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Was soll man zu Leuten sagen, die genau wissen, dass es seit mindestens 10 Jahren kein Handy mehr gegeben hat, dessen Software gleich von Anfang an reibungslos gelaufen ist.
also der "slider" von meinem 2001er 8850 wackelt definitv weniger als der meines 5 tage alten 6500. softwareabstürze hatte ich nicht einen an der zahl.
@ phone-freak: mitleid gibts geschenkt, neid mußte dir erarbeiten
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Naja, "hammerharter Baumangel" ist ja schon etwas heftig
das muß jeder für sich selbst entscheiden. ich bin jedenfalls 1998 in einen neubau eingezogen und es schimmelte nach 2jahren in jeder wohnung an den außenwänden....dafür haben wir aber eine 1A wärmedämmung 
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Frage ist nun: Wie bekommen wir die wieder weg
wie gesagt: der schwarze fleck ist der wachsende pilz - die feuchtigkeit ist tief im gemäuer. von daher: handwerker
zum vergleich kannst du ja mal ein blatt papier naß machen und warten bis es aussieht wie die tapete..dann kennst du den unterschied
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das ist ein hammerharter mangel, der zu einer mietkürzung berechtigt! tapete runter und mit einem trockner/lüfter vom bau das mauerwerk austrocknen. die schimmelsporen fliegen durch die ganze bude - ich würde da keine nacht mehr drin schlafen...das ist aufgabe deines vermieters.
ich hatte das auch mal, in bad und wohnzimmer - jetzt hab ich ne schöne hausstaubmilbenallergie, die ich vorher nicht hatte....
http://www.wdr.de/tv/daheimund…erbraucher/20031001.phtml
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Original geschrieben von Diet
Wenn Du ihn im Shop abgeschlossen hast: keine Chance!
da gibt es noch paar möglichkeiten..... 
z.B. wenn man dachte, man kauft was anderes oder zu anderen konditionen...
§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
in dem fall ist man aber 1. in der beweispflicht und muß 2. schadenersatz zahlen...nur mal so
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Chaoslegend88
mal ne persönliche frage: wie lange bist du mit der chica denn zusammen? nicht das du in nem halben jahr ne andere "base" hast 


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Gewährleistung bedeutet im allg, daß das produkt AM TAG DES KAUFES (Gefahrenübergang) den spezifikationen entspricht. egal ob neu oder gebraucht verkauft. es ist keine funktionsgarantie! innerhalb der fristen werden daraus resultierende mängel beseitigt etc.
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e-plus wird dir selbstverständlich ein angebot gemäß deinen voraussetzungen machen. ich denke, sie haben aus ihrem handysortiment extra jeweils ein handy für dich reserviert um es dir dann im gegensatz zu anderen kunden mit 12monatiger verlängerung anzubieten 

also ruf e+ an....OMG
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Irgendetwas muss man ja von einer Vertragsverlängerung haben.
hast du doch: du kannst weiter mobil telefonieren etc..... :top:
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warum willst du denn das ding canceln? vielleicht gibt es ja ne andere lösung 
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vielleicht kannst du auch deins bzw. rumliegende handys verticken und aus dem erlös die restliche GG von O2 einzahlen und dir gleich base holen. oder du suchst dir base mit handy ohne zuzahlung aus und vertickst das "neue" handy, um die GG von O2 zu amortisieren.
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Saheke72
hast du dir eigentlich schon mal die mühe gemacht auch nur 5 minuten auf der O2-website nachzulesen? 