Original geschrieben von DanielB
So jetzt brauch ich mal euren Rat.
Kurzfassung: Ich habe ein BUHL Konto, und habe mir in 2008 schriftlich bestätigen lassen dass das Konto dauerhaft und ohne Mindesteingang kostenfrei ist.
Im August 2016 wurde mir (wie allen hier) angekündigt dass künftig Gebühren anfallen. Dazu habe ich mehrere Einspruchsschreiben verschickt, und Kopien der damaligen Schreiben aus 2008 angehängt.
Nach 2-3 Ablehnungen kam dann am 26.10.16 vom Beschwerdemanagement Vorstand ein Schreiben mit der Überschrift "Wir gewähren Ihnen die bisherigen Konditionen weiter" und dem Inhalt dass mein Konto so fortgeführt wird wie bisher.
Am 31.12.2016 wurden mir dennoch 19,80 Euro abgebucht. Ich habe wieder widersprochen und auf das Schreiben vom 26.10.16 verwiesen. Daraufhin kam nur eine Mail mit einem Textbaustein und den neuen Gebührenmodellen.
Dann habe ich dort angerufen, und hatte eine freundliche Mitarbeiterin der ich alles erklärt habe und die auch das Schreiben vom 26.10. im System hatte.
Sie wollte die Erstattung in die Wege leiten.
Heute kam wieder ein Schreiben dass man alles geprüft hat und ich leider Gebühren zahlen muss künftig und keine Erstattung bekomme.
Ich habe jetzt nochmal ein gesalzenes Schreiben verschickt. Sollte das auch nichts bringen: Lohnt ein Gang zum Anwalt oder Verbraucherschutz? Ich denke mit den ganzen Schreiben sollte ich auf der sicheren Seite sein.