Danke für die Info.
Verstehe trotzdem nicht ganz, warum im Zitat gerade eben erneut steht "drei Jahre zum Jahresende, nachdem das Guthaben eingezahlt wurde" für allgemeine Verjährung.
Und deswegen frage ich.
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Danke für die Info.
Verstehe trotzdem nicht ganz, warum im Zitat gerade eben erneut steht "drei Jahre zum Jahresende, nachdem das Guthaben eingezahlt wurde" für allgemeine Verjährung.
Und deswegen frage ich.
Warum 24 Stunden lang versuchen zu laden? Müsste es nicht nach 1 Stunde schon ausreichend sein, wenn nicht aufgeladen werden kann?
Das interpretierst du glaube ich falsch.
Bei den drei Jahren geht es darum,das du wenn du jetzt kündigst und dich dann 3 Jahre nicht meldest wegen der Guthaben Auszahlung,dann könnte es verfallen.
Aber wenn du vor 10 Jahren aufgeladen hast und die Karte dann nächste Woche kündigst,hast du selbstverständlich Anspruch auf das Guthaben,und zwar mindestens die nächsten 3 Jahre nach der Kündigung.
In dem zitierten Textbaustein steht "nach drei Jahren nachdem eine Guthabenaufladung..." usw. (also nicht 3 Jahre nach Kündigung).
Das verstehe ich so, dass ich generell 3 Jahre nach erfolgter Guthabenaufladung (oder länger) Zeit habe, das Guthaben zu nutzen und damit verbrauchen.
Kündige ich nicht, so lässt der Provider das aufgeladene Guthaben kulanterweise nach 3 Jahren auch nicht verfallen.
Kündige ich aber, so steht es dem Provider frei, ob er das Guthaben auszahlt (macht er auch üblicherweise) oder ob er darauf beharrt, dass er es nicht mehr auszahlen muss (da vor mehr als 3 Jahren aufgeladen).
Kündigt jedoch der Provider (was mir im konkreten Blau-Fall sogar lieber wäre), dann kann ich natürlich argumentieren, dass es mir nicht mehr möglich ist, das Guthaben zu verbrauchen (aber selbst an dieser Stelle bin ich mir nicht ganz sicher).
Bei selbst aufgeladenem Guthaben ist es komplett egal wie lange die Aufladung her ist ,es muss ausgezahlt werden ohne wenn und aber.
Teltarif hat eine andere Meinung hierzu:
https://www.teltarif.de/prepaid/guthaben/auszahlen.html
"Jedoch kann der Anspruch auf eine Rückzahlung nach drei Jahren nachdem eine Guthabenaufladung stattgefunden hat verfallen."
Das Recht selber sofort zu kündigen habe ich zwar generell, das will oder kann ich nicht, da sich leider auf der SIM-Karte Bonus-Guthaben und selbst aufgeladenes Guthaben befindet, welches im Falle einer Eigenkündigung ja nicht mehr verwenden kann und das sich bekanntermaßen ja auch nicht auszahlen lässt: Das selbst aufgeladene Guthaben wurde eben vor sehr langer Zeit aufgeladen.
So einfach ist es eben nun auch nicht.
Na klar waren die 100 MB eine Flat, nach Verbrauch hatte ein smarter Lautsprecher über den Monat hinweg dann weitere hunderte an Megabyte gezogen, Tag und Nacht.
Zu einer Verbraucherschutzzentrale würde ich mich jetzt auch nicht wenden, aber vielleicht ein Fall für teltarif?
Aus meiner Sicht handelt es sich bei den 100 MB doch nicht nur um eine Option, die der Provider einfach so einseitig kündigen kann, sondern um einen festen Vertragsbestandteil von Anfang an. D.h. der Provider hätte komplett kündigen müssen, sofern der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden ist.
Oder liege ich hier nicht richtig?
Zudem wurden mir im 9 Cent Klassiktarif immer wieder mal 9 Cent im Laufe des Tages vom Prepaid-Guthaben abgebucht, obwohl ich am Smartphone mobile Daten auf Aus gesetzt habe und zudem und nur 0800-Rufnummer gewählt habe (bzw. mich selber testweise angerufen habe). Um eine Initialiserungs-SMS kann es sich eigentlich auch nicht handeln, da ja mehrfache 9 Cent abgebucht wurden. Um einen minimalen Datenverkehr kann es sich auch nicht handeln, da dieser nicht immer genau 9 Cent betragen kann. Hat jemand eine Idee?
Alles anzeigenHi Leute!
Würde mich auch interessieren, ob die Karte von 5ber gleich funzt wie von eSim.me ( chris1405)
Oder ob sogar die Software die gleiche ist (auch die Version) 😅 - oder ob gar die esim.me SW die 5ber Karten erkennt... 😳
Schade, dass esim.me dazu noch nicht Stellung bezogen hat - aber ich denk mal, dass die sich bei wahrheitsgemäßer Sachverhaltsdarstellung selber ins Knie schießen würden...
Bei uns Ösis sind viele eSim-Angebote billiger oder ausschließlich als eSim zu haben (Datentarife vor allem), da überleg ich auch, mir sowas zu generieren. Und mit einer Omni Karte kommt man dann ja wohl für den stationären Router zuhause oder den mobilen im Urlaub (mit den Angeboten vor Ort) locker aus...
Die Software ist wohl kaum identisch, die Hardware der Karten aber angeblich schon, da gleicher Hersteller Eastcompeace. Gemäß anderer Foren ist auch alles völlig unabhängig von Standard, Premium, Single, Multi oder Omni, Premium+, Variant Extreme usw.. Die Beschränkungen kommen allein über die App.
Die Entwicklung der Software und der Support kosten viel Geld und meist bestimmt ja auch die Nachfrage den Preis. Warum für eine Omni über 80 EUR + 15 EUR Versand verlangt werden, erschließt sich mir trotzdem nicht ganz (okay, der Käufer bestimmt ja nicht den Preis). In der Produktion kostet eine solche Karte nur ca. 2 EUR gemäß dem Investorenbericht, der mit leider nicht mehr vorliegt.
Und einem weiteren Gerücht zur Folge hat 5ber 180.000 Simkarten momentan im Lager (wen es interessiert), die hätten somit einen Verkaufswert im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Kann das sein?
Alles anzeigenDas ist gut zu wissen das wenigstens die Telekom direkt da so fix ist mit der Guthaben Auszahlung.
Bei Congstar dauert es 7 Tage ,was auch OK ist.
Verstehe nicht warum es bei Kaufland,Norma und Edeka Smart so lange dauert ,obwohl auch Telekom.
Liegt wahrscheinlich am anderen Kundendienst,denn bei Edeka,Kaufland und Norma wird ja irgendwie alles von Hand gemacht.
Das dauert so lange, damit man es als Kunde eventuell vergisst. Also grundsätzlich immer nach 3 Wochen nochmal anrufen.
Ich glaube kaum das man mit gefälschten Ausweisen überhaupt die EID Funktion nutzen könnte. Denn die Daten werden doch mit einer Datenbank verglichen oder nicht?
Gemeint sind durchaus korrekte Ausweise, nicht gefälschte.
Wenn aber die Person nicht zum Ausweis passt...?