Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst nur die Höhe der Vorauszahlungen, die endgültige Steuer wird am Jahresende festgesetzt und ist unabhängig von der Wahl der Steuerklassen immer gleich hoch.
Der Vorteil bei Verheirateten ist das "Ehegattensplitting".
Vereinfacht gesagt, werden beide Einkünfte zusammengerechnet, dann halbiert, daraus die Steuer berechnet und diese dann verdoppelt. Es wird also so gerechnet, als ob jeder Ehegatte gleich viel verdient.
Für die Handhabung in der Praxis gibt es eine extra Splitting-Tabelle.
Bei ungefähr gleich hohen Einkünften ändert sich also nichts. Bei unterschiedlichen Einkünften ist Splitting günstiger.
Beispiel: Ehemann hat 30000 € zu versteuerndes Einkommen (nach Abzug aller Freibeträge), nach Grundtarif ist die Steuer 6418 €.
Ehefrau hat 15000 €, Steuer wäre 1853 €.
Steuerschuld zusammen also 8271 €.
Bei Splitting wird zusammengerechnet, also 45000 €, Steuer nach Splittingtarif ist 7968 €. (So, als ob jeder 22500 € verdienen würde) Ersparnis demnach ca. 300 €.
Sind Kinder vorhanden, sieht die Rechnung anders aus:
Durch Heirat geht der Haushaltsfreibetrag verloren, den Alleinstehende mit Kind bekommen. Vermutlich hat deine Freundin Steuerklasse II auf der Lohnsteuerkarte und bekommt den Haushaltsfreibetrag von 2340 €.
In obigem Beispiel wäre also das Einkommen der Ehefrau nur 12660 € und die Steuer 1255 €. Die Heirat wirkt sich hier ungünstig aus.
Sofern wirklich steuerliche Aspekte die Entscheidung zum Heiraten beeinflussen (wovon ich persönlich abrate), musst du eine Beispielrechnung für eure persönlichen Verhältnisse machen bzw. einen Steuerberater hinzuziehen.
Für das Jahr der Eheschließung kann letztmalig der Haushaltsfreibetrag geltend gemacht werden, wenn für dieses Jahr die getrennte Veranlagung gewählt wird.