So ne Aktion gab's schon mal. Ich finde sie nicht schlecht. Wenn man relativ spät einzahlt, ist es quasi ein 2,5 monatiges Festgeld zu 0,75% p.a.
Beiträge von zardi77
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Re: Growney
ZitatOriginal geschrieben von Louvain
Der Bonus wird bereits im August gezahlt ... , siehe http://WWW.growney.de
Hast du das irgendwo gelesen oder dort angefragt? Ich lese nämlich nur"Der Willkommensbonus wird nach Ablauf der Aktion direkt in Ihre Anlagestrategie investiert."
Nach Ablauf der Aktion heißt, der Bonus wird nach dem 15.08.2017 bezahlt. Mehr steht da nicht. Und nach dem 15.08.2017 kann alles sein, z.B. auch der 24.12.2019

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Original geschrieben von BartS1975
Das kenne ich nur bei Fondsbrokern, kennst du einen "normalen", der das bietet?Ein Lombardkredit kommt für mich leider nicht infrage, weil ich bei günstigen Brokern kaum für längere Zeit Wertpapiere halte (die wandern immer schnell an Consorsbank, Postbank, Comdirect Commerzbank, etc.
).
Ich meinte natürlich einen Lombardkredit. Den nutze ich z.B. bei der Consorbank. Und bei der Targobank habe ich bis Februar 2% aufs Tagesgeld, d.h. ich kann von dort Geld aufs Verrechnungskonto schieben, Auftrag erteilen und dann das Geld wieder zurück aufs Tagesgeld umbuchen. Computer muckt nicht, Deckung muss nur im Moment der Auftragsvergabe vorhanden sein
Ansonsten teile ich deine Meinung: Wir stehen immer noch am Beginn der Hausse; weit und breit keine Überhitzungserscheinungen zu sehen, DAX 13.000 halte ich für total unterbewertet, sollte man also noch ne Weile laufen lassen, mindestens bis 15.000. Man kann auf dem Weg dorthin ja sukzessive Gewinne mitnehmen, bevor man Puts ins Auge fasst.
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Da würde ich den Wechsel zu einer Depotbank empfehlen, wo man auch ohne Deckung Aufträge erteilen kann. Und wenn dann ausgeführt, schafft man bis zur Wertstellung die Überweisung ja immer.
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Original geschrieben von blacksun
... weil für den Nicht-TT-Nutzer die dringende Notwendigkeit fehlt. ...Es gibt auch TT-Nutzer, denen das vollkommen egal ist. So wie das im Moment ist, kann das meinetwegen bleiben; ich habe keine der hier geschilderten "Probleme".
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Weiß hier jemand, wie die LBB den Einsatz der Amazon-Kreditkarte bei Transferwise behandelt? Ist das ein normaler Händlerummsatz oder gilt das als Bargeldbezug?
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Original geschrieben von rmol Und wovon träumst du nachts?

Haha, ... ja, das habe ich mich auch gefragt.http://www.augsburger-allgemei…schriften-id35306642.html
http://www.bild.de/regional/st…briefe-43821682.bild.html
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Du bist mit deiner Postbank-Karte nicht Kunde der Deutschen Post. Die Post kennt dich NICHT. Außer dem "Post" im Namen, einer historisch bedingten Zusammenarbeit und der Tatsache, dass die Postbank die Hausbank der Deutschen Post AG ist, haben die beiden Unternehmen nichts gemein und auch nichts miteinander zu tun.
Was glaubst du, was da los wäre, wenn die Deutsche Post AG einfach so auf Kundendaten der Postbank zugreifen könnte, indem sie irgendwo eine GiroCard einstecken? Das müsstest du also erst einmal ausdrücklich gegenüber der Postbank vorab genehmigen.
Aber dann frage ich mich: Warum nur Postbank? Dann könnte man das ja gleich auf alle Kreditinstitute ausweiten, zumindest auf Kunden der Deutschen Bank und Norisbank.
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Das machen nach meiner Erfahrung alle so.
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Re: Re: Re: Re: Onvista
ZitatOriginal geschrieben von blacksun
Aber wenn ich mir die Abrechnungen anschaue, dann finde ich nur bei Verkäufen eine Einstellung in den VVT, bei Käufen nicht. Ich wäre, wenn mir jemand sagt dass bei Trades die Gebühren voll in den VVT wandern, davon ausgegangen dass bei jeder Abrechnung (egal ob Kauf oder Verkauf) diese sofort in den VVT eingestellt werden.Erwerbskosten sind kein Verlust, sondern Erwerbskosten. Sie mindern zwar in jedem Fall deinen Ertrag (bzw. erhöhen deinen Verlust), aber solange du die Papiere nicht veräußerst, wird auch kein steuerlich relevanter Vorgang ausgelöst. Steuerlich relevant werden Erwerbskosten erst, wenn du den Gewinn/Verlust realisierst.
Würde man deiner Logik oben folgen, müsste man ja den insgesamt aufgewendeten Betrag erst einmal als Verlust buchen, denn schließlich hast du das Geld dafür aufgewendet und mit Aktien, Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren kannst du deine Brötchen beim Bäcker nicht bezahlen. Du hast das Geld also erst einmal "verloren" und in irgendwelche verbriefte Rechte getauscht, die aber kein Zahlungsmittel mit einem bestimmten Wert darstellen. Buchgewinne und -verluste interessieren das Finanzamt aber nicht, sondern nur realisierte Gewinne/Verluste aus tatsächlichen Veräußerungsgeschäften.
So kommt es auch, dass Papiere, die aus deinem Depot wertlos ausgebucht werden, steuerlich nicht als Verlust angerechnet werden, da keine Veräußerung statt gefunden hat. Da hat es schon bei manchen Anlegern böse Überraschungen gegeben.