Anschnallpflicht, aber Motorrad fahren erlaubt

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Nachdem gestern der Thread von Deinem "Kollegen" zugemacht wurde, machst Du dieselbe sinnlose Diskussion auf?


    Schloß ich hör Dir trapsen... :)


    Zunächst einmal halte ich das Anschnallen für sinnvoll. Ich persönlich habe mich auch vor der Anschnallpflicht stets angeschnallt.


    Hintergrund meiner Frage ist, dass der Staat hier per Bußgeldandrohung durchsetzt, dass sich Menschen schützen, während in anderen Bereichen zugelassen wird, dass er sich einem hohen Risiko aussetzt oder sogar vom Staat Schutz verweigert wird, wenn beispielsweise Eltern abgeschmettert werden, die sicherere Schulwege fordern.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hinniwilli
    Zunächst einmal halte ich das Anschnallen für sinnvoll. Ich persönlich habe mich auch vor der Anschnallpflicht stets angeschnallt.


    Dann musst Du aber schon reichlich alt sein. Anschnallpflicht gibt es nämlich schon verdammt lange (zumindest auf den Vordersitzen) :)
    Besonders wenn Du das damals schon selbst entsceiden konntest, also damals schon alt genug warst.


    Zitat

    Hintergrund meiner Frage ist, dass der Staat hier per Bußgeldandrohung durchsetzt, dass sich Menschen schützen, während in anderen Bereichen zugelassen wird, dass er sich einem hohen Risiko aussetzt oder sogar vom Staat Schutz verweigert wird, wenn beispielsweise Eltern abgeschmettert werden, die sicherere Schulwege fordern.


    Motoradfahre haben dafür die Helmpflicht.
    Ein guter Bekannter hat sich vor Jahren mal so ein Quart (oder wie diese Motorräder mit 4 Rädern heißen) aud Amerika importiert. Damals gab es sowas in Deutschland noch gar nicht zu kaufen.
    War damals ein ziemlicher Aufwand, das Teil so umzubauen, daß es den Deutschen Bestimmungen entsprochen hat, und zugelassen werden konnte.
    Da steht in den Papieren, daß es ein PKW ohne Gurt ist, und daher die Anschnallpflicht entfällt, dafür ist eine Helmpflicht eingetragen. Gibts glaub ich bei den jetzt in Deutschland verkauften Teilen nicht mehr.
    Die Helmpflicht ersetzt also in gewisser weise die Anschnallpflicht.


    Aber was genau willst Du jetzt höhren? Soll alles was gefährlicher ist/scheint als Autofahren mit Gurt, verboten werden?
    Motorradfahren, Fallschirmspringen, Sportklettern... etc.?


    Soll das alles verboten werden?


    Oder willst Du mit der Begründung die Anschnallpflicht kippen?
    Warum? Wenn Du die ja scheinbar für sinnvoll ansiehst?


    Es geht darum, daß sich die Menschen bestmöglich schützen. Im Auto ist das mit Anschnallgurten, recht einfach, und ohne große Kosten möglich. Beim Motorrad nicht. Dafür kann man da recht einfach einen Helm verwenden.


    Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Nur weil das eine Vorschrift ist, zwecks der Sicherheit, kann man nicht etwas anderes das eventuell gefährlicher ist, verbieten.
    Es gibt in vielen Berufen Vorschriften, die die Sicherheit der arbeitnehmer erhöhen sollen. Das risiko in solchen Betrieben ist inzwischen oft geringer, als das Risiko beim Autofahren. Trotzdem werden die Menschen nicht mit weiteren Vorschriften versorgt, oder das Autofahren verboten.
    Warum sind in Autos keine feuerfesten Anzüge Vorschrift, in der Formel 1 haben die sich doch bewährt?
    Warum sind in Privatautos keine Kohlefaser-Kabinen, wie in der Formel 1 Vorschrift?


    Autofahren ist eine Sache, Motorradfahren eine andere. In beiden Fällen wird die maximal Mögliche/Bezahlbare Sicherheit vorgeschrieben.


    Sowas in frage zu stellen, ist einfach Sinnlos. Und wenn Du 2 Sekunden über die Frage nachgedacht hättest, wär Dir das auch aufgegangen.

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  • Zitat

    Imho herrscht eine Anschnallpflicht nicht nur weil man sich selbst schützen soll, sondern auch alle anderen Personen die in einer Versicherung sind.


    Sehe ich auch so und ist eines der Argumente, mit dem die Rechtsprechung den Eingriff der Gurtpflicht in Art. 2 I GG (allg. Persönlichkeitsrecht) rechtfertigt und als zulässig anerkennt. Schützt außerdem die nicht nur die anderen KFZ-Haftpflichtversicherten, sondern auch die anderen Mitglieder einer Krankenkasse bei Eigenverchulden des unangeschnallten Fahrers. Da KFZ-Haftpflicht und Krankenversicherung zwingend sind (ausgenommen die freiwillig bei einer privaten KK Versicherten), ist der Schutz der anderen Versicherten auch sinnvoll.


    Wobei sich schon die Frage stellt, was bei jemandem der unbedingt unangeschnallt fahren will noch kaputt gehen soll. Das Hirn...?


    Gruß, Taylormade

  • Ich spreche mich nicht gegen die Gurtpflicht aus, sondern es geht mir um die Widersprüchlichkeit staatlichen Handelns, wenn auch der einen Seite über die Gurtpflicht verboten wird, sich selbst einem erhöhten Risiko auszusetzen, während auf der anderen Seite sich der Staat weigert, Menschen vor einer Gefährdung durch andere zu schützen - und das sollte doch vorrangige staatliche Aufgabe sein.
    Ein Beispiel dafür ist der Geländewagenfahrer, der einerseits der Gurtpflicht unterliegt, um sich selbst zu schützen, dem es aber andererseits erlaubt ist, durch einen Killervorbau an seinem Geländewagen das Leben anderer vorsätzlich zu gefährden.

  • Ich sehe da keinen Widerspruch.
    Das Risiko und die Gesetzgebung werden an die Situation angepaßt.
    Wenn ich als Gesetzgeber Motorradfahren verbieten würde, müßte ich auch Küchenmesser und große Arzneipackungen verbieten.
    Also sollte man bitte immer die Relationen wahren.
    Motorradfahren zu verbieten, wäre wohl Blödsinn. Also versucht man hier, so viele Vorkehrungen zu treffen, wie nötig und möglich. Da muß man eben den Mittelweg finden.
    Wie gesagt: ich sehe da keinen Widerspruch.
    Spinnt man das weiter, müßte man das Autofahren auch verbieten. Oder das Auf- Leitern- Steigen.
    Weil das Blödsinn wäre, gibt es Sicherheitsvorschriften bei Leitern, was Material und Nutzung angeht.


    Keinerlei Widerspruch.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Ein Beispiel dafür ist der Geländewagenfahrer, der einerseits der Gurtpflicht unterliegt, um sich selbst zu schützen, dem es aber andererseits erlaubt ist, durch einen Killervorbau an seinem Geländewagen das Leben anderer vorsätzlich zu gefährden.


    Ich will das jetzt im Hinblick auf die Widersprüchlichkeit nicht vertiefen, erinnere aber daran, dass dieser sog. Killervorbau noch nicht so lange in der Diskussion ist. Und bei der Gurtpflicht hat es Jahrzehnte gedauert, bis sie tatsächlich eingeführt wurde. Dabei handelt es sich oftmals um Prozesse, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen und deshalb manchmal zu dem Eindruck führen, dass gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden.


    Gruß, Taylormade

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    ...Desweiteren muss ich auch mal wieder für die Autofahrer Partei ergreifen: Dass Motorradfahrer "nur von Autos getötet" werden, ist genauso schwachsinnig wie die gegenteilige Behauptung, Motorradfahrer seien stets halsbrecherische Raser und Draufgänger. In D gibt es 50.000.000 PKW und LKW, dem gegenüber stehen 2.000.000 Zweiräder. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei Zweiräder treffen ist also relativ gering, dass bei der Wahrscheinlichern Paarung der Motorradfahrer den kürzeren zieht, liegt in der Natur der Sache - die Schuldfrage ist dann aber immernoch nicht pauschal geklärt.


    Richtig, allerdings sind bei Begegnungsunfällen in zwei von drei Fällen die Autofahrer Schuld. Nur an jedem fünften Unfall sind Motorradfahrer selbst Schuld. Z.B. hier nachzulesen.


    Gruß


    Pitter

  • Hallo,


    zur weiteren Steigerung der Sicherheit würde ich als Fahrer im Auto gerne einen Helm aufsetzen mit Sonnenschutzvisier, um im Falle eines Radarblitzes auf dem Foto nicht erkannt zu werden. Ist aber leider nicht erlaubt!


    Gruss
    tector

    Gruss tector
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  • Zitat

    Original geschrieben von tector
    Hallo,


    zur weiteren Steigerung der Sicherheit würde ich als Fahrer im Auto gerne einen Helm aufsetzen mit Sonnenschutzvisier, um im Falle eines Radarblitzes auf dem Foto nicht erkannt zu werden. Ist aber leider nicht erlaubt!


    Gruss
    tector


    Es ist schon seltsam: Die Gefährdung anderer durch Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit wird als Bagatelle betrachtet und es werden Witzchen darüber gemacht.
    Wenn aber die Anschnallpfllicht zur Diskussion gestellt wird, stößt dass hier auf scharfe Ablehnung. Ist es denn verwerflicher sich selbst zu gefähren, als andere zu gefährden?

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