Beiträge von michima

    Zitat

    Original geschrieben von stevenson-.-
    OK, bezogen auf T-Mobile steht in den AGBs, dass die Vertragsannahme erst mit der Aktivierung der Karte zustande kommt.

    Richtig, und mit Lieferung. Und eine Lieferung ist nach meinem Verständnis erst dann, wenn der Empfänger das Paket in seinem Machtbereich hat.


    Darum frage ich ja, ob der Kaufvertrag denn überhaupt eingegangen ist.

    Eine Frage zum Öffentlichen Dienst.


    Wenn eine Behörde eine Stelle als "Sachbearbeiter/in für Organisation und Personalcontrolling (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH))" mit Angabe Besoldungsgruppe A10 ausschreibt, ist das dann a) eine Beamtenstelle und sind b) Bewerber mit dem Abschluss Diplom-Betriebswirt, Diplom-Wirtschaftsjurist o.ä. ausgeschlossen?

    Zitat

    Original geschrieben von stevenson-.-
    Durch das Beauftragen eines Logistikers zur Überlieferung der Ware hat T-Mobile den Vertrag zugestimmt.

    Ist das die h.M., h.L. oder die gängige Rechtsprechung? Bitte einschließlich Quelle beantworten.


    Gefahrübergang ist bei b2c erst an der Haustür nach Leistung der Unterschrift bzw. Einwurf in den Briefkasten. Und damit ist dann die Lieferung erfolgt.

    Zitat

    Original geschrieben von pflaumeberlin
    Und daß Bayern Geld im Überfluss hat, halte ich auch für ein Gerücht. Warum tingeln die denn in der Pause in Asien herum oder feilschen bei Poldi um jeden Cent?

    Weil der Uli Schwabe ist. ;) Und weil im Vgl. zu den Konkurrenten (und das sind nicht Schalke, Bremen o.ä., sondern ManU, Real und Co.) die Bayern arme Schlucker sind und wirklich aufs Geld schauen müssen.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    dem Kunden, der berechtigterweise auf die Erfüllung eines bereits geschlossenen Kaufvertrags wartete, vorgegaukelt, die my230x seien längst ausverkauft und deswegen die Erfüllung (unberechtigterweise) verweigert.

    Das ist doch der Knackpunkt. War der KV wirklich geschlossen?


    Ich lese da etwas von "Die Präsentation der Produkte im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch Ihren Auftrag (Bestellung) und die tatsächliche Lieferung der Ware durch T-Mobile zustande. .. erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung. Bitte beachten Sie, dass diese Bestellbestätigung noch keine Annahme Ihres Angebots darstellt.". Eine tatsächliche Lieferung ist ja offenbar nicht erfolgt.


    Woher soll der arme kleine Amtsrichter am großen Gericht in Hamburg denn da die Annahme des KV nehmen und dem Johannes mit der großen Nase Recht geben?




    edit: Man sollte sich vor dem Schreiben alle Beiträge durchlesen. Mein Vorschreiber hat das Problem ja schon erkannt.

    Ok gut zu wissen.


    Ich sage ja könnte. Wenn ich zumindest etwas von privat kaufe, aber eine Rechnung erhalte, auf der Firma steht, würde ich meine Ansprüche direkt und nachdrücklich gegenüber meinem Verkäufer stellen. ;) Mich stört es nicht, ich schaue zukünftig unterwegs über DVB-T fern. :)

    Ich habe 2 Bestellungen für je 1 Gerät getätigt. Beides Mal werde ich als "Firma Klaus Mustermann" angeschrieben. Mache ich etwas falsch oder ist das bei euch auch so? T-Mobile kennt mich jedenfalls nicht als Geschäftskunden.


    Beim einen oder anderen privaten Wiederverkäufer könnte so eine Formulierung auf der Rechnung ggf. schon zu Differenzen führen. ;)

    Funktioniert das Zweitwagenprinzip über Directline (oder wie hier genannt Admiral Direct) auch bei der folgenden Konstellation?


    Vater: Halter und Fahrer PKW1 35% und Neu-Halter PKW2
    Sohn (über 25J): Fahrer PKW2


    Kann/muss PKW2 auf den Sohn angemeldet werden? Oder funktioniert das nur bei Partnern, also Mann und Frau?

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Ich z.B. finde, Du solltest einfach mal einen Gang zurückschalten.

    Du findest also, dass ich Dinge frei erfinde und nicht von Fakten schreibe?


    Ich sage doch lediglich, dass er einen für etwas kritisiert, was er GENAU SO auch praktiziert. Ich kann darin beim besten Willen keine Verfehlung von mir erkennen. Von ihm schon.



    Zitat

    Original geschrieben von Viv
    Sorry, aber das klingt so irgendwie nach Trotzkopf, dem man seinen Lolli weggenommen hat.

    Auch wenn man mir nun wieder Hetze vorhalten wird, genau dieses Verhalten kommt bei Herrn DaRappa ja nun wahrlich nicht zum ersten Mal zum Vorschein. ;) Eigentlich ist es jedes Mal so, wenn etwas nicht genau nach seinen Wünschen läuft oder man es wagt und seine Herrlichkeit kritisiert.