Beiträge von lchris

    Ich habe natürlich mein Startguthaben zunächst verbraucht (ging tariflich gar nicht anders), dann großzügig aufgeladen, damit die 6,82 EUR auch abgebucht werden können. Insofern ist in meinem Falle die Rechtslage auch klar. Die 3000 EUR Anwaltsgebühren im verlinkten Fall erscheinen mir wenig realistisch, da der Streitwert ja nicht so hoch sein kann. Zumal bei bekannter Rechtslage ein Anwalt gar nicht benötigt wird. Das kann jeder selbst dem Richter sagen.

    Ich habe jemanden im Bekanntenkreis, der mir geschildert hat, wie ich genau vorgehen muss, um Guthaben, das nicht ausgezahlt wird, mit Fristsetzung anzumahnen und dann eben gerichtlich einzuklagen. Prozessrisiko für mich liegt bei nahezu Null, sofern man von einer Insolvenz in der Theorie mal absieht.