ZitatMeine persönliche Meinung wäre, ihn auf eine etwas üblere Masche rauszukriegen. Zum Beispiel ihm öfters ein Besuch abstatten, AFAIK hat der Vermieter ja die Möglichkeit die Wohnung öfters zu besichtigen (nach Absprache) und dies kann er ja dann fast alle 2 Tage machen, oder sowas in die Richtung.
Zulässig ist eine Begehung nur im Abstand von ca. 6 Monaten.
Ansonsten:
Zum Anwalt des Vertrauens marschieren und Rat einholen. Der wird genaum beurteilen können, ob der Mietrückstand bereits zur Kündigung ausreicht und ob der Wirksamkeit einer Kündigung andere Gründe entgegenstehen. Für den Fall, dass der Mieter die Kündigung nicht akzeptiert und die Wohnung nicht verläßt bleibt dann ggf. nur noch die Räumungsklage. Die Zahlungsklage für die ausstehenden Mietraten ist eine eigene Angelegenheit.
Gruß, Taylormade