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Der Starter Flex hat keine Multisim-Möglichkeit. Geht erst ab Mobile S und kostet zusätzlich.
https://hilfe.o2online.de/o2-m…kind-mit-multicard-652099
Wenn es günstiger sein soll käme vlt. Drilisch mit dem kids-Tarif + zusätzlicher esim für 6 bzw. 8€ in Frage.
https://www.heise.de/news/Dril…gen-Aufpreis-9286727.html
https://www.winsim.de/details/62202/kids-tarif-5-gb
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Okay, das hatte ich anders verstanden. Wozu dann der Begriff "offen"? Da ist nichts ja nichts offen.
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ich glaube bei FUP gibt es 2 verschiedene Stufen
- eine erste, die sofort schon im 1. Monat in Kraft treten kann - siehe den vom Vorposter geschilderten Fall
- später ab dem 4. Monat kann dann noch eine verschärfte 2. Stufe in Kraft treten, mit (ich glaube) noch geringeren Datenlimits und mit Bepreisung auch der Telefonie
aber nur aus meiner Erinnerung, nach einer Quelle habe ich jetzt nicht gesucht.
Hier wird dies von der BNetzA sehr gut ausgeführt. Wie man da sieht, ist die Begrenzung des Datenvolumens eigentlich für offene Datenpakete = Unlimited-Tarife gedacht. Was o2 jetzt macht, nämlich normale Volumentarife zu deckeln, ist in Deutschland zumindest bislang einzigartig .
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Hat denn überhaupt hier irgendjemand mit unlimited wegen eines normalen Urlaubsaufenthalts in der EU etwas aufgrund der FUP aufgebrummt bekommen?
Ja, mir wurden letztes Jahr einmal über 30€ in Rechnung gestellt mit unlimited max. Meinem Nachbarn wurden nach Erreichen des Roaming Caps von 59,50 in Spanien sogar die Daten ganz abgestellt bis zur nächsten Abrechnungsperide. Ich habe dann ein halbes Jahr später nach endlosem Hin-und Her und Intervention von Henning von Teltarif das Geld "aus Kulanz" gutgeschrieben bekommen. Das Handling der FUP bei O2 ist völlig intransparent: In der App wurde mir kein EU-Verbrauch angezeigt, ich bekam keine SMS bei Erreichen des EU-Volumens. In der Rechnung selbst wurde nicht aufgeführt, wieviel ich überhaupt verbraucht hatte und auch kein Preis pro GB. Es wurde nur ein Betrag von 32,xx für EU-Nutzung berechnet. Ohne nähere Erklärung.
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Kleiner Tip: Beim Basistarif sich auf jeden Fall werben lassen oder direkt CB nutzen, wenn vorhanden.
Gilt denn der Freunderabatt auch für die Partnerkarte? Weil sonst lohnt das ja kaum bei 5€ Basispreis.
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Früher hätte das sicherlich geklappt, da man einfach nur bereits einen Account brauchte, um Partnertarife buchen zu können. Nachdem dies aber hier und auf MyDealz zu publik wurde, wurde das auch entsprechende Gebertatife eingegrenzt. Also, nein
Ggf könnte man mit dem Congstar Basic als Geber noch ein Schnäppchen machen.
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OK, gehe ich mal davon aus, dass der einfache Brief einfach nicht angekommen ist, soll ja passieren.
Na ja, Brief ist auch sehr oldschool in diesem Zusammenhang. Da wusste der Praktikant sicher nichts mit angufangen. 
Bei mir haben Mail bzw Kontaktformular immer funktioniert.
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Als ich eine Karte auslaufen ließ, bekam ich die restlichen 5 Euro nicht ausgezahlt, trotz Brief mit Bitte um Opt in mit Auszahlungsaufforderung und Angabe der Bankverbindung passierte genau gar nichts. Opt in habe ich dann telefonisch setzen lassen, wegen den 5 Euro wurde ich ausgelacht.
Die Frage ist natürlich, ob es sich um selbstaufgeladenes Guthaben gehandelt hat. Bei Schubladenkarten kann man das bisweilen nicht mehr 100% nachvollziehen. Ausgelacht hat mich übrigens bei der KM- Hotline noch keiner, die waren immer höflich.
Die Guthabenauszahlung kannst du nach Wegportieren der Rufnummer beantragen, mache ich bei allen Prepaids so - bislang hat das immer funktioniert.
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Bis auf einige Ausnahmen (siehe Thread "Prepaid: Herausportieren von Telefonnummern") wird ein Optin bei Prepaid immer auch gleichzeitig als Kündigung betrachtet. Insofern finde ich das Verhalten von norma höchst befremdlich, wenn man Dir die 5 Euro zuvor aufgeladenen Guthaben nicht auszahlen wollte.
Das stimmt einfach nicht. Da hat nios32 schon recht. Die Kündigung erfolgt erst, wenn das opt-in auch genutzt wird, also die Portierung durchgeführt wird. Geht auch nicht anders: Das opt-in lauft nach 30 Tagen ab, wenn die Portierung nicht durchgeführt wird, läuft der Vertrag weiter. Insofern ist das opt-in bestenfalls die Erklärung einer Kündigungsabsicht.