ZitatOriginal geschrieben von MacSchimmi
Klar und dann kann man auch als Newbie die armen TT-ler mit überhöhten Preisen im Forum abzocken
Über 200 € verdienst an einem iPhone -> Finanzamt ich höre dir Trapsen :top:
Das ist KEINE Abzocke sondern GESCHÄFT. Ich bitte das zu berücksichtigen.
Abzocke wäre es, wenn man z.B. eine lebenswichtige Ware wie z.B. Brot zu überhöhten Preisen verkauft und eine Art Monopol auf die Lieferregion hat.
Bitte also nicht übertreiben.
Ich bin KEIN Handy Verkäufer und verkaufe auch keine Geräte über eBay/sonstwo, nur als Anmerkung. Das iPhone ist ein LUXUSGUT und der Markt bestimmt den Preis, wenn eine hohe Nachfrage besteht und die Verfügbarkeit knapp ist. Das nennt sich Marktwirtschaft, keine Abzocke, sorry.
Was das Finanzamt betrifft: wer mehr als ein iPhone übers Internet verkauft und auch noch gut dabei verdient(man kann ja ersehen zu welchen Preisen die Dinger verkauft werden) wird es schwer haben das Ganze als Privatverkäufer dem Finanzamt zu verkaufen. Diese Leute werden ALLE früher oder später einen Brief vom FA erhalten, keine Frage. Im Extremfall kann es sogar passieren, dass sich das FA erst nach Jahren meldet, also aufgepasst!
Wer mehr als zwei oder drei Geräte über eBay verkauft, der sollte vielleicht so clever sein und die Einnahmen zumindestens dem FA melden und zwar in der privaten Steuererklärung. Sonst kann es später böse Überraschungen geben. Wäre nicht das erste Mal. eBay und PayPal kooperieren mit dem FA, die Daten stehen auf Anfrage zur Verfügung, nicht vergessen! Und wie schon bereits erwähnt, das FA kann noch nach JAHREN(!) anfragen.
Viele unterschätzen das "Problem" Finanzamt, weil sie auch vielleicht noch nie Ärger hatten. Die Finanzämter in Deutschland haben bereits eine Taskforce eBay gegründet, private Verkäufer die auffällig viele Waren verkaufen bzw. die gleiche Ware mehrmals, werden mit Sicherheit irgendwann zumindestens eine Anfrage seitens des FA erhalten. Man sollte also Kaufrechnungen, etc. zwei Jahre aufbewahren, sonst wird nämlich geschätzt und das kann teuer werden.
Um es kurz zu machen: bei Privatpersonen, die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit haben, besteht zwar grundsätzlich keine Rechnungsaufbewahrungsfrist(Geschäftsleute 10 Jahre, Hausbesitzer bei Reparaturrechnungen 2 Jahre), es ist aber empfehlenswert diese 2 Jahre aufzubewahren, falls man dem FA gegenüber in Beweisnot gerät.
