Der allgemeine Deutsche Post & DHL Thread: News, Infos, verlorene oder beschädigte Sendungen & Co.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Da sollte im Regelfall kein Richter den VK für verdonnern, wenn vom Käufer unverischerter Versand akzeptiert wurde.


    Kein Einlieferungsschein, kein Recht. Kommt es vor Gericht wird der Nachweis verlangt und dann sieht man halt alt aus.


    Ob's nun ein Nachweis/Quittung oder sonstwas bei der Post gibt hab ich kein Plan, hab noch nie ein Päckchen verschickt :D

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Kein Einlieferungsschein, kein Recht. Kommt es vor Gericht wird der Nachweis verlangt und dann sieht man halt alt aus.


    Das kannst Du so pauschal nicht sagen. Von der Gesetzeslage her ist klar, dass das Verlustrisiko beim Käufer liegen soll. Würde wie von Dir geschrieben ohne eine Einlieferungsnachweis im Streitfall immer der VK verlieren, würde damit diese Regelung konterkarriert.


    Ein "Beweis" kann auch die glaubhafte Versicherung des VK sein, dass er das Päckchen abgeschickt hat. Es ist allein dem Richter überlassen eine solche Aussage zu werten.


    "Ein Beweis ist erbracht, wenn der Beweisführer dem Richter die persönliche Überzeugung von der Richtigkeit von der Tatsachenbehauptung verschafft hat. ... Maßgebend ist (in den Worten des Bundesgerichtshofes) allein, ob der Richter persönlich von der Wahrheit der Tatsachenbehauptung überzeugt ist. "


    Quelle: Wiki


    Wenn man seine Behauptung jetzt mit einer Quittung über X € für ein Päckchen im fraglichen Zeitraum untermauern kann, was sollte ein Richter da entscheiden? (Außer wenn der VK evtl. schon wg. diverser Betrugsdelikte bekannt ist.) Der Käufer kann ja auch nichts anderes als behaupten, dass er nichts erhalten hat.

  • Bei Einlieferung von Päckchen über die Packstation gibt es eine Quittung samt IDENT-Code, der auch abfragbar ist!

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Bei Einlieferung von Päckchen über die Packstation gibt es eine Quittung samt IDENT-Code, der auch abfragbar ist!


    Der Code wäre genauso abrufbar wie bei einem Paket? Mit dem Unterschied, dass die Sendung nur nicht versichert ist?

  • Fakt ist, der Versender (Verkäufer) muss nachweisen, dass er verschickt hat, die Beweispflicht liegt auf seiner Seite.


    Ob und wie er das nachweist, ist natürlich ne andere Geschichte. Da kommts im Zweifel - wie schon gesagt - auf die Entscheidung des Richters an, was und ob er das Vorgebrachte als Beweis anerkennt. Da macht nen entsprechender Einlieferungsbeleg natürlich mehr her als die bloße Aussage, dass versendet wurde.


    Ansonsten, falls also eingeliefert wurde, liegt das Risiko vollständig beim Käufer, vgl. § 447 I BGB.

  • Zitat

    Original geschrieben von JanJ
    Fakt ist, der Versender (Verkäufer) muss nachweisen, dass er verschickt hat, die Beweispflicht liegt auf seiner Seite.


    Ob und wie er das nachweist, ist natürlich ne andere Geschichte. Da kommts im Zweifel - wie schon gesagt - auf die Entscheidung des Richters an, was und ob er das Vorgebrachte als Beweis anerkennt. Da macht nen entsprechender Einlieferungsbeleg natürlich mehr her als die bloße Aussage, dass versendet wurde.


    Ansonsten, falls also eingeliefert wurde, liegt das Risiko vollständig beim Käufer, vgl. § 447 I BGB.



    Gerade darin liegt doch das Problem nachzuweisen, dass man es versendet hat. Denn persönlich bei der Postfiliale gibt es keinen Beleg. Demzufolge hängt es von der Überzeugung des Richters an? Na gut, dann bin ich mal gespannt wie es in meinem Fall weitergeht.

  • DHL hat wohl viel zutun..


    Das Paket von Motion TM ist seit gestern 17:59 auf dem Weg zum Zustell-Paketzentrum.. :rolleyes:


    Ich wars gewohnt, dass DHL nur 1 Werktag braucht..zum Glück liefern die diesmal auch morgen.. :D

    3x in der Vertrauensliste: 1, 2, 3, ...

  • Zitat

    Original geschrieben von stevenson-.-
    Gerade darin liegt doch das Problem nachzuweisen, dass man es versendet hat. Denn persönlich bei der Postfiliale gibt es keinen Beleg. Demzufolge hängt es von der Überzeugung des Richters an? Na gut, dann bin ich mal gespannt wie es in meinem Fall weitergeht.


    Ja, richtig, im Zweifel bist du deswegen der Dumme, weil du nix schriftliches hast, so bitter das auch ist ...

  • Zitat

    Original geschrieben von JanJ
    Ja, richtig, im Zweifel bist du deswegen der Dumme, weil du nix schriftliches hast, so bitter das auch ist ...


    Wenn der Absender dennoch beweisen soll, dass er abgeschickt hat und das noch in schriftlicher Form, welches nicht ausgestellt wird in Form eines Beleges seitens DHL, dann nützt die Regelung des Risikoverlustes seitens Käufer so gut wie gar nichts.

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