ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Da sollte im Regelfall kein Richter den VK für verdonnern, wenn vom Käufer unverischerter Versand akzeptiert wurde.
Kein Einlieferungsschein, kein Recht. Kommt es vor Gericht wird der Nachweis verlangt und dann sieht man halt alt aus.
Ob's nun ein Nachweis/Quittung oder sonstwas bei der Post gibt hab ich kein Plan, hab noch nie ein Päckchen verschickt ![]()