Als Gebrauch wird üblicherweise alles, was über eine SMS und eine Gesprächsminute hinausgeht, betrachtet.
Beiträge von prozac1
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Es ist allgemein so, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald man die Sache in Gebrauch nimmt.
Siehe dazu §312d III Nr. 2 BGB.
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Den Online-Vorteil bekommst du nicht bei einem Tarifwechsel.
Und aus Kulanz werden die dir sicher nicht einfach eine monatlich Gutschrift einräumen. Sonst würde da ja dauernd Leute anrufen und solch ein Anliegen äußern.
Wechseln kannst du sicher zu den normalen Konditionen. Vergünstigungen dürften da die seltensten Ausnahmen sein.
Aber ein Anruf bei der Hotline hilft da sicher weiter. -
Ich habe ein Gerät von vodafone, bis auf die Firmware, die eine vodafone-Bezeichnung trägt, konnte ich keine weiteren vodafone-spezifischen Sachen entdecken.
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Also mich persönlich stört es nicht, sicherlich wäre es schöner ohne, aber dann wäre auch dieser sehr sinnvolle Displayschutz weg.
Die Klappe kann man ja auch komplett hinter die Rückseite packen, so dass sie beim Telefonieren nicht "herumbaumelt". -
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Die seitlichen Führungen der proporta-Tasche halten das Gerät wunderbar, auch unten ist noch ein kleiner Anschlag, so dass das Gerät nach unten nicht herausrutschen kann.
Die Führungen und der Anschlag selber sind nochmal mit Leder überzogen und in den seitlichen Führungen ist noch ein rechteckiges Lederstück als "Puffer" aufgestickt.
Deshalb kann ich jetzt auch nicht sagen, ob die Führungen aus Kunststoff oder Alu sind. Aber stabil sind sie allemal.
Noch zu erwähnen wäre dann noch, dass proporta eine "livetime Warranty" darauf gibt, was soviel wie eine lebenslange Umtauschgarantie ist, die man sicher in Anspruch nehmen kann, sollten die Führungen das Gerät mal nicht mehr zuverlässig halten. -
Ich habe vor kurzem mein Case von proporta erhalten, top verarbeitet (von Hand) und mit eingearbeiteter Alu-Platte zum Schutz des Displays vor Stößen.
Nach dazu ist das Handy darin so befestigt, dass es nicht groß verdeckt wird, wie z.B. bei noreve (das hat mich auch am meisten daran gestört).Einfach mal bei proporta.com reinschauen.
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Also in meinem BGB finde ich nichts mehr zu einer Wandlung, nur noch zu einem Rücktritt oder einer Nacherfüllung.
Ich habe auch erst vor kurzem ein Gerät "gewandelt". Dabei wurde der alte Kaufvertrag rückabgewickelt (gezogene Leistungen/Nutzen zurückgewährt) und ein neuer Kaufvertrag über ein neues Gerät zum subventionierten Preis geschlossen.
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Wenn du bei dem aus der Wandlung (die es so heute wirklich nicht mehr gibt) erhaltenen Gerät draufgezahlt hast oder Geld wieder bekommen hast, also nicht einfach ein anderes Gerät dafür, dann hast du einen neuen Kaufvertrag geschlossen, folglich startet die Gewährleistung auch neu.