Beiträge von Lipfit2000

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    Original geschrieben von bibsurfer
    Sicher! Was glaubst du denn, wer Mode diktiert? Und warum?
    Und der Grund ist einfach:
    Nehmen wir mal an, eine "Fachzeitschrift" bringt in einer Ausgabe eine 8seitige Lobhudelei auf Android, dann ist ein Effekt, dass dieser Bericht auf Verbraucher wirkt.
    Ob da nun objektiv berichtet wird, und ob neben Stärken auch Schwächen des Systems dargestellt werden, ist auch völlig egal... Fakt ist, es beeinflusst den Verbraucher.


    Ich erinnere mich noch an den Test des ersten Appels in der "Connect". Was danach in der Community los war, weil es auf einen der hinteren Plätze eingestuft wurde, ... ohne Worte.
    Auch wenn die Einstufung mMn korrekt ausfiel, weil der erste Appel eklatante Schwächen aufwies, wurde danach das Bewertungssystem der "Connect" geändert.


    Variante B ist leider nicht möglich, wenn die Betupper bereits frühzeitig den Artikel hochbieten.

    Zitat

    Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.


    Wenn ich sehe, dass solche Gauner auf meinen Artikel bieten, dann beende ich die Auktion, und der Gauner muss zahlen. :D

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Bietet ein Unbeiligter etwa 5,- €, der Gauner dann unter Account A 700,- € und danach unter Account B noch einmal 600,- €, bleibt A Meistbieterner mit 601,- € (A wurde nicht überboten). Zieht B dann sein Angebot zulässig zurück, bleibt auch dann A Meistbietender - allerdings mit 5,50 €. Weil A niemals überboten wurde, müsste sein Gebot von 700,- € letztendlich wirksam bleiben. Nur muss er im Hinblick auf die Regeln zur Preisgestaltung lediglich 5,50 € zahlen.


    Ist es denn überhaupt möglich sein Gebot zurückzuziehen, wenn man nicht mehr Höchstbietender ist?


    Das beste wäre, wenn man für jede Kategorie einen Mindestpreis einführen würde, unter dem ein Verkauf nicht zu Stande kommen würde, oder eBay die Angebotsgebühr abschaffen würde.

    Wenn ich mich recht erinnere (fast 3 Jahre her), hat das Aufspielen des Backups nach einem Firmwareupdate(20er auf 21er oder 30er?) bei mir nicht geklappt. Ich hatte aber auch ein komplettes Backup gehabt und nicht nur das Telefonbuch gesichert.


    Ich musste das Handy dann mittels "Affengriff" resetten.