Zitat
Original geschrieben von mannesmann
Ah ja, dann erteile bitte T-Mobile ein Zeugnis nach § 630 BGB. 
Die Rechtsnatur eines Handyvertrages ist höchst umstritten. Wenn du bei so einer umstrittenen Rechtsnatur penetrant Rechtsfolgen einer speziellen Vertragsart anwendest und allgemeine links liegen lässt, dann befürchte ich eher:
Und die Aussage:
dürfte auch dazu führen:
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In der Theorie magst Du Recht haben. Aber Du scheinst ja ein bißchen Ahnung von Jura zu haben und so weißt Du auch, dass nahezu alles in Jura umstritten ist. Es gibt zu allem eine Mindermeinung (so z.B. Flume, Medicus, Altmeppen etc., die meist nur mM vertreten).
In der Praxis interessiert so einen Meinungsstreit niemanden, bis es vor dem BGH ankommt. Und der BGH hat sich für einen Dienstvertrag entschieden (die Entscheidung ist in irgendeiner NJW zu finden). Und da ist nun mal nur § 626 BGB anwendbar und das ist unstreitig.
Deine Aussage zum Thema Dauerschuldverhältnis, dass mich da ein Richter aus dem Saal kicken würde, wenn ich behaupte, dass Dauerschuldverhältnisse Miet-,Pacht-,Leihverträge etc. und i.d.R. zeitlich unbefristet sind, ist mir nicht ganz erklärlich. Aber vielleicht hast Du Dich auch darauf bezogen, dass der Mobilfunkvertrag zeitlich begrenzt sei? Naja, jedenfalls durfte ich bisher immer im Saal bleiben.
Im Übrigen haben wir in der Kanzlei gerade mehrere Schadensersatzklagen gegen T-Mobile in der Vorbereitung. Allerdings sind wir fast einhellig der Meinung, dass eine solche Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Werde Euch aber auf dem Laufenden halten, ob die Klage eingereicht und evtl. zum Erfolg geführt hat.