Beiträge von Seadart

    Zitat

    Original geschrieben von MacSchimmi
    (Bestätigung habe ich auch bekommen, aber im Kleingedruckten steht ja schon, das es nicht bindend ist)


    Stimmt...das steht auch da wenn man ein postpaid Gerät bestellt "Mit der Vorabberechtigung zum Kauf wird die Verfügbarkeit des iPhone in einem Apple Store nicht garantiert. Wer zuerst kommt, erhält sein iPhone zuerst."


    Also sorry...da kann man sich die Reservierung auch gleich sparen bei solchen Aussagen!

    Zitat

    Original geschrieben von VansOffTheWall
    Na angeblich ist der JB und der Unlock doch für die neue 4.0 verfügbar, denke das dauert keine zwei Wochen dann ist das auch fürs iPhone 4 da


    Die Jungs die den JB und den Unlock für die 4.0 Entwickelt haben hatten aber nur die Software zur Verfügung und nicht die Hardware.


    Ich denke mal dass das iPhone 4 hier wieder ein gutes Stück besser abgesichert sein. Also so schnell wirds wohl nicht mit JB und Unlock beim 4er iPhone

    iPhone im Apple Store reservier


    Salute,


    ich habe mir ein iPhone über den bekannten Link im Apple Store München reserviert. Email ist auch gekommen das ich mir das Schätzchen am 24.06 dort abholen kann.


    Kann man den Reservierungsstatus online noch einmal checken....ich habe die Angst das bei dem ganzen durcheinander heute morgen das nicht so recht ins System eingecheckt wurde.


    Gruß


    Johannes

    Ich habe Mur im Apple Store in München eines zurück legen lassen. Jetzt habe ich einen Link bekommen mit den dokumenten die ich zum Vertragsabschluss mit bringen soll



    Zum Kaufen und Aktivieren eines iPhone benötigst du Folgendes:


    Neue iPhone Kunden:


    Personalausweis oder Reisepass
    Staatsangehörige anderer Länder:_Aufenthaltserlaubnis
    Bankkarte oder EC-Karte
    Legitimationspapiere der Adresse des Auftraggebers (aktuelle Meldebescheinigung, letzte GEZ- oder Festnetz-Rechnung, Fahrzeugschein)
    Aktuelle iPhone Besitzer und T-Mobile Kunden:



    Was meinen die mit legitimations Papieren des Auftraggebers.

    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Mein vorsichtiger Einwand, ob die SB nicht aber nur dann rechtens wäre, wenn auch über die Vollkasko reguliert wird, wurde mit dem Satz "Du kannst auch gerne die ganzen 900€ zahlen" beantwortet...


    Kennt sich hier jemand von Euch aus? Hat der AG tatsächlich nur Anspruch auf die SB des AN, wenn auch die Vollkasko tatsächlich in Anspruch genommen wird? Die Versicherung wird diese Frage wohl auch nicht beantworten können, oder? Ich werde wahrscheinlich morgen mal einen Termin bei meinem Anwalt machen und diesbezüglich nachfragen. Er dürfte es am besten wissen.


    Also ich sehe das so.....im Prinzip ist es doch egal ob er den Schaden von der Versicherung beheben lässt oder auch nicht....es ist eigentlich auch egal ob er den schaden überhaupt beheben lässt! Ein schaden ist so oder so für deinen Chef entstanden und da dieser höher ist als 300 Euro sehe ich auch keinen Grund warum du deine vertraglichen Pflichten nicht einhalten solltest!


    Auf der anderen Seite steht natürlich das dein Chef seine vertraglichen Pflicht auch nicht einhält. Du kannst es jetzt darauf ankommen lassen mit dem Risiko das du deinen Job nicht mehr sehr langen haben könntest.


    Ich kenne deine Situation nicht, aber auf Dauer scheint euer beider Verhältnis auf kurzer bis mittlerer Sicht nicht unter den besten Sternen zu stehen ;)