Beiträge von Lipfit2000

    Zitat

    Original geschrieben von Chris
      Lipfit2000:


    Bitte Deine Signatur auf 5 Zeilen inklusive Leerzeilen anpassen.


    Muss neu sein oder?
    Die Signatur habe ich ja schon einige Zeit.


    Sig gekürzt.


    Die große Koalition wird doch nach der Wahl sowieso fortgesetzt. Für Rot-Grün oder Schwarz-Gelb wird es nicht reichen. Dank der Linken wird es sich in den nächsten Wahlen höchstwahrscheinlich auch nicht ändern.


    Ich bin gespannt auf das Abschneiden der Piraten


    Nö, aus dem §24c ergibt sich keine 0,0‰ Promillegrenze, wie ich mit googeln feststellen konnte.


    Der Paragraph ist, wie viele andere Gesetze schwammig formuliert und Auslegungssache.


    Zitat

    § 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht. (
    3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


    Gegen dieses "unter der Wirkung" hat schon jemand erfolgreich dagegen geklagt.


    Klick

    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Offiziell sind in Deutschland fuer Fahranfaenger 0,2 Promille erlaubt, in CZ und SK sind es sogar echte 0,0 Promille


    Aber die Polizisten sind meist schon froh wen die Fahrer und 0,5 Promille sind


    Da würde mich aber mal eine Quelle interessieren, dass für Fahranfänger 0,2 ‰ gilt.


    In Deutschland gilt doch die 0,3 ‰ Grenze, denn wenn man einen Unfall mit 0,3-0,49 baut oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, ist man dran. Das ist dann eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr.


    Eine Grenze von 0,0 würde ich auch gut finden, dann weiß man, dass man nichts trinken darf, wenn man noch fahren will.


    Die Strafe muss ja nicht so hoch sein wie zur Zeit ab 0,5 bis 1,09 mit 500€, 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot.


    z.B. von 0 - 0,29‰ 50€ 2 Punkte
    von 0,3 - 0,49‰ 125€ 3 Punkte


    Ich wurde bisher auch nur von ca. 22 Uhr bis 4 Uhr angehalten und das mindestens 15 Mal in 8 Jahren.
    In einer Nacht hatte ich dann halt mal Pech gehabt und hatte 1,0, keine 2 Stunden später waren es noch 0,6 und die Autoschlüssel wurden wegen Wiederholungsgefahr beschlagnahmt. :mad:


    Ergebnis: 500€, 8 Punkte, 2 Monate Fußgänger


    Mittlerweile bin ich wieder punktefrei.