Außerdem sollte man auch bei den Rücklastschriften bzw. ihrer Ursache differenzieren: Neben den mangels Deckung nicht eingelösten Lastschriften gibt es auch genug Fälle, wo die Telcos (und zwar ausnahmslos alle) einfach unberechtigte Beträge berechnen und dann einfach per Lastschrift einziehen. Da die meisten nur noch die BEzahlung per Lastschrfit akzeptieren, habe ich als Kunde keine Chance mehr, einfach die Rechnung zu kürzen und entsprechend weniger zu überweisen.
Gerade dieses VErhalten ist in meinen Augen unerträglich, da Reklamationen wenn überhaupt erst nach vielen Monaten bearbeitet werden. Un da bleibt dann oft nur die Möglichkeit, auch mal eine Lastschrift zurückzugeben und dann den berechtigten BEtrag selbst zu überweisen.
Wenn man sich in solch einem Fall sicher ist, dass die Forderung unberechtigt ist, kommt man imho mit der Rücklastschrfit am schnellsten zum Ziel: Das Telekommunikationsgesetz sieht für eine Sperre des Anschlusses strenge Voraussetzungen vor, § 45k Abs. 2:
"Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat."
Es reicht also aus, dass man die Forderung der Telco schlüssig bestreitet, dass eine Sperre unzulässig wird. Außerdem sind die offenen Forderungen meist unter 75 Euro undschriftlich wird die Sperre in der Regel schon gar nicht angedroht. Hier wird sich zwar wohl gestritten, ob das auch für Mobilfunkanbieter gilt, aber das hat nach meiner Kenntnis bisher noch kein Gericht entgültig entschieden. Also würde ich mich immer auf diesen Standpunkt stellen, erst Recht wenn der Mobilfunkanschluss wegen homezone Festnetzersatz ist. Außerdem ist die Sperre selbstverständlich immer unzulässig, wenn die Forderung unberechtigt ist.
Die Regel ist doch wohl, dass man bei kleineren unberechtigten Forderungen irgendwann einfach aufgibt und genau darauf scheinen die Telcos zu bauen. Ich selbst habe das in einem Fall aber schon erfolgreich durchgezogen:
Unberechtigte Forderung von o2, dann meine Aufforderung mit Frist, mir den zuviel abgebuchten BEtrag umgehend zurückzuüberweisen. Die Rücküberweisung ist natürlich nicht erfolgt, also habe ich die Lastschrift storniert. Postwendend kam per E-mail die Drohung, meinen Anschluss zu sperren, was dann ein paar Tage später auch pasasiert ist. Anschließend Antrag auf einstweilige VErfügung beim Amtsgericht gegen o2, die Sperre wieder aufzuheben. Die haben dann die Sperre selbst sofort aufgehoben, ohne eine Entscheidung des GErichts abzuwarten, die noch offenen Forderungen einfach ausgebucht und durften auch noch die GErichtskosten tragen.
Wenn man sich also so gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzt, hat man wirklich gute Chancen.