Außerdem muss der Anbieter erst einmal bewusst unwahre Angaben nachweisen.
Naja, was heißt beweisen? Es geht schlicht um Plausibilität und Glaubwürdigkeit. Wenn ein Verbraucher also im letzten Jahr nur 800kwh oder so verbraucht hat und nun für das nächste Jahr 10.000kwh angibt -dann muss er belegbar eine Großfamilie mit 7 Kindern oder so geheiratet haben. 10-20% wie schon ein User sagte sind wohl nicht zu beanstanden, aber wenn jemand um ein vielfaches sein Verbrauch mehr einschätzt muss es doch triftige dafür Gründe geben.
Das ist nahezu unmöglich, denn im Zweifel könnte man einfach behaupten man habe sich bei der Berechnung des voraussichtlichen Stromverbrauchs versehentlich um eine "0" zu viel vertippt und das überhaupt nicht gemerkt sondern erst als der hohe Abschlag kam.
Jaja, sich um eine "0" vertippen welche im Zweifel 200€ mehr Boni bedeutet -das glaubt doch kein Richter.
In Zeiten allerhöchsten Verbraucherschutzes wird soetwas im Zweifel immer zugunsten des Kunden ausgelegt. Und von einer verpflichtenden Mindest-Abnahme der im Vorfeld des Vertragsabschlusses prognostizierten Strommenge ist im Vertrag ja nicht einmal die Rede, sondern lediglich von gerade einmal 500kWh pro Jahr.
Da die Boni nach Verbrauch gestaffelt sind ist man als Kunde sehr unglaubwürdig, wenn man den Verbrauch zu hoch ansetzt. "Erschleichung von Leistungen" wird man das dann ggf. vor Gericht nennen. Sich einfach dumm stellen wird nichts bringen.
Ich weiß schon was du vom Prinzip her meinst. Bei Vertragsabschluss informiert sich der neue Stromanbieter beim Netzversorger über den realen Stromverbrauch. So ging es mir bei meinem letzten Umzug.
So ist es. Und auch bei Abschlussrechnungen wo man per AGB zugestimmt hat selbst abzulesen und mitzuteilen -wird trotzdem intern der Netzversorger herangezogen damit die Leute nicht Fantasiewerte angeben.
Ich habe meinen voraussichtlichen Stromverbrauch großzügig auf 1500kWh geschätzt, da ich in der zuvor kleineren Wohnung mit nur 800kWh gut zurecht kam. Doch mein neuer Stromanbieter hat die gemachten Angaben schlichtweg ignoriert und ist einfach hergegangen und hat den Stromverbrauch des Vormieters meiner Wohnung als Grundlage für meinen Abschlag angesetzt, was sich dann auf 4500kWh belief.
Ja, so kenne ich das auch. Meist wollen Anbieter über die Abschläge auch nicht diskutieren, sondern legen sie willkürlich fest (oft deutlich höher). Das ist dann ein Riesenproblem für den Kunden, denn er wird über Vergleichsportale mit rechnerischen (und kleineren) Abschlägen gelockt um nach Vertragsabschluss viel höhere zahlen zu müssen. Man leiht -so gesehen- dem Anbieter ein zinsloses Darlehen womit er immer flüssig bleibt.
Ob ich damit einverstanden bin hat man mich aber auch nicht gefragt, sondern einfach vollkommen willkürlich nach Vertragsabschluss diesen Wert festgesetzt. Das aber wohl gemerkt schon zu dem vertraglich anhand meiner eigenen gemachten Angaben festgelegten Arbeitspreis. So viel nur zu dem Thema Vertragserfüllung.
Naja, als Selbständiger und im Mobilfunkbereich tätig sollte dir doch klar sein, dass "Vertragserfüllung" in Deutschland nur für Kunden gilt.....:D
Da E wie einfach aber schon Seit Anfang 2007 erfolgreich am Markt besteht und darüber hinaus noch dazu eine 100%ige Tochter von E.ON ist schätze ich persönlich das plötzliche Insolvenzrisiko des Unternehmens für eher gering ein, ohne jetzt genauere Zahlen des Unternehmens zu kennen.
Bei den etablierten Anbieter bzw. deren Töchter sehe ich auch kein Problem einer Insolvenz
Da gehörten manchmal eben auch etwas unorthodoxere Herangehensweisen dazu. 
Ja -manchmal funktionieren solche, manchmal werden sie aber geahndet...:D