jede Andresse aus.

    Was du inbedingt tun solltest (da sie das Schreiben vom 22.08. geschickt haben): Dieser Aussage schriftlich und nachweisbar (am besten per Einwurf-Einschreiben) mitteilen, dass du dieser Schlussfolgerung widersprichst, weil du keiner Verlängerung zugestimmt hast. Vielleicht noch erwähnen, dass mit dir persönlich (als Vertragspartner) überhaupt nie jemand gesprochen hat. Deine Freundin wird das als Zeugin jederzeit bestätigen können.


    Und du solltest sie mit Fristsetzung auffordern, zu erklären, dass sie an der angeblichen Vertragsverlängerung nicht weiter festhalten.


    Wenn du kündigen willst, solltest du das vielleicht gleich in diesem Schreiben mit erledigen.


    Dann mal abwarten, wie sie reagieren.. Wenn keine Reaktion kommt und du nach wie vor kündigen willst, solltest du nach dem 21.10. die Karte nicht mehr verwenden und nichts mehr bezahlen.

    Ich hab mir auf Grund einiger schlechter Erfahrungen folgende Vorgehensweise angewöhnt, die kostengünstig und IMHO sicher ist:


    1. Das Schreiben wird zweimal ausgedruckt, das Original unterschrieben.
    2. Ein zweite Person bestätigt auf der Kopie kurz handschriftlich folgendes: "Das Original dieses Schreibens wurde heute (Datum Uhrzeit) in meinem Beisein einkuvertiert und zur Post gegeben.
    3. Versand als Einwurf-Einschreiben: Der Empfänger hat keine Chance mehr, den Zugang zu verhindern, indem er das Einschreiben einfach nicht abholt. Der Zugang kann im Zweifel durch die Unterschrift des Briefträgers nachgewiesen werden, dass er den Brief in den Empfänger-Briefkasten eingeworfen hat (damit ist der Zugang bewirkt).
    4. Der Versandbeleg der Post wird an die Kopie geheftet.


    Das Risiko, dass der Brief auf dem Postweg verlorengeht, habe ich bei jeder Versandart, das lässt sich gar nicht vermeiden (selbst bei Versand als DHL Paket). Das Risiko, dass das Schreiben beim Empfänger verlorengeht, kann mir in dem Fall egal sein, weil der Zugang bewirkt ist und nachgewiesen werden kann.

    Re: Rufnummernportierung bei welchen Anbietern und auch hinterher?


    Zitat

    Original geschrieben von bloodyking
    Dann könnte ich mir jetzt einen Billigtarif ohne Grundgebühr abschließen und später die Nummer dann einfach "überschreiben" wenn diese vom alten Anbieter frei wird.
    Außerdem wäre für mich interessant ob Jemand noch einen Anbieter ohne Grundgebühr/Mindesumsatz mit SMS unter 13 Cent und Rufnummernportierung kennt.


    Bei simply prepaid ist die SMS für 11 ct zu haben, bei simply postpaid könnte es sich lohnen, den Best-Tarif-Vergleich zu aktivieren (1,32 pro Monat), dann wird jeden Monat nach dem billigsten Tarif aus 5 oder 6 Tarifen abgerechnet, der simply prepaid mit 11 ct pro SMS ist auch dabei.


    Was spricht dagegen, erstmal nen Billigtarif abzuschließen, nach 4 Monaten zu kündigen und dann nen neuen mit Portierung zu machen? Meist kosten die Karten effektiv doch nicht mehr als 5 Euro, da auch ein Guthaben mitgeliefert wird.


    Bei simply gib aber Acht auf das Kartenpfand am Vertragsende (gibts hier mehrere Threads zu).

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Natuerlich muss man die RUL in diesem Fall am o2-Handy einstellen. Und der Vorteil ist genau der, den du selbst entdeckt hast: Man uebermittelt die korrekte Rufnummer.


    Mit meiner Loesung (Crash-Handy zuhause am PC) kann ich die RUL auch von unterwegs ueber's Internet setzen und brauche nur 1 Handy mit rumzuschleppen.


    Ich hab mal etwas rumprobiert, es aber noch nicht hingekriegt: Wie setzt du die RUL übers internet? Ist das Handy übers Datenkabel verbunden und du bedienst die Handy-Software qausi remoted übers internet und löst damit einen Anruf des Handys auf die *21*....#?

    Zitat

    Original geschrieben von jockelomat
    Die Grundgebühr wurde tatsächlich das erste Mal für den 31.5. berechnet. Da wurde der Vertrag wohl vom Händler geschaltet. Ist ja eigentlich sonst auch gut so, daß das so klappt, so kann man beispielsweise auf den letzten Drücker noch an auslaufenden Aktionen partizipieren.
    Ob nun der Eingang der SIM-Karte bei mir für den Beginn der Frist zur Kündigung eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Logisch wärs irgendwie schon, in Analogie zum Eingang der Kündigung zur Fristwahrung.
    Danke dir auf jeden Fall erstmal, ich werde mich nochmal an den Support wenden, auch wenns nun schon etwas spät ist...


    Entscheidend ist doch, wie die Fristen laufen:


    Mindestvertragslaufzeit = 24 Monate ab Vertragsbeginn: Wann war VErtragsbeginn?


    Vertrag = Angebot (dein Antrag) und Zugang der Annahme (dürfte der Eingang der aktivierten SIM bei dir sein, es sei denn es gab vorher ne schriftliche Vertragsbestätigung, nicht nur ne Eingangsbestätigung), damit hat der Vertrag frühestens am 01.06. begonnen. Dass du damit die Grundgebühr für einen Tag zuviel gezahlt und nicht zurückgefordert hast, kann dir wohl niemand übel nehmen.


    Dann: VErtragslaufzeit 24 Monate, Ende also am 01.06. 23:59 Uhr (nicht schon am 31.05.!!!!)


    Kündigungsfrist 3 Monate, also muss die Kündigung bis zum Ablauf des 01.03. bei denen eingegangen sein, was ja auch passiert ist!!!


    Ärger ist wahrscheinlich schon vorprogrammiert, ob es das Wert ist, musst du selbst entscheiden. Negativer Schufa-Eintrag ist aber nicht zulässig, wenn die Forderung bestritten wurde! Verstoß dagegen ist strafbar! Erst wenn man sich nicht wehrt oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt und trotzdem nicht gezahlt wird, darf der Eintrag erfolgen.