Hallo Marcel!
Auch ich wünsch Dir alles, alles Gute
und dazu einen baldigen DSL-Ausbau in Deinem Kaff :D.

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Hallo Marcel!
Auch ich wünsch Dir alles, alles Gute
und dazu einen baldigen DSL-Ausbau in Deinem Kaff :D.

Wenn das automatische Suchen nach Updates deaktiviert ist, "muckt" Windows auch nicht auf.
In diesem Falle musst Du Windows-Update selbst ausführen.
Gerade eben scheint sich das Problem wieder verflüchtigt zu haben; vorher war es aber für ca. 30 Minuten eben so, dass man TT fast gar nicht mehr erreichen konnte.
Könnte das Nicht-Vorhandensein des Problems bei Carsten darauf zurückzuführen sein, dass er eine andere Telco nutzt als ich/wir?
Bei mir dauert es momentan 2 Minuten, bis die TT-Startseite aufgebaut ist.
Danke, Schlund & Partner!
ZitatOriginal geschrieben von claude
Seit wann legen die Hersteller denn keine vollwertigen Patronen mehr in den Lieferumfang? :eek:
Schon seit Jahren.
Gelegentlich wird das hinter dem Begriff "Starter-Patrone" o.ä. versteckt, oder es wird gar nicht mehr dazugeschrieben.
Dasselbe Spiel gibt es natürlich auch bei Laserdruckern; hier sind halt nur ca. 25-50% der normalen Tonermenge in der Starter-Kartusche.
Re: Ja, wo denn nun?
ZitatOriginal geschrieben von Pfeff
Gibt es da irgendwie eine Regelung, die mit entgangen sein sollte?
:confused:
Nein, aber eine, die (wie Jochen schon richtig bemerkt hat) meinem :gpaul: zum Opfer gefallen ist. Sorry for that :).
Handycool, so langsam reicht es! 
[Dieses Posting bezieht sich jetzt nicht primär auf bisherige Postings, also bitte nicht missverstehen ;).]
Damit dieser Thread nicht wieder mit reinen "Done" und "Ich hab auch" - Postings überläuft, kommt hier wieder präventiv das Postingschinder-Verbotsschild zum Einsatz:

Nein. ![]()
Ich wollte damit nicht primär sagen, dass Dein Beitrag gegen die Regeln ist, sondern einfach ein weiteres mal unsere Position darstellen. Und die ist in den Punkten sechs und sieben als Quintessenz zusammengefasst.
ZitatOriginal geschrieben von alexloe
Selbstverständlich ist es zu keinem Zeitpunkt illegal, sofern man es nicht gewerblich macht und damit nach Ansicht des OLG Frankfurt gegen das Markenrecht verstösst.
(...) Die Geräte werden voll umfänglich übereignet §§ 433, 929 BGB und weder verleast noch vermietet. Solange an den funktechnischen Parametern keine Änderungen vorgenommen werden, erlischt auch die Betriebszulassung nicht.
Lieber Alex,
ohne Aktenzeichen lässt sich das erstens ohne weiteres schon mal gar nicht nachprüfen.
Zweitens ist es fraglich, ob es sich hier um ein höchstinstanzliches Urteil handelt.
Drittens lässt sich nicht sagen, ob das Gericht hier einen generellen "Freibrief" ausgestellt hat oder ob das Urteil nicht verallgemeinerbar ist.
Viertens lassen sich auch eine Reihe von Verfahren finde, die zu einem anderen Urteil gekommen sind.
Fünftens halte ich es für sehr gewagt, aufgrund eines einzelnen Urteils von "selbstverständlich" zu sprechen.
Sechstens hat ein etwaiges, derartiges Urteil keine Auswirkungen auf die Nutzungsbedingungen von TT, und die sprechen eine eindeutige Sprache.
Siebtens und letztens kann jedermann über unlocken diskutieren und sprechen, soviel er will - ausserhalb von TT.