Das schlimme ist ja, das der Schreiber nicht den Deut von Rechtsbewustsein besitzt. Er meint er könne Unrecht mit Unrecht vergelten. Sowas gehört nicht auf die Straße.
Genauso der Gedanke, dass der Mondeofahrer wohl versehendlich gehandelt hat, während die danach folgende Aktion im vollen Vorsatz passierte.
Nun, ich hätte mich gar nicht darauf eingelassen und hätte an der Stelle des Mondeofahrers meine Fahrt fortgesetzt, ohne mich mit einer Diskusion aufzuhalten. Wenn einer ein Problem hat, kann er über mein Kennzeichen eine Anzeige machen.
Beiträge von Hamburger Jung
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So wie sich das liest (hab das eben erst mal nachgelesen) hat anscheinend nur einer eine Nötigung begangen und zwar sevotharte. Dem Mondeofahrer kann man natürlich eine Unachtsamkeit vorwerfen, aber eine Nötigung und eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist vollkommen haltlos.
Lediglich die Tatsache, dass hier jemand selber den Richter spielen wollte und jemanden vorsätzlich zum halten gezwungen hat ist eine Straftat. Wundert mich übrigens, dass sich der Mondeofahrer überhaupt auf ein Gespräch eingelassen hat.
Aber wenn ein Polizist anwesend gewesen ist, wird er Dich sicherlich auch in diese Richtung aufgeklärt haben. -
Genau aus dem Grund der Sinnhaftigkeit überlässt die STVO offen, wie und wann das Martinshorn zugeschaltet wird. Das regelt dann die Verwaltungsvorschrift des einzelnen Bundeslandes.
Denn im Paragraph 38 (2) ist ebenso definiert, dass Einsatzfahrten auch ohne Einsatzhorn stattfinden können.Das muss man auch ortsbezogen regeln, denn es ist schon ein Unterschied, ob man einen Einsatz in einer Großstadt fährt, oder auf dem Lande...
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Ich frage mich wo denn steht, dass Blaulicht nur in Verbindung mit Horn genutzt werden darf.?
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Ja die STVO ist eine Bundesweite Vorschrift. Welchen Einfluss hat das denn nun auf den Blaulichteinsatz ???
Die Sonderfahrten mit Wegerecht (§35 & §38) werden in den Bundesländern durch eine entsprechende VV ( Verwaltungvorschrift ) ergänzt, die es in z.B. in Hamburg dem Fahrzeugführer erlaubt eigenmächtig über die Verwendung von Sonderrechten und dem entsprechend über den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn zu entscheiden. Natürlich im Rahmen der VV.
Der darf demnach das Blaulicht unabhängig vom Martinshorn einsetzten. -
Das stimmt zumindest in Hamburg, 100 Meter vor einer ROTEN Kreuzung wird das Martinshorn eingeschaltet, danach wieder abgeschaltet. Das ist so ganz klar definiert und vorgeschrieben. Das Martinshorn wird ansonsten nur bei Bedarf zugeschaltet.
In der Nachtzeit (23 Uhr - 5 Uhr) wird möglichst auf den Einsatz des Martinshorn komplett verzichtet. Es bedarf dann aber besonderer Vorsicht beim einfahren in die Kreuzung (bei Rot).
Es besteht ja auch überhaupt keine Veranlassung ständig mit Horn zu fahren.Die Regelung ist übrigens Landessache. In Hamburg sollen ebenso alle Behördenfahrzeuge mit Licht fahren und die Höchstgeschwindigkeit von Einsatzfahrzeugen ist auf 80 km/h begrenzt.
Ist also keine Unsitte.
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Zitat
Original geschrieben von sevotharte
TimbaWie er drauf kommt? Als Polizist kannst du dich jederzeit in den aktiven Dienst versetzen.. Demnach hat er ihm gleich gesagt, was auf ihn zukommen wird.. Zeugen gibts genug..
Also Deine Aussage bringt mich ein wenig zum Schmunzeln.
Also wenn ein Polizist in den aktiven Dienst versetzt wird, so ist er vorher im Ruhestand gewesen. Wenn er also nun in den aktiven Dienst zurück will, so versetzt er sich nicht selbst sondern sein Dienstherr in Zusammenspiel mit dem PÄD (Personalärztlicher Dienst) in den aktiven Dienst.
Ähnlich verhält es sich wenn der Ruhestand ansteht.Was Du vermutlich meinst, ist das es nicht immer aktiv im Dienst befindet. In dem angeführten Beispiel kann der Polizist genauso tätig werden wie jeder andere Bürger. Er kann die Polizei rufen und den Deliquenten bis zum Eintreffen seiner Kollegen aufhalten. Dies gilt aber auch nur so lange sich der Betroffene nicht ihm gegenüber legitimiert. ( § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung - bekannt als Jedermann Paragraph ). Das der Polizist in seiner Freizeit Strafmandate verteilt gibt es nicht, er kann jedoch den Vorfall zur Anzeige bringen und gilt in der Regel als erfahren in diesem Bereich. Daher haben viele Respekt davor.
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Ich habe von der Displayauflösung geschrieben, nicht von der Aufnahmequalität. Die Auflösung ist höher, daher sollte die Qualität geringfügig besser sein als beim Optimus.
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Vielleicht waren das auch verdeckte Ermittler, denen Geräte die zum Kauf angeboten werden kurz auf diese Weise überprüfen und ggf. gleich einen Zugriff durchführen wenn es denn gestohlen sein sollte... Aber da kann man viel spekulieren.
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Zitat
Original geschrieben von eisi
War zusätzlich ein Pfeil auf dem Schild?
Edit sagt: Gilt nicht! :eek:Nein, ohne Pfeil. In der kompletten Stadt Teterow gibt es nur Halteverbotsschilder ohne Pfeil (Fest montierte).
Laut meines Urteils gilt das Schild für den gesamten Straßenzug und muss nicht an beiden Enden der Straße aufgestellt sein. Ich habe mich darüber zu informieren.
Ich hab das zwar mal anders gelernt, aber andere Länder andere Sitten. Könnte auch daran liegen, dass ich mit HH Kennzeichen dort sowieso unter Beobachtung stehe :cool: