Beiträge von fantomas

    Ungeklärt ist aber nach wie vor, warum eingehende Gespräche in Österreich (und nach arcoronlines Post auch in Spanien) mit 0,28 € je Minute berechnet werden, obwohl sie laut Tarifrechner kostenlos sein sollten.

    hrgajek: Angerufen habe ich in Darmstadt, eine Berliner Nummer habe ich auf der Homepage nicht gesehen. Es ging ein AB mit Ansage der Geschäftszeiten dran, obwohl ich natürlich innerhalb eben dieser Zeiten angerufen habe.


    Andere vistream-Angebote funktionieren da besser (Sunsim, solomo), auch von der Erreichbarkeit der Hotline her.


    Ich hatte allerdings bei Sunsim gelegentlich das Problem, dass bereits die Annahme des Rückrufs berechnet wurde, auch wenn keine Verbindung zustande kommt.

    gemm:


    Noch bis vor wenigen Jahren war für solche Auskünfte eine richterliche Anordnung erforderlich (in der Praxis genügte bedenklicherweise allerdings meist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft). Mit der Einführung des Telekommunikationsgesetzes von 2004 wurden Datenschutz und Fernmeldegeheiminis endgültig zu Grabe getragen.

    Ankommende Anrufe doch nicht kostenlos?


    Das Einbuchverhalten ist schon ok, allerdings funktioniert das automatische Einbuchen wie auch z.B. bei Sunsim nicht oder nicht zuverlässig.


    Was jedoch recht zuverlässig funktioniert, ist das Einbuchen mit 1+PIN in Deutschland bzw. 2+PIN im Ausland.


    Ich habe jedoch ein ganz anderes Problem: Ich habe am Wochenende in Österreich drei kurze Gespräche angenommen und bei jedem Gespräch wurden 28 cent abgebucht. Das ist eigentlich der "normale" Roamingpreis für ankommende Gespräche in der EU. Laut Tarifrechner sollen ja ankommende Rufe in vielen Ländern, darunter auch Österreich, kostenlos sein.
    In den FAQ steht jedoch wieder etwas komplett anderes, demnach wären ankommende Rufe nicht kostenlos. Werde mal bei der Hotline nachfragen.

    Habs gefunden, hier ein gekürzter Auszug:



    (7) 1 Ist das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät nach Anhang I oder I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 oder einem Fahrtschreiber gemäß § 57a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet, haben Fahrer der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Fahrzeuge (Anmerkung: Fahrzeuge über 2,8 bis 3,5 t Gesamtgewicht) diese entsprechend den Artikeln .... oder § 57a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu betreiben.

    Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Warum wird bei einem ankommenden Ruf nicht angezeigt, daß dieser umgeleitet wurde? Das finde ich schade...

    Das wird schon angezeigt, und zwar durch einen (sehr) kleinen Pfeil vor der Rufnummer bzw. vor der Anzeige "Unbek. Teilnehmer".


    Zum Glück, sonst wäre das Teil für mich nicht nutzbar.

    Wenn ein Endgerät zusammen mit einem Vertrag verkauft wird, muss die IMEI zusammen mit den Vertragsdaten vom Provider gespeichert (§111 Abs. 1 Pkt. 5 TKG) und ggf. an die zuständigen Behörden übermittelt werden. (§§112,113 TKG).


    Über die Zulässigkeit einer Veränderung der IMEI sagt dies natürlich nichts aus. Inwieweit andere Vorschriften straf- oder zivilrechtlich dagegensprechen, weiß ich nicht.