Beiträge von rajenske

    Re: Thunderbird: Aus POP3 mach IMAP?


    Zitat

    Original geschrieben von chico
    b) ein ganz frisches IMAP Konto anlegen und das alte Konto einfrieren


    Exakt so.


    Keinesfalls ein POP-Konto zu IMAP "umbauen".

    Zitat

    Die bereits vorhandenen, lokalen Mails im Thunderbird möchte ich nicht auf den Server hochladen, das ist nicht notwendig und kostet nur unnötig Speicher.


    Nur nebenbei: Das würde gehen und macht man dann auch normalerweise - wenn man es will. Allerdings häppchenweise je nach Menge.


    In deinem Fall würde ich die Mails in die "Lokalen Ordner" rüberschieben (falls das POP-Konto nicht sowieso schon da verwaltet wurde) - da hast du dann mehr Platz im Fenster.

    Zitat

    Ich geh mal davon aus, dass man im 1&1 Control Center nichts verändern muss.


    Das wiederum weiß ich nicht bin da kein Kunde, in den Anleitungen steht aber nirgends, dass man es einstellen muss: http://hilfe-center.1und1.de/hosting/email/


    Ist unterschiedlich je nach Anbieter.


    Grüße, Öle

    Das sehe ich etwas anders: Ich würde als Verkäufer/Absender meinen guten Willen zeigen und - wenn es der Käufer/Empfänger gerne so hätte - sehr wohl einen Nachforschungsantrag stellen.


    Später kann man ihm ja alle Unterlagen (Einlieferungsnachweis, obiger Antrag) als Kopie zukommen lassen.

    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Und was ist, wenn man schon 18 ist :D ?


    Nicht eindeutig geregelt mit der Rückgabe. Kenne aber keinen Fall, wo jemand ein Handy wirklich lange weggenommen hat. Zum echten Problem wird das nicht, vor Gericht war vermutlich (?) auch noch niemand.


    Zumal die Geräte doch meist recht dürftig sind, so dass es sich kaum lohnt, es sich über Nacht mal in Ruhe anzusehen :D.


    edit: Nachforschungsantrag - muss den nicht der Absender stellen?

    Dumm gelaufen ... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Darf ein Lehrer (NRW, Gymnasium) ein Handy konfiszieren (..) wenn es einmal kurz im Unterricht gepiept hat?


    Definitiv ja. (§53 Schulgesetz Abs. 2)


    Vor allem, wenn die Regel ist, dass Handys im Unterricht ausgeschaltet sein müssen.

    Zitat

    (..) und erst 1 Tag später wiedergeben


    Der Punkt ist schwieriger.


    Auf jeden Fall möglich ist eine Aushändigung nur an Erziehungsberechtigte (du bist 17 ..) , das kann so lange dauern bis die es schaffen zur Schule zu kommen oder anders Kontakt aufzunehmen.


    Von daher würde ich über den 1 Tag nicht zuviel Trara machen, auch wenn es ärgerlich für dich ist.

    Re: Re: Zweitaccounts


    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Aber den Zusammenhang mit den PNs von 1-Posting-Newbies sehe ich bzw. verstehe ich nicht. Warum sollten das "Alt-User" sein, die dafür einen Zweitaccount nutzen?


    Nicht undenkbar: Erst mal mit Zweitacount(s) den Preis bemeckern, abblitzen und trotzdem den Verkäufer verunsichern und dann als seriöser "Alt-User" mit positiven Bewertungen kommen und günstig einkaufen.


    Hab ich ähnlich schon früher beim Autoverkauf erlebt: Erst Anrufe, die mir klar machen sollten, dass mein Preis viel zu hoch sei. Danach dann der potenzielle "echte Käufer", der dann freundlich erst vor Ort handeln wollte. Blöd nur, dass es damals auch schon die Rufnummernübertragung gab und der Typ das nicht im Griff hatte :D.


    Gruß, Öle