Beiträge von lion399

    Befinde mich genau in diesem Moment in Österreich (Kitzbühel)!


    Habe gerade eben mit einem T-Mobile Vertragshandy versucht, mich manuell in ein anderes Netz, als das von T-Mobile A einzuwählen - Zugriff verweigert! Habe A1 und One ausprobiert und es funktioniert nicht!

    Hallo zusammen,



    kurze Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann:


    Wenn bei mir jemand anklopft, ich dann dieses Gespräch annehme und somit das vorherige halte, hört der Gehaltene wohl keine Melodie oder eine Ansage. Jetzt ist es mir schon 2x passiert, dass der Gesprächspartner dachte, ich hätte aufgelegt. Kann man das irgendwo einstellen?

    Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    "lion399" kann das ja angeblich. Er weiß ja alles ganz genau und könnte AGL und Begründung liefern. Angeblich.


    Leider warte ich da seit mehreren Tagen vergeblich darauf. :rolleyes: Da war der Mund wohl größer als der Kopf.


    Ehrlich gesagt bin ich sehr froh, dass ich anatomisch so auf die Welt gekommen bin, dass mein Kopf größer ist, als mein Mund.


    Aber um ehrlich zu sein, habe ich besseres zu tun, als hier eine AGB Prüfung durchzuführen, was schon jeder Jurastudent im 3. Semester kann. Man muss sich dann auch einfach mal die Mühe machen und die AGB's von Eplus und ein BGB zur Hand nehmen und lesen. Wie ich bereits oben erwähnt habe, steht alles in §§ 305 ff. BGB drin.


    Das sollte auch ein kleines Dammwild (damit keine Mißverständnisse aufkommen-Bambi ist ein Dammwildkitz) schaffen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von dehpeh
    In Köln soll das Dauerzustand sein.


    Nähe Bonn kann ich die Probleme derart nicht bestätigen.
    Klar passiert es alle paar Tage, dass man mal nicht beim Ersten mal raus kommt, gibt schlimmeres...



    Also ich kann die Probleme in Köln nicht bestätigen! Habe zwar E-Plus (es wird ja behauptet, dass E-Plus Kunden bevorzugten Netzzugang haben), aber ich hatte hier in Köln nie Probleme!

    Ich habe es jetzt leider versäumt, den ganzen Thread durchzulesen, aber selbst wenn alle Mahnungen abhanden gekommen sein könnten, kommt der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Ganz egal, ob er jemals eine Rechnung oder Mahnung erhalten hat oder nicht. Ab dem 30. Tag werden dann auch ganz regulär Verzugszinsen fällig.


    Den Professor von Vodafrank möchte ich auch besser nicht in meiner Vorlesung haben, weil der wohl noch vor der Schuldrechtsreform lebt.

    Also dann hast Du mich falsch verstanden. Ich wollte nie sagen, dass es deshalb kein Sonderkündigungsrecht gibt, weil der Kunde ein Wahlrecht hat, sondern es handelt sich bei der Telefonauskunft um eine Nebenleistung, eben weil der Kunde ein Wahlrecht hat und die Auskunft kein wesentlicher Bestandteil eines Mobilfunkvertrages ist.

    "Und du redest von juristischem Halbwissen? Vorsicht, mein Lieber! Diese Argumentation hier ist etwas, wofür "juristisches Halbwissen" noch schmeichelnd wäre. :eek: Sorry."


    Ich hätte Dich auch lieber mit §§ volldonnern können. Aber ich habe es, zugegebenermaßen etwas unausführlich, kurz erklärt. Aber bei Interesse kannst Du Dir gerne die §§ 305 ff. BGB durchlesen und dann wirst Du sehen, dass ich Recht habe! Der BGH hätte nämlich anders entschieden, hätte es sich bei der 0180er Preiserhöhung um eine partielle Preiserhöhung gehandelt und hätte der Kunde eine Wahlmöglichkeit gehabt. Siehe BGH-Entscheidung.

    Bei den 0180er Nummern bestand damals auch keine Wahlmöglichkeit. Wenn bestimmte Dienste nur über eine 0180er Nummer zu erreichen sind, dann hat man nicht die Wahl, das gleiche Produkt zum gleichen Preis, wie vor der Preiserhöhung zu erhalten. Das bedeutet, dass der Preis für die Telefonauskunft allgemein nicht teurer geworden ist, sondern nur der eines Anbieters, nämlich der Telekom.


    Wenn manche Menschen logisch denken würden, würden sie auch auf den Clou kommen, dass eine Sonderkündigung hier absolut aussichtslos ist. Wenn die Bahn z.B. morgen ihre Fahrplanauskunft auf eine 0900er Nummer, die bedeutend teurer ist, umstellt, hat doch nicht plötzlich jeder Mobilfunkkunde ein Sonderkündigungsrecht. Wie sollten denn dann noch irgendwelche Verträge funktionieren, wenn sie alle mit juristischem Halbwissen untergraben werden würden!