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Original geschrieben von EY-
Status von: 21.12.07 17:59
Vorgang: Transport zum Zustell-Paketzentrum
Ist es normal, dass ein Paket solange unterwegs ist?
von Köln bis Berlin..
Wenn die heute nicht ankommt :flop:
Normal schon, schließlich ist ja Weihnachtsrummel und die Auslieferungen sind diesmal minimal bis bisschen länger.
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Original geschrieben von jockelomat
Oder o2 hats inzwischen doch im Griff! :eek:
Das wäre meine Befürchtung, wenn es schon auf der gleichen Rechnung erscheinen müsste, wie auch schon das Guthaben der portierten Nummer auf der Rechnung erscheint.
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Original geschrieben von AndreFo
Die 60€ gibt nach erfolgreicher Portierung.
Die Portierung war erfolgreich. Denn in der Rechnung wurde schon das Startguthaben der Loop-Karte aufgezeichnet. Als auch steht auf der Rechnung die portierte Rufnummer. Müsste also doch eigentlich auch die 60 Euro Gesprächsguthaben erscheinen, oder?
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Original geschrieben von Briefmarke
Gibt es vielleicht aktuell noch Angebote?! Wäre sehr an einer Slim/Lite interssiert. Bitte um Angebote! 
Gibt es nicht ohne Zuzahlung.
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Erschien diese "versprochenen" 60 Euro Gesprächsguthaben sofort auf der nächsten Rechnung oder zeitgleich mit der Rechnung, wo auch das übernommene Startguthaben der Loop-Karte angezeigt wird?
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Original geschrieben von diego206
Einer von beiden muss nunmal der Dumme am Ende sein und da ja alle immer ganz groß nach Käuferschutz schreien wird halt meistens zu dessen Gunsten entschieden.
Warte doch erstmal ab ob sich bei der Post was tut, eventuell finden die den Fehler.
Edit: Wieso man allerdings etwas für 260€ unversichert verschickt will mir immer noch nicht in den Kopf, da ist der Ärger doch schon fast absehbar. Ob's der Käufer nun will oder nicht, sowas in den Preisregionen verschickt man Versichert allein schon wegen eventuellen Transport-Beschädigungen.
Weil ich nicht bereit war noch mehr den Preis zu drücken und eben den Satz "Käufer trägt Risiko" bei Päckchen im Hinterkopf hatte. Wäre er bereit gewesen ein paar Euro mehr zu bezahlen, wäre das Problem nicht entstanden. Sicherlich ist es auch nicht klug von mir gewählt gewesen.
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Original geschrieben von JanJ
Ja, richtig, im Zweifel bist du deswegen der Dumme, weil du nix schriftliches hast, so bitter das auch ist ...
Wenn der Absender dennoch beweisen soll, dass er abgeschickt hat und das noch in schriftlicher Form, welches nicht ausgestellt wird in Form eines Beleges seitens DHL, dann nützt die Regelung des Risikoverlustes seitens Käufer so gut wie gar nichts.
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Original geschrieben von JanJ
Fakt ist, der Versender (Verkäufer) muss nachweisen, dass er verschickt hat, die Beweispflicht liegt auf seiner Seite.
Ob und wie er das nachweist, ist natürlich ne andere Geschichte. Da kommts im Zweifel - wie schon gesagt - auf die Entscheidung des Richters an, was und ob er das Vorgebrachte als Beweis anerkennt. Da macht nen entsprechender Einlieferungsbeleg natürlich mehr her als die bloße Aussage, dass versendet wurde.
Ansonsten, falls also eingeliefert wurde, liegt das Risiko vollständig beim Käufer, vgl. § 447 I BGB.
Gerade darin liegt doch das Problem nachzuweisen, dass man es versendet hat. Denn persönlich bei der Postfiliale gibt es keinen Beleg. Demzufolge hängt es von der Überzeugung des Richters an? Na gut, dann bin ich mal gespannt wie es in meinem Fall weitergeht.
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Original geschrieben von borusch
Bei Einlieferung von Päckchen über die Packstation gibt es eine Quittung samt IDENT-Code, der auch abfragbar ist!
Der Code wäre genauso abrufbar wie bei einem Paket? Mit dem Unterschied, dass die Sendung nur nicht versichert ist?
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Original geschrieben von diego206
Kommt es zu einem Rechtstreit und kann der Verkäufer dann die Einlieferung des Päckchens nicht nachweisen so ist er aber ganz schnell der Dumme! Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Dinge.
Ja, aber der Käufer ist sich dem Risiko doch genauso bewusst bzw. unbewusst. Wieso wird der Käufer nicht ebenfalls zu Rechenschaft gezogen? Kann doch nicht sein, dass ein Käufer immer Päckchen-Versand und dann noch sein Geld neben der Ware bekommt, sofern er kriminell veranlagt ist.