Beiträge von phonefux

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    Eine Rufnummernportierung sei alles andere als trivial, so Herrmann, "da findet ein physikalischer Transport" statt.

    :confused: :D


    Portierungschris ist den ganzen Tag in Deutschland mit dem Dienstwagen unterwegs und holt die Nummern bei den Netzbetreibern ab... Was rauchen die da? Muss irgendein gigantomanisches Zeug sein.

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    Original geschrieben von hortscherada
    Was z.B. sollen diese Mahnbescheidsausführungen belegen?

    Der Vergleich mit dem Mahnbescheid hat hier nichts zu suchen, denn dazu ist ausdrücklich geregelt, dass eine nicht erfolgte Reaktion seitens des Empfängers dazu führt, dass ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird, mit dem der (vermeintliche) Gläubiger dann seine Forderung durchsetzen kann.


    Bei der Zusendung unbestellter Ware oder - wie hier - der Abbuchung von Beträgen für eine unbestellte Dienstleistung gibt es nichts Vergleichbares. Wenn es keinen Vertragsschluss gibt, kommt auch kein Vertrag dadurch zustande, dass man der Zusendung der SIM-Karte nicht "widerspricht" (das geht schon nicht) oder der Abbuchung der Rechnungsbeträge per Lastschrift nicht widerspricht. Insofern ist es schon frech, seitens Base zu behaupten, der TE hätte hier ja seine Rechnungen bezahlt. Dies hat er gerade nicht.


    So die Theorie. In der Praxis wird es allerdings komplizierter: Grundsätzlich hat E+ nach wie vor die Beweis- und Darlegungslast für den behaupteten Vertragsschluss. Natürlich wird es keine Aufzeichnung zu diesem Gespräch geben. Sie werden dann so viel vortragen, wie sie können, nämlich, dass ein Telefonat mit der Kundenberatung gegeben hat, dass der Kundenberater daraufhin eine Bestellung eingetragen hat, dass die entsprechende SIM-Karte zugeschickt wurde, der Kunde daraufhin nicht reagiert hat, dass in der Folge monatelang die entsprechende Grundgebühr abgebucht wurde, wiederum ohne dass der Kunde darauf reagiert hat. Somit alles dafür spreche, dass die Leistung tatsächlich bestellt wurde. Damit liegt die Darlegungslast dann beim Kunden und er muss darlegen, warum das alles nicht für einen Vertragsschluss spricht. Und da könnte es dann schwierig werden, den Richter zu überzeugen.


    Dazu kommt (falls die unbestellten Leistungen hier über die gleiche Rechnung laufen wie der unstreitige Vertrag) noch die in den AGB niedergelegte Genehmigungsfiktion der Rechnungen, wenn man diesen nicht innerhalb von x Wochen widerspricht. Dies führt zwar nicht dazu, dass die Rechnung tatsächlich "genehmigt" ist, sondern nach BGH nur zu einer Beweislastumkehr. Aber das hat hier natürlich eine entsprechende Wirkung: Der TE müsste somit nachweisen, dass es nicht zum Vertragsschluss gekommen ist.

    Diese Änderungen sind auch schon online, allerdings noch recht schlampig. So steht beim Smart 100, dass man ein höheres Datenvolumen dazu buchen kann, bei den Optionen werden dann aber keine Surfflats aufgeführt.

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    Original geschrieben von vodafrank
    Yourfone ist jedoch keine "Marke" von E-Plus, sondern ein eigenständiges Unternehmen, das mit E-Plus rechtlich nicht verbunden ist und vollkommen anders vermarktet wird als die E-Plus Marken.

    Blau und Simyo sind jedoch auch eigenständige Unternehmen. Blau.de gehört dabei auch nicht zur E-Plus-Gruppe, sondern hängt wie Yourfone gesellschaftsrechtlich direkt unter der KPN. E+, blau.de und Yourfone sind somit Schwesterunternehmen. In der Vermarktung macht sich das aber nicht wirklich bemerkbar. KPN mobile (Europa), KPN Deutschland und E+ wird ja sowieso mittlerweile in Personalunion vom Dirks geführt.


    PS: Die Brand Mobile GmbH wurde immer als Tochter von E+ bezeichnet (nicht als Tochter der KPN). Wenn dies stimmt und sie sie nicht im Zuge der Umbenennung woanders aufgehängt haben (was ich für unwahrscheinlich halte), ist Yourfone nach wie vor eine E-Plus-Tochter.

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    Original geschrieben von LarsTT
    Alle (ich eingeschlossen) finden es toll, dass der alte Tarif theoretisch unbegrenzt ist. Aber hat das überhaupt mal jemand verifiziert?

    Es gab hier Berichte von Leuten, die das ausprobiert bzw. im täglichen Gebrauch so erlebt haben.

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    Original geschrieben von LarsTT
    Was hindert BASE denn daran, den GPRS-by-call-Tarif (oder wie auch immer man den Zustand ohne gebuchte Datenoption nennt) ebenfalls bei 5 GB zu drosseln?

    Die Vertragsbedingungen, die eine solche Drosselung nicht vorsehen. Sie könnten die Verträge höchstens zum Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit kündigen bzw. umstellen.

    DeutschlandSIM All-Net-Flat im Vodafone-Netz.


    Flat in alle Netze, 100 SMS, 500 MB Internet für 29,80 €. Folge-SMS allerdings 19 ct, aber wenn du verstärkt Alternativen wie WhatsApp etc. nutzt, kannst du ggf. die SMS-Anzahl auch noch etwas senken.


    Ohne Vertragslaufzeit 5 € teuerer. Baugleiche Alternative bei Smartmobil erhältlich.

    Wenn 30 Marken im Markt angeboten werden und man hat davon sechs, wird man mehr Kunden gewinnen als mit nur einer Marke von 25. Jedenfalls dann, wenn das Produkt so austauschbar ist wie beim Mobilfunk. Die Kunden entscheiden sich aus völlig unterschiedlichen Gründen für oder gegen einen Anbieter. Wenn ich das gleiche Produkt in mehrere verschiedene Gewänder packe, gefällt es unterm Strich mehr Leuten.


    Und dass die hauseigenen Discounter dabei günstigere Tarife anbieten als die Kernmarke, macht ja auch Sinn.