Beiträge von lchris

    Habe mir extra

    Eine kurze Frage zu congstar: Habe mir jetzt mal eine Karte besorgt um das Telekom Netz vor Ort zu testen. Tarif "Prepaid wie ich will" 2. Gen. Wenn eine Option gebucht wird, das wird doch sofort wirksam ? Wenn die Option wieder abbestellt wird, zu wann erfolgt das ? Direkt oder zum Ende der Laufzeit ?


    E-Plus hatte zuletzt auch 0163 Nummern. So eine schöne kurze, leicht zu merkende habe ich noch. :)

    Zum Ende der Laufzeit, da du ja diese bereits bezahlt hast. Um das Netz zu testen, reicht jedoch schon die Dayflat für 99Cent - je nach Vertrag.

    Kommt tatsächlich dann gar kein Netz zustande, schreibt dir der Support ggf. diese 99 Cent dann auch wieder gut - je nach Mitarbeiter und "Freundlichkeit."

    Da gibt es einige Theorien. Am wahrscheinlichsten ist, dass die Datensperre nicht immer sofort wirkt bzw. für ganz 'besondere' Dienste von Android nicht beachtet wird. Ist bei meinem Android und bei FCB mobil auch genau so. Also nicht verwunderlich. Mit aus diesem Grund wurde früher von der Telekom auch ein Datenverbrauch unter 10 Kilobyte pro Sitzung nicht berechnet. Das war für mich zu Anfangszeiten und in Verbindung mit Opera Mini eine ideale Sache: Kostenfreies Surfen bzw. ideal für den Abruf der Mail-Betreffs.

    Wenn der Vertrag gekündigt ist, so muss noch vorhandenes, selbst aufgeladenes Guthaben auch ausbezahlt werden. Oder gibt es jetzt noch weitere Auslegungen? Es sollte natürlich irgendwie nachgewiesen werden, dass auch aufgeladen wurde. Ansonsten weiß der Richter ja nicht, wie er entscheiden soll. Wenn jetzt der Provider sagt, das aufgeladene Guthaben wurde schon verbraucht, so muß er auch dies nachweisen.

    Ich habe natürlich mein Startguthaben zunächst verbraucht (ging tariflich gar nicht anders), dann großzügig aufgeladen, damit die 6,82 EUR auch abgebucht werden können. Insofern ist in meinem Falle die Rechtslage auch klar. Die 3000 EUR Anwaltsgebühren im verlinkten Fall erscheinen mir wenig realistisch, da der Streitwert ja nicht so hoch sein kann. Zumal bei bekannter Rechtslage ein Anwalt gar nicht benötigt wird. Das kann jeder selbst dem Richter sagen.

    Ich habe jemanden im Bekanntenkreis, der mir geschildert hat, wie ich genau vorgehen muss, um Guthaben, das nicht ausgezahlt wird, mit Fristsetzung anzumahnen und dann eben gerichtlich einzuklagen. Prozessrisiko für mich liegt bei nahezu Null, sofern man von einer Insolvenz in der Theorie mal absieht.