Danke, wär halt interessant. (Wobei mir es ja eher um Sicherheit ging, bei der Belastung hinten).
Beiträge von rajenske
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Nicht unbedingt. Meine Telia-Mobilsurf-SIM bekam man ganz offiziell auch ohne PN, Dafür nur mit Stick

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Aber carmecon hat geschrieben:
ZitatOriginal geschrieben von carmecon
...da durfte ich mir auch schon anhören: "...Aber du hast die Nachricht doch bekommen -
da waren zwei grüne Häkchen"
Darauf bezog sich harlekyn, hat er doch auch zitiert. Und das ist so richtig. Von "Lesen" war nicht die Rede. -
Re: Re: Reifendruck
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Da war er wieder dieser ominöse "man"...
Ja, das schreibe ich, wenn ich sowas mündlich gehört habe oder unterschiedliches im Netz gelesen hab.
Problem?ZitatTolle Tips von wegen "mach mehr rein dann sparst Du Spirt" etc. pp. sind in verschiedensten Tests (auch vom ADAC) als marginal bzw. urbane Legende widerlegt worden.
Nur nebenbei - hast du da ne Quelle? Zurück zur Sache: Um Sprit geht's mir nicht und ich habe wie gesagt auch schon meine Betriebsanleitung gelesen. Und in der Betriebsanleitung meines Herstellers wird nur unterschieden zwischen Straßenfahrt und Autobahnfahrt (0,2 bar mehr). Es wird nicht unterschieden nach Beladung.Zudem liest "man"
liest halt so einiges im Netz, z.B.:ZitatADAC-Tipp: Füllen Sie lieber 0,2 bar mehr in die Reifen als vom Hersteller empfohlen, denn aus Komfortgründen wird meist nur der Mindestdruck angegeben.
ZitatWann ist ein höherer Reifenfülldruck erforderlich?
0.2 bar bei längeren Autobahnfahrten und Dauergeschwindigkeiten0.2 bar bei voller Belastung (Zuladung)
0,2 -0,5 bar bei Fahrten auf Schotter (z.B. skandinavische Nebenstraßen)
ZitatAbweichungen von den Reifendruckangaben der Fahrzeug- oder Reifenhersteller können funktional begründet sein. Dazu drei Beispiele:
Ein um 0,2 bar erhöhter Reifendruck reduziert bei PKW-Reifen den Rollwiderstand und senkt damit den Treibstoffverbrauch.
Die Fahrzeughersteller empfehlen bei voller Zuladung und bei hohen Geschwindigkeiten (Autobahn) einen um 0,2 bar erhöhten Reifendruck.Unabhängig von der immer fraglichen Seriösität der Quellen reicht es also schon, ein wenig zu verwirren ;).
Ich möchte hier jetzt keine lange Diskussion starten in diesem Kleinkram-Thread, nur deutlich machen, dass es für den "normalen" Fahrer nicht 100% klar ist.
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Reifendruck
Kleine Frage zum Reifendruck:
Laut Betriebsanleitung wird mir hinten 2,4 bar angegeben. Nun will ich den Kofferraum vollpacken, Fahrradträger mit 2 Rädern auf die Anhänderkupplung und dann damit auf die Autobahn.
Da hört man ja immer, man solle
- grundsätzlich 0,2 bar mehr reinfüllen als empfohlen,
- bei Volladung nochmal 0,2 bar mehr
- bei Autobahnfahrten auch nochmal 0,2 bar mehr.Summieren kann es ja wohl nicht sein ;). Was empfehlt ihr mir für einen Druck?
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Ja, das machen die meisten Benutzer so :).
Das Einzige, was ab und an zur Verwirrung führt, ist der unterschiedliche Verwendung der Anzeige des "letzten Kontaktes"/"online"/"schreibt" auf verschiedenen Systemen. Zumindest bei iPhone, Android. Hab keinen Nokianer-Symbianer in meinen Whatsapp-Kontakten ;9.
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Die App gibt es noch und ist auch im Market. Aber die Bewertungen sind grottig ;).
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Naja, mein Tipp bestand aus zwei Teilen, zum letzten Teil sagst du nichts.
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Macht man in heutiger Zeit sowas nicht eher mit Picasa o.ä.?
Zumindest eine höchst einfache und zuverlässig funktionierende Möglichkeit.
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Naja, ob das "Kleinkram" ist?
Hier z.B. mal einlesen vielleicht, daraus:
ZitatAlles anzeigenDer Vermieter kann einer Erhöhung der jährlichen Miete um 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten verlangen, die Erhöhung wird dabei durch die Vorschriften zum Wucher begrenzt. (..)
In der Mieterhöhungserklärung müssen die entstandenen Kosten und deren Erläuterung enthalten sein.(..)
Die Erhöhungserklärung darf erst nach Abschluss der baulichen Maßnahmen geltend gemacht werden. Wird die Erklärung schon während oder vor der Maßnahme abgegeben, ist sie unwirksam.
Der Abschluss der Maßnahme bedeutet nach der Rechtsprechung, dass die Arbeiten nicht nur im technischen Sinne abgeschlossen sind, sondern dass dem Vermieter auch alle Rechnungen für die geleisteten Arbeiten vorliegen oder er sonst die Höhe der Kosten kennt. (..)