ZitatWenn es nicht zu einer Sperrung kommt,würde ich alle Kombinationen durchgehen
Das kann bei einer achtstelligen Zahl ein wenig dauern. ![]()
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ZitatWenn es nicht zu einer Sperrung kommt,würde ich alle Kombinationen durchgehen
Das kann bei einer achtstelligen Zahl ein wenig dauern. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Mr Jeep
Bisher wie ausgewechselt der Kerl.
Heute ist er clean. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Chris
Lipfit2000:
Bitte Deine Signatur auf 5 Zeilen inklusive Leerzeilen anpassen.
Muss neu sein oder?
Die Signatur habe ich ja schon einige Zeit.
Sig gekürzt.
Die große Koalition wird doch nach der Wahl sowieso fortgesetzt. Für Rot-Grün oder Schwarz-Gelb wird es nicht reichen. Dank der Linken wird es sich in den nächsten Wahlen höchstwahrscheinlich auch nicht ändern.
Ich bin gespannt auf das Abschneiden der Piraten
Duett vorbei, jetzt kann stundenlang analysiert werden, wer der bessere war...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von H&S
moin moin,...
Die 0,0 Promillegrenze ergibt sich für "junge Menschen und Fahranfänger" (bis zum vollendeten 21 Lebensjahr und/oder innerhalb der Probezeit) aus dem Straßenverkehrsgesetz. § 24c StVG
Gruesse K.
Nö, aus dem §24c ergibt sich keine 0,0‰ Promillegrenze, wie ich mit googeln feststellen konnte.
Der Paragraph ist, wie viele andere Gesetze schwammig formuliert und Auslegungssache.
Zitat§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht. (
3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Gegen dieses "unter der Wirkung" hat schon jemand erfolgreich dagegen geklagt.
ZitatOriginal geschrieben von Anja Terchova
Offiziell sind in Deutschland fuer Fahranfaenger 0,2 Promille erlaubt, in CZ und SK sind es sogar echte 0,0 Promille
Aber die Polizisten sind meist schon froh wen die Fahrer und 0,5 Promille sind
Da würde mich aber mal eine Quelle interessieren, dass für Fahranfänger 0,2 ‰ gilt.
In Deutschland gilt doch die 0,3 ‰ Grenze, denn wenn man einen Unfall mit 0,3-0,49 baut oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, ist man dran. Das ist dann eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr.
Eine Grenze von 0,0 würde ich auch gut finden, dann weiß man, dass man nichts trinken darf, wenn man noch fahren will.
Die Strafe muss ja nicht so hoch sein wie zur Zeit ab 0,5 bis 1,09 mit 500€, 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot.
z.B. von 0 - 0,29‰ 50€ 2 Punkte
von 0,3 - 0,49‰ 125€ 3 Punkte
Ich wurde bisher auch nur von ca. 22 Uhr bis 4 Uhr angehalten und das mindestens 15 Mal in 8 Jahren.
In einer Nacht hatte ich dann halt mal Pech gehabt und hatte 1,0, keine 2 Stunden später waren es noch 0,6 und die Autoschlüssel wurden wegen Wiederholungsgefahr beschlagnahmt. :mad:
Ergebnis: 500€, 8 Punkte, 2 Monate Fußgänger
Mittlerweile bin ich wieder punktefrei.
Ich empfehle das Forum hier, Verkehrstalk Da gibt es viele Leute die solchen Mist gebaut haben.
Also bei meinem alten Nokia 7250i kommen die Empfangsbestätigungen als SMS an.
Als Vielschreiber ist das aber ziemlich nervig, wenn andauernd die Berichte ankommen, da finde ich die Anzeige unter Sendeberichte bei Serie60 Handys besser.
Und bis 20 km/h zu schnell ist der Führerschein nicht in Gefahr.